Hallo,
Mein Mitbewohner (gemeinsamer Mietvertrag in dem beide gesamtschuldnerisch haften) hat seine Betriebskosten gegenüber dem Vermieter nicht gezahlt, worauf hin ich zur Rechenschaft gezogen wurde. Da ich weder Stress noch zusätzliche Kosten durch einen Anwalt, mit dem nach 2. Mahnung bereits gedroht wurde, oder gar einen Schufa Eintrag wollte, habe ich die gesamte Rechnung von über 600 € für uns beide beglichen. Nun ignoriert mich mein Mitbewohner und scheint nicht einzusehen (warum auch immer), dass er ebenso zur Zahlung der Betriebskostenabrechnung verpflichtet ist, wie jeder andere Mieter auch. Nun wollte ich ihm das privat in Rechnung stellen und überlege, ob ich ihm die Hälfte in Rechnung stelle oder sogar den Betrag für das eine Jahr komplett (die Gesamtkosten beziehen sich auf 2 Kalenderjahre: 2019 und 2020), da ich bereits Ende 2019 ausgezogen bin und mein Mitbewohner die Wohnung 2020 alleine genutzt hat. Meine Miete (Warmmiete) habe ich für den Zeitraum, in dem ich dort nicht mehr wohnte selbstverständlich gezahlt - wobei bei der Warmmiete ja sogar bereits Nebenkosten enthalten sind. In diesem Punkt bin ich unsicher, da ich gegenüber dem Vermieter gesamtschulderisch hafte - also auch für den Zeitraum, in dem ich dort nicht mehr gewohnt habe, aber noch im Mietvertrag stand - jedoch hat sich die Situation jetzt ja geändert, so dass das ganze meines Wissens nach unter Zivilrecht fällt. Könnte ich meinem Mitbewohner rechtssicher die Gesamtkosten von 2020 und die Hälfte der Kosten von 2019 in Rechnung stellen? Bin ich richtig informiert, dass mein Mitbewohner im Falle eines Rechtsstreites alle Kosten alleine tragen muss (Anwalt, Gericht)?
Ich hoffe, dass ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt. Mich belastet die Angelegenheit sehr, abgesehen von dem finanziellen bestand nämlich zu der Person mal ein freundschaftliche Verhältnis. Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
-- Editiert von Petersilie321 am 05.03.2022 08:46
-- Editiert von Petersilie321 am 05.03.2022 08:47
-- Editiert von Petersilie321 am 05.03.2022 08:49
Mitbewohner zahlt Nebenkosten nicht
5. März 2022
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Frage vom 5. März 2022 | 08:43
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitbewohner zahlt Nebenkosten nicht
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#1
Antwort vom 5. März 2022 | 11:30
Von
Status: Unbeschreiblich (27301 Beiträge, 5045x hilfreich)
Ja, zur Zahlung, weil gesamtschuldnerische Haftung vereinbart war. Wenn A nicht zahlt, wird B zur Kasse gebeten. Ein Anwalt usw. hätte nichts geändert.Zitatworauf hin ich zur Rechenschaft gezogen wurde. :
Du bist grds. verpflichtet, deinen Anteil zu leisten, solange du Mieter bist. Nicht nur bis zum Auszug.
Ja, so ist das.Zitatwobei bei der Warmmiete ja sogar bereits Nebenkosten enthalten sind. :
Du kannst den möglichst korrekten Anteil (den du selbst ausrechnen kannst) von deinem früheren Mitbewohner fordern.
Das geht zunächst außergerichtlich, uU später auch gerichtlich.
Nein, das ist nicht so.ZitatBin ich richtig informiert, dass mein Mitbewohner im Falle eines Rechtsstreites alle Kosten alleine tragen muss (Anwalt, Gericht)? :
Allg.: DU willst x€ von ihm, also müsstest du in Vorlage gehen, d.h. ihm deine Forderung klar und deutlich mit Fristsetzung zur Zahlung zustellen. Das kostet noch fast nichts außer Überwindung.
Wenn er nicht reagiert, kannst du den Rechtsweg gehen. Beginnt zB mit einem gerichtl. Mahnbescheid.
Alles ist Zivilrecht...noch ohne Anwalt.
#2
Antwort vom 5. März 2022 | 11:47
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatBeginnt zB mit einem gerichtl. Mahnbescheid. :
Alles ist Zivilrecht...noch ohne Anwalt.
Vielen Dank schon mal für deine Antwort. Was passiert denn, wenn er Widerspruch einlegt - auch wenn der natürlich unbegründet ist bzw. wenn er es trotz Mahnbescheid weiterhin ignoriert und nicht zahlt?
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#3
Antwort vom 5. März 2022 | 12:05
Von
Status: Unbeschreiblich (109297 Beiträge, 38285x hilfreich)
ZitatWas passiert denn, wenn er Widerspruch einlegt - auch wenn der natürlich unbegründet ist :
Dann wirst Du begründen müssen, warum er denn dazu verpflichte wäre - denn der Status "Mitbewohner" reicht dazu keineswegs aus.
Zitatbzw. wenn er es trotz Mahnbescheid weiterhin ignoriert und nicht zahlt? :
Das wäre dann die beste Variante, denn dann würde man sich einen vollstreckbaren Titel besorgen und den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragen. Wenn er denn was pfändbares hat - falls nicht bleibt man auf den ganzen Kosten sitzen.
#4
Antwort vom 5. März 2022 | 12:23
Von
Status: Unbeschreiblich (27301 Beiträge, 5045x hilfreich)
Dann kannst du den weiteren Rechtsweg gehen.ZitatWas passiert denn, wenn er Widerspruch einlegt :
Such im Netz nach *Ablauf eines Mahnverfahrens*. Dort wird alles beschrieben.
#5
Antwort vom 5. März 2022 | 13:09
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDann wirst Du begründen müssen, warum er denn dazu verpflichte wäre - denn der Status "Mitbewohner" reicht dazu keineswegs aus. :
Aber ein gemeinsam unterschriebener Mietvertrag, aus dem eine gemeinsame Verpflichtung heraus sichtbar wird, würde ausreichen, oder? Entschuldigt meine detaillierten Fragen, ich hab mi j mit sowas noch nie beschäftigen müssen und bin da etwas unbeholfen...
#6
Antwort vom 5. März 2022 | 13:22
Von
Status: Unbeschreiblich (109297 Beiträge, 38285x hilfreich)
ZitatAber ein gemeinsam unterschriebener Mietvertrag, aus dem eine gemeinsame Verpflichtung heraus sichtbar wird, würde ausreichen, oder? :
Das würde den Status "Mitbewohner" auf "Mitmieter" erhöhen.
Wenn man dann keine anderweitigen internen Absprachen hat, wäre er durchaus zur hälftigen Zahlung verpflichtet.
#7
Antwort vom 5. März 2022 | 13:42
Von
Status: Unbeschreiblich (27301 Beiträge, 5045x hilfreich)
Ja, wegen des gemeinsam unterschriebenen MV konnte der Vermieter von dir alles fordern.
Evtl. Hilfestellung:
Es geht um NACHzahlung von Betriebskosten aus der Abrechnung 2019/2020.
600,- für 2 Personen für 2 Jahre.
Deine Warmmiete-Zahlung hat nichts mit der NACHzahlung zu tun.
Du kannst von ihm die Hälfte = 300,- fordern.
Du solltest überlegen, wieviel Energie (in Zeit/Geld/Nerven) du in die *Eintreibung* dieser Summe investierst.
ICH würde auf jeden Fall den 1. Schritt gehen.
ICH würde auch noch den Mahnbescheid beantragen, kostet 36,-
Dann wäre für mich Schluss.
#8
Antwort vom 5. März 2022 | 14:48
Von
Status: Junior-Partner (5319 Beiträge, 1230x hilfreich)
ZitatICH würde auf jeden Fall den 1. Schritt gehen. :
ICH würde auch noch den Mahnbescheid beantragen, kostet 36,-
Dann wäre für mich Schluss.
Das wäre auch meine Vorgehensweise
#9
Antwort vom 6. März 2022 | 02:25
Von
Status: Praktikant (857 Beiträge, 201x hilfreich)
Besser noch wenn im Mietvertrag mit dabei steht "Besteht eine Mietvertragspartei aus mehreren Personen, so haften diese für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis als Gesamtschuldner."ZitatAber ein gemeinsam unterschriebener Mietvertrag, aus dem eine gemeinsame Verpflichtung heraus sichtbar wird, würde ausreichen, oder? :
ZitatICH würde auch noch den Mahnbescheid beantragen, kostet 36,- :
ZitatWas passiert denn, wenn er Widerspruch einlegt :
Da ging's für mich erst richtig los ...ZitatDann wäre für mich Schluss. :
Erst sollte das mit sich selbst geklärt werden, ob überhaupt was gemacht wird.ZitatMich belastet die Angelegenheit sehr, abgesehen von dem finanziellen bestand nämlich zu der Person mal ein freundschaftliche Verhältnis. :
Entweder: Den ganzen Weg gehen - bis zur Zwangsvollstreckung
Oder: Gar nichts machen und die Sache auf sich beruhen lassen
#10
Antwort vom 6. März 2022 | 08:50
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für eure Antworten.
ZitatErst sollte das mit sich selbst geklärt werden, ob überhaupt was gemacht wird. :
Entweder: Den ganzen Weg gehen - bis zur Zwangsvollstreckung
Oder: Gar nichts machen und die Sache auf sich beruhen lassen
Ich habe mich entschieden den Weg zu gehen, zumindest erstmal bis zum Mahnbescheid und Zwangsvollstreckung. Ich bin menschlich so enttäuscht von dieser Person, die sogar aktuell schön im Urlaub ist - damit meine ich, am Geld liegt es ganz bestimmt nicht, denn er verdient genug und leistet sich viel. Mir ist es sogar schon fast egal was ein Anwalt kostet, denn ich will nur noch das es diesem Menschen weh tut, was er da getan hat. Soweit ich weiß richten sich die Anwaltsgebühren immer nach der Streitsumme. Aber was heißt das genau? Kann man grob einschätzen, was das Ganze im Fall eines Rechtsstreites kosten würde, also wenn mein MitMIETER Widerspruch einlegt? Und ja, im Mietvertrag steht, dass wir gesamtschuldnerisch haften.
-- Editiert von Petersilie321 am 06.03.2022 08:52
#11
Antwort vom 6. März 2022 | 11:58
Von
Status: Unbeschreiblich (27301 Beiträge, 5045x hilfreich)
Ja. Das eine ist Moral, das andere ist Recht. Jetzt gehts nur ums Recht.ZitatIch bin menschlich so enttäuscht von dieser Person, :
Was du tun kannst:
1. Jetzt eine sachliche, schriftliche Mahnung mit Fristsetzung nachweisbar zustellen. Knapp 5,-. Die Kopie des Schreibens und Versandbeleg aufbewahren.
2. Nach Fristverlauf einen Mahnbescheid beantragen. Kostet knapp 40,- . Google sagt, wie man das macht.
Bis dahin geht es ohne Anwalt. Dann---wenn,wenn,wenn---Wenn er Widerspruch erhebt, hier nachfragen.
#12
Antwort vom 6. März 2022 | 12:30
Von
Status: Unbeschreiblich (109297 Beiträge, 38285x hilfreich)
ZitatAber was heißt das genau? :
Das für Dich für Anwälte und Gericht ein Kostenrisiko von ca. 500 EUR besteht.
#13
Antwort vom 6. März 2022 | 16:37
Von
Status: Praktikant (857 Beiträge, 201x hilfreich)
ZitatDas für Dich für Anwälte und Gericht ein Kostenrisiko von ca. 500 EUR besteht. :
Das ist die zwar berechtigte Beschreibung des WORST-CASE-SCENARIOS im Sinne eines Gesamtkostenrisikos.
Nämlich wenn es bei diesem Streitwert 300 EUR nach dem Mahnbescheid zum Widerspruch kommt und dann im Klageverfahren vor Gericht es zu einer mündlichen Verhandlung kommt, hierbei BEIDE Seiten anwaltlich vertreten sind - und zudem es zuvor auf der eigenen Seite bereits außergerichtliche Vertretung gab.
Soll heissen: Wenn das passiert, dann hat die unterlegene Partei zum Schluss insgesamt Kosten von 506,21 EUR gehabt (Gerichtskosten, eigene und gegnerische Anwaltskosten)
Dennoch muss keinesfalls die Klageseite mit "ca. 500 EUR" in Vorleistung gehen (falls die Frage so gemeint war)
Sondern:
Hilfreich ist es, die anderen Möglichkeiten mit zu betrachten.
ZitatKann man grob einschätzen, was das Ganze im Fall eines Rechtsstreites kosten würde, also wenn mein MitMIETER Widerspruch einlegt? :
Mit diesen Kosten muss der Antragsteller/Kläger tatsächlich in Vorleistung gehen:
Antrag auf Erlass Mahnbescheid: 36 EUR
Nachzuschießende Gerichtskosten im Fall des Widerspruchs zur Abgabe des Verfahrens an das zuständige Amtsgericht: 78 EUR (damit 3,0 GK á 38 EUR = 114 EUR für das Klageverfahren bezahlt sind)
Dann fordert das zuständige Amtsgericht den Antragsteller bzw. dann Kläger auf, "den im Mahnbescheid bezeichneten Anspruch in einer der Klageschrift entsprechenden Form zu begründen."
Wenn man das höchst selbst macht, fallen (auf der eigenen Seite) keine weiteren Kosten an.
Wenn das ein Anwalt macht, gehen ab da natürlich die Prozesskosten in die Höhe.
Bei dieser Sachlage
- Mietvertrag ("Mietvertragsparteien haften gesamtschuldnerisch") und
- dem leicht zu erbringenden Nachweis, dass man aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner in Haftung genommen wurde
ist das Risiko auf der Klägerseite sehr überschaubar.
Darum könnte man hier den Mahnbescheid selbst beantragen und erst wenn es zum Widerspruch kommt ab Erstellung der Klageschrift durchaus einen Anwalt beauftragen (nämlich in dem Fall dass man es sich selbst nicht zutraut)
Und jetzt?
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