Mitarbeiterexzess im Vereinskontext?

15. Dezember 2024 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.12.2024 01:20:09
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitarbeiterexzess im Vereinskontext?

Guten Tag,

Angenommen Person A kündigt per Email eine Vereinsmitgliedschaft. Die Kündigung geht an die offizielle Emailadresse des Vereins, in der Kündigung findet sich am Ende die Signatur mit neuer Wohnanschrift.

Nun kommt von einem anderen Vereinsmitglied -B- (nicht in Administrative Abläufe eingebunden!!) einige Tage später eine Postkarte an die private Wohnanschrift von A. Diese Person B wurde vor ca. Einem Jahr privat gebeten KEINEN Kontakt mehr mit A aufzunehmen. Auch die neue Adresse wurde absichtlich nicht mitgeteilt.

Handelt es sich hier um einen Mitarbeiterexzess? Welche Möglichkeiten gibt es gegen B vorzugehen?

Vielen Dank im Voraus!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128209 Beiträge, 40952x hilfreich)

Zitat (von AmelieG):
Handelt es sich hier um einen Mitarbeiterexzess?

Ich sehe nicht wo der hier herkommen soll.



Zitat (von AmelieG):
Welche Möglichkeiten gibt es gegen B vorzugehen?

Man könnte den B abmahnen, mit strafbewehrter Unterlassungserkläung oder auf Unterlassung verklagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12316.12.2024 01:20:09
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Mitarbeiterexzess weil (dachte ich zumindest..):
B ist Präsidiumsmitglied und hat sich laut Satzung des Vereins verpflichtet die Daten der Mitglieder ausschließlich für Vereinszwecke zu nutzen.

Eine private Postkarte würde ich nicht dazu zählen..

Vielen Dank für Deine Antwort!!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12316.12.2024 01:20:09
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier noch ein Auszug aus der Satzung des Vereins:

Den Organen des Vereins, allen Mitarbeiter*innen oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen zur Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2169 Beiträge, 458x hilfreich)

Zitat (von AmelieG):
Vereinsmitglied -B- (nicht in Administrative Abläufe eingebunden!!)

Zitat (von AmelieG):
B ist Präsidiumsmitglied

Finde den Widerspruch ;)
Zitat (von AmelieG):
Eine private Postkarte würde ich nicht dazu zählen..

Ich schon. Was qualifiziert die Postkarte als "privat"?
Zitat (von AmelieG):
Hier noch ein Auszug aus der Satzung des Vereins:

Da kann ich keinen Verstoß erkennen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8741 Beiträge, 1851x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Da kann ich keinen Verstoß erkennen.


ich auch nicht

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17976 Beiträge, 9788x hilfreich)

Naja - auf welcher Rechtgrundlage hätte B denn die private Adresse von A aus der an den Verein gerichteten E-Mail für B's private Kommunikation nutzen dürfen? Das was B da getan hat, ist schon inkorrekt.

Aber es wird sich wohl nicht beweisen lassen, dass B die Adresse auf diese Weise erfahren hat.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36511 Beiträge, 6163x hilfreich)

Zitat (von guest-12316.12.2024 01:20:09):
Handelt es sich hier um einen Mitarbeiterexzess?
Eine Postkarte, egal, welchen Inhalts, dürfte noch kein Exzess sein.

Zitat (von guest-12316.12.2024 01:20:09):
Welche Möglichkeiten gibt es gegen B vorzugehen?
Kommt auf den Inhalt an.

Ansonsten: Ignorieren.


-- Editiert von User am 16. Dezember 2024 10:58

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128209 Beiträge, 40952x hilfreich)

Zitat (von guest-12316.12.2024 01:20:09):
hat sich laut Satzung des Vereins verpflichtet die Daten der Mitglieder ausschließlich für Vereinszwecke zu nutzen.

Das hat er dummerweise nicht.



Zitat (von drkabo):
Das was B da getan hat, ist schon inkorrekt.

In welcher Form und in wie weit das rechtlich angreifbar wäre, wäre allerdings vertiefend zu prüfen.
Als Präsidiumsmitglied ist er ja durchaus befugt sich mit Kündigungen zu beschäftigen.
Und was dann in seinen Gehirn ist, unterliegt halt nicht der DSGVO.



Zitat (von drkabo):
Aber es wird sich wohl nicht beweisen lassen, dass B die Adresse auf diese Weise erfahren hat.

Eine weitere, nicht unerhebliche Hürde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ReBo123
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Zitat (von AmelieG):
Vereinsmitglied -B- (nicht in Administrative Abläufe eingebunden!!)


Zitat (von AmelieG):
B ist Präsidiumsmitglied


Finde den Widerspruch ;)


Die Vereinsführung ist nicht zwangsläufig identisch mit dem Personenkreis, der An- und Abmeldungen abwickelt. Man kann durchaus Mitglied des Präsidiums sein, ohne irgendwas auf Ebene einzelner Vereinsmitglieder zu bearbeiten und dafür auf deren persönliche Daten zugreifen zu müssen und deshalb auch zu dürfen.

Signatur:

Ich bin juristischer Laie, meine Beiträge verstehen sich als Denkanstöße.

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