Minderung wegen nichterfüllung bei Veranstaltung ?

16. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
DonTeblare
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 95x hilfreich)
Minderung wegen nichterfüllung bei Veranstaltung ?

Hallo,
wir hatten am Wochenende/Sonnabend eine große Feier. Insgesamt waren es 108 Personen. Davon 16 Kinder unter 6 Jahren. Also 92 Leute die gegessen hatten. Das Essen sollte für 100 Personen ausgelegt sein. Warmes und kaltes Buffet. Viele Sachen von dem warmen Buffet haben für die 92 Person nicht gereicht. Nur wenige Sachen waren noch vorhanden. Kaltes Buffet hingegen war noch halbwegs gut gefüllt.
Das ist schon mal das erste was uns nicht gepasst hat. Man muß dazu sagen, das es knapp 3h davor auch schon ein umfangreiches Kaffee trinken gab mit sehr viel Kuchen.
Also die Leute zum Abend hin eh doch schon etweas gesättigt waren.
Ich hatte im Vorfeld zu dem Ausrichter gesagt, das ich sehr viele Frischhalteboxen habe und das Essen gerne dann am Abend komplett einpacken will. Er sagte mir, das ich mich nicht darum kümmern muß, es würde das für uns tun. Gestern, also Sonntag haben wir unser eingepacktes Essen bekommen. Es war erschreckend wenig !
Auf unsere Frage hin warum dies so sei, sagte er, das er viele Sachen weggeworfen habe, wie Salate (wegen Mayonaise) oder Tatar wegen Salmonellen oder Käse wegen ??? oder Tomaten, grüne Gurken, Salatblätter, Oliver...
Wir hatten also nur einen Bruchteil dessen eingepackt bekommen, was noch übrig war. Obst war zb. auch noch einiges Übrig. Davon haben wir auch nichts mitbekommen. Dafür gab es am nächsten Tag im Hotel am Frühstücksbuffet einen Obstsalat mit solchen Früchten, die am Vorabend bei uns noch vorrätig waren am Buffet.
Wie auch immer, es geht darum, der Preis pro person soll ca. zw. 30 und 35 € liegen. Das warme Essen hat ja noch nicht mal für 92 Personen gereicht, geschweige für 100 bestellte. Weiterhin wurde das Essen nicht komplett eingepackt so wie versprochen und abgemacht.
Weiterhin wurden wir bedient vom Personal mit Bier, Wein, Sekt und alkoholfreien Getränken. Diese sollten für die Gesellschaft kostenlos sein. Das Personal hat diese Getränke aber nirgends in eine Kasse eingegeben, sondern nur Strichlisten gemacht. Woher soll ich wissen, das da nicht auf einmal 20 Bier oder 10 Sekt extra draufstehen ? Und dies sah so aus als ich diese Liste mal kurz gesehen hatte. Weiterhin wurde vereinbart, das es Spirituosen nur gibt, wenn wir diese(meine Frau & Ich)selbst bestellen oder freigeben, da dies ja auch ein enormer Kostenfaktor ist. Die Spirituosen wurden aber dennoch freiweg ohne unser Wissen ausgegeben.
Die Rechnung soll in den nächsten Tagen von dem Hotel erstellt werden.
Was habe ich nun für Möglichkeiten?
Ich bin mit der Strichliste nicht einverstanden da ich nicht nachvollziehen kann was wirklich getrunken wurde.
Ich bin nicht einverstanden, das ohne Erlaubnis von uns einfach harter Alkohol ausgeschenkt wurde.
Ich sehen nicht ein, das nur ein Bruchteil des übrig gebliebenen Essens eingepackt wurde und der Rest angeblich "entsorgt" wurde.
Dazu zu sagen, die ganze Veranstaltung ist nirgends schriftlich aufgeführt. Bedeutet, alles ist mündlich gelaufen, nicht ist von beiden Seiten unterschrieben wurden.
Was habe ich jetzt für Möglichkeiten ?
Bitte um euren Rat.
LG
Michael

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

´´<I>Viele Sachen von dem warmen Buffet haben für die 92 Person nicht gereicht. ´´</I>

Dass Manches vorzeitig gegessen war, kann passieren. Ein Büffest für 100 Personen enthält nicht soviel, dass jede einzelne Beilage z. B. für alle Gäste reicht. Man geht davon aus, dass der eine dies und der andere lieber jenes isst. Bei mehrern Fleischgerichten (z. B. Wild, Rind, *******) isst jeder Gast ja nicht von allem. Anders sähe es aus, wenn das komplette Büffet leergegessen wäre und die Gäste hätten noch Hunger.

<I>´´Das Personal hat diese Getränke aber nirgends in eine Kasse eingegeben, sondern nur Strichlisten gemacht. Woher soll ich wissen, das da nicht auf einmal 20 Bier oder 10 Sekt extra draufstehen. Und dies sah so aus als ich diese Liste mal kurz gesehen hatteIch bin mit der Strichliste nicht einverstanden da ich nicht nachvollziehen kann was wirklich getrunken wurde.´´</I>

Das ist so üblich bei diesen VA. Wie sollte das sonst gehen? Sollten die Kellner jedesmal beim Gastgeber nachfragen, ob der Gast X noch ein Bier bekommen kann? Diese Form der Abrechnung ist reine Vertrauenssache.

´´</I>Ich bin nicht einverstanden, das ohne Erlaubnis von uns einfach harter Alkohol ausgeschenkt wurde´´</I>

Das wurde nicht schriftlich vereinbart, also schwer zu widerlegen. Hättet ihr den Gästen denn tatsächlich den Williams verweigert, wenn sie gerne einen getrunken hätten?
Entweder lässt man die Schnäpse komplett weg oder riskiert die Kosten.

´´</I>Dazu zu sagen, die ganze Veranstaltung ist nirgends schriftlich aufgeführt. Bedeutet, alles ist mündlich gelaufen, nicht ist von beiden Seiten unterschrieben wurden.
Was habe ich jetzt für Möglichkeiten ?´´</I>

Keine - zumal die genannten Mängel eigentlich keine sind.

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#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
das er viele Sachen weggeworfen habe, wie Salate (wegen Mayonaise) oder Tatar wegen Salmonellen oder Käse wegen ???


Wäre es dir lieber, den nächsten Tag, nachdem du die Reste gegessen hast, auf der Toilette zu verbringen. Im Falle eines Falles hätte der eingeschaltete Amtsarzt zuerst dem Gastrononem auf die Finger geklopft.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DonTeblare
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 95x hilfreich)

´´Das Personal hat diese Getränke aber nirgends in eine Kasse eingegeben, sondern nur Strichlisten gemacht. Woher soll ich wissen, das da nicht auf einmal 20 Bier oder 10 Sekt extra draufstehen. Und dies sah so aus als ich diese Liste mal kurz gesehen hatteIch bin mit der Strichliste nicht einverstanden da ich nicht nachvollziehen kann was wirklich getrunken wurde.´´

Das ist so üblich bei diesen VA. Wie sollte das sonst gehen? Sollten die Kellner jedesmal beim Gastgeber nachfragen, ob der Gast X noch ein Bier bekommen kann? Diese Form der Abrechnung ist reine Vertrauenssache.

Das ist nicht üblich bei Veranstaltungen. Ich kenne es von vielen Veranstaltungen so, das jeder Gast einen Zettel oder Bierdeckel hat, worauf das Getränk abgestrichen wird oder das der Gast einen Bon bekommt und einen Bon muß der Gast unterschreiben den der Wirt wieder bekommt. Das ist sicher für beide Partein. in diesem Falle hier kann der Wirt machen was er will.

Weiterhin: Wenn mir zugesichert wird, das ich alle Speisen bekomme, dann möchte ich diese auch. Und der Wirt hat bei einer Vergiftung nichts zu befürchten, da es nachweisbar ist, wann das Essen gegessen wurde. Und frische Tomaten, Gurken oder ganze Bananen werden auch bei etwas wärme in 5h Buffet nicht schlecht.

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#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von DonTeblare am 16.04.2012 12:02

Insgesamt waren es 108 Personen. Davon 16 Kinder unter 6 Jahren. Also 92 Leute die gegessen hatten

Warum durften Kinder unter 6 Jahren nichts essen? Durften die wenigstens etwas trinken?

quote:
von DonTeblare am 16.04.2012 12:02

Das Personal hat diese Getränke aber nirgends in eine Kasse eingegeben, sondern nur Strichlisten gemacht.

Gängige Praxis! Die vereinfachte Form der Bestandsaufnahme!

quote:
von DonTeblare am 16.04.2012 12:02

Ich kenne es von vielen Veranstaltungen so, das jeder Gast einen Zettel oder Bierdeckel hat, worauf das Getränk abgestrichen wird

so hat jeder "seinen" Deckel, bei getrennter Bezahlung durchaus üblich! Aber bei einer Abrechnung?! So hat man mehrere Strichlisten und das bedeudet, dass die Fehlerquote durch später verlorene Deckel (sind immerhin 108 Personen) viel höher ist! Die später eingesammelten Deckel können, ebenso wie die Strichliste nachträglich manipuliert werden. Argument somit ungültig!


quote:
von DonTeblare am 16.04.2012 12:02

das der Gast einen Bon bekommt und einen Bon muß der Gast unterschreiben den der Wirt wieder bekommt.

Beim Skatstammtisch mit 5 Personen machbar. Bei 108 Personen viel zu aufwendig!

quote:
von DonTeblare am 16.04.2012 12:02

das er viele Sachen weggeworfen habe, wie Salate (wegen Mayonaise) oder Tatar wegen Salmonellen

Muss er sogar! Das Tatar darf nur am selben Tag verbraucht werden. Wenn die Mayonaise mit Roheigelb selbst gemacht wurden ebenfalls!


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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

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