Guten Tag,
Angenommen Person A kündigt per Email eine Vereinsmitgliedschaft. Die Kündigung geht an die offizielle Emailadresse des Vereins, in der Kündigung findet sich am Ende die Signatur mit neuer Wohnanschrift.
Nun kommt von einem anderen Vereinsmitglied -B- (nicht in Administrative Abläufe eingebunden!!) einige Tage später eine Postkarte an die private Wohnanschrift von A. Diese Person B wurde vor ca. Einem Jahr privat gebeten KEINEN Kontakt mehr mit A aufzunehmen. Auch die neue Adresse wurde absichtlich nicht mitgeteilt.
Handelt es sich hier um einen Mitarbeiterexzess? Welche Möglichkeiten gibt es gegen B vorzugehen?
Vielen Dank im Voraus!
Mitarbeiterexzess im Vereinskontext?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



ZitatHandelt es sich hier um einen Mitarbeiterexzess? :
Ich sehe nicht wo der hier herkommen soll.
ZitatWelche Möglichkeiten gibt es gegen B vorzugehen? :
Man könnte den B abmahnen, mit strafbewehrter Unterlassungserkläung oder auf Unterlassung verklagen.
Mitarbeiterexzess weil (dachte ich zumindest..):
B ist Präsidiumsmitglied und hat sich laut Satzung des Vereins verpflichtet die Daten der Mitglieder ausschließlich für Vereinszwecke zu nutzen.
Eine private Postkarte würde ich nicht dazu zählen..
Vielen Dank für Deine Antwort!!
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Hier noch ein Auszug aus der Satzung des Vereins:
Den Organen des Vereins, allen Mitarbeiter*innen oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen zur Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.
ZitatVereinsmitglied -B- (nicht in Administrative Abläufe eingebunden!!) :
ZitatB ist Präsidiumsmitglied :
Finde den Widerspruch

ZitatEine private Postkarte würde ich nicht dazu zählen.. :
Ich schon. Was qualifiziert die Postkarte als "privat"?
ZitatHier noch ein Auszug aus der Satzung des Vereins: :
Da kann ich keinen Verstoß erkennen.
ZitatDa kann ich keinen Verstoß erkennen. :
ich auch nicht
Naja - auf welcher Rechtgrundlage hätte B denn die private Adresse von A aus der an den Verein gerichteten E-Mail für B's private Kommunikation nutzen dürfen? Das was B da getan hat, ist schon inkorrekt.
Aber es wird sich wohl nicht beweisen lassen, dass B die Adresse auf diese Weise erfahren hat.
Eine Postkarte, egal, welchen Inhalts, dürfte noch kein Exzess sein.ZitatHandelt es sich hier um einen Mitarbeiterexzess? :
Kommt auf den Inhalt an.ZitatWelche Möglichkeiten gibt es gegen B vorzugehen? :
Ansonsten: Ignorieren.
-- Editiert von User am 16. Dezember 2024 10:58
Zitathat sich laut Satzung des Vereins verpflichtet die Daten der Mitglieder ausschließlich für Vereinszwecke zu nutzen. :
Das hat er dummerweise nicht.
ZitatDas was B da getan hat, ist schon inkorrekt. :
In welcher Form und in wie weit das rechtlich angreifbar wäre, wäre allerdings vertiefend zu prüfen.
Als Präsidiumsmitglied ist er ja durchaus befugt sich mit Kündigungen zu beschäftigen.
Und was dann in seinen Gehirn ist, unterliegt halt nicht der DSGVO.
ZitatAber es wird sich wohl nicht beweisen lassen, dass B die Adresse auf diese Weise erfahren hat. :
Eine weitere, nicht unerhebliche Hürde.
ZitatZitat (von AmelieG): :
Vereinsmitglied -B- (nicht in Administrative Abläufe eingebunden!!)
Zitat (von AmelieG):
B ist Präsidiumsmitglied
Finde den Widerspruch![]()
Die Vereinsführung ist nicht zwangsläufig identisch mit dem Personenkreis, der An- und Abmeldungen abwickelt. Man kann durchaus Mitglied des Präsidiums sein, ohne irgendwas auf Ebene einzelner Vereinsmitglieder zu bearbeiten und dafür auf deren persönliche Daten zugreifen zu müssen und deshalb auch zu dürfen.
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