Guten tag!
Ich (18 jahre) bin in letzter Zeit des öfteren mit meinem kleinen Bruder (16 jahre) abends/nachts unterwegs.
Meine Frage:
Braucht mein Bruder hierzu eine Bevollmächtigung meiner Eltern damit er/wir rechtlich abgesichert sind?
mfg
Mit 16-jährigem Bruder feiern - braucht er eine Vollmacht unserer Eltern?
24. August 2007
Thema abonnieren
Frage vom 24. August 2007 | 18:15
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit 16-jährigem Bruder feiern - braucht er eine Vollmacht unserer Eltern?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 24. August 2007 | 20:21
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1087x hilfreich)
Nein, nicht grundsätzlich. Was bedeutet -unterwegs-? Google mal unter Jugendschutzgesetz, dort steht, was ein 16-jähriger darf bzw. nicht darf.
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
#2
Antwort vom 25. August 2007 | 12:55
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1713x hilfreich)
Abgesehen davon darf ein 16-jähriger grundsätzlich erst mal genau so viel wie ein Volljähriger. Das Jugendschutzgesetz schützt den Jugendlichen, es bestraft ihn aber nicht.
Wenn der 16-jährige also um 2 Uhr nachts draußen rumzieht oder sich mit Wodka die Kante gibt, droht ihm dafür gar nichts (ggfs. aber seinen Erziehungsberechtigten).
Und jetzt?
Schon
276.641
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
10 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten