Guten Tag liebes Forum,
ich bin gerade auf Recherche zu dem Thema und suche nach Erfahrungswerten und einer Einschätzung.
Ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in einer Innenstadt in Bayern. In der Nachbarswohnung (Altbau) wohnen seit geraumer Zeit mehere Arbeiter einer Firma. Nach dem Auszug der Familie, welche die Wohnung vorher bewohnt hat, wurden die Fenster abgeklebt und seitdem tauchen immer wieder neue Arbeiter auf und bewohnen mindestens zu dritt die Wohnung. Das geht natürlich mit ziemlich viel Lärm und Belästigung der anderen Mietparteien und meiner Mieter einher.
Nach einer Lärmbelästigung habe ich mit dem Eigentümer der Wohnung gesprochen und dieser hat die Mängel erst nach zwei Monaten und einem erneutem Schreiben beseitigt.
Die Bewohner verlassen ausserdem das Haus, bzw. die Wohnung sehr oft, da sie entweder nicht wissen, was sie mit sich in der unrenovierten Wohnung anfangen sollen und vor dem Haus herum sitzen oder natürlich wenn sie mit ihrer Schicht beginnen oder heimkommen.
Da die Fenster der Wohnung abgeklebt sind und alle paar Wochen neue Arbeiter mit ihrem Koffer ankommen, kommt mir das ganze ziemlich dubious vor. Vor allem Verhalten sich auch alle Arbeiter anders, d.h. wenn die Probleme mit den jetzigen Bewohner gelöst sind, gehen die Probleme mit den nächsten Bewohnern (welche auch kein Deutsch sprechen) wieder los.
-Hat jemand mit so einem Fall Erfahrung?
-Welche Möglichkeiten gibt es für Eigentümer und Hausverwaltung gegen so etwas vorzugehen oder ist das alles im Rahmen?
Ich habe natürlich schon selbst recherchiert und ziemlich viel dazu gefunden, jedoch werde ich aus den ganzen Gesetzen und Richtlinien nicht schlau.
Für Eure Hilfe danke ich schonmal im Voraus!
Euer RasenpflegerimHandumdrehen
-- Editiert von User am 24. Juni 2025 20:54
Miteigentümer vermietet an Subunternehmer/Arbeiterunterkunft
24. Juni 2025
Thema abonnieren
Frage vom 24. Juni 2025 | 20:54
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Miteigentümer vermietet an Subunternehmer/Arbeiterunterkunft
#1
Antwort vom 24. Juni 2025 | 23:38
Von
Status: Student (2766 Beiträge, 660x hilfreich)
Zitat :Nach einer Lärmbelästigung habe ich mit dem Eigentümer der Wohnung gesprochen und dieser hat die Mängel erst nach zwei Monaten und einem erneutem Schreiben beseitigt.
Dann kläre es mit dem Miteigentümer "dauerhaft".
#2
Antwort vom 25. Juni 2025 | 07:48
Von
Status: Heiliger (20417 Beiträge, 7379x hilfreich)
Zitat :In der Nachbarswohnung (Altbau)
Du bist Eigentümer, 'er' ist Eigentümer: Handelt es sich in dem Haus um eine WEG, dann wird es eine Eigentümergemeinschaft nach WEG geben, die Beschlüsse fassen kann.
In der Teilungserklärung wird auch stehen, zu welchen Zwecken die vermieteten Räume / Wohnungen genutzt werden dürfen - möglicherweise ist diese Vermietung ja nicht gedeckt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 25. Juni 2025 | 09:08
Von
Status: Gelehrter (10000 Beiträge, 2093x hilfreich)
Man kann zusätzlich beim Gewerbeamt auf diese Art der Vermietung aufmerksam machen. So etwas muss genehmigt sein
#4
Antwort vom 25. Juni 2025 | 10:31
Von
Status: Legende (18146 Beiträge, 6071x hilfreich)
Genau. Einerseits muss eine Nutzungsänderung beim Bauamt beantragt und genehmigt werden und andererseits muss der Vermieter ein Gewerbe anmelden.Zitat :Man kann zusätzlich beim Gewerbeamt auf diese Art der Vermietung aufmerksam machen. So etwas muss genehmigt sein
Da darüber anscheinend nichts bekannt ist (insbesondere über eine Nutzungsänderung) liegt der Verdacht nahe, dass hier eine unerlaubte Vermietung einer Monteurwohnung stattfindet. Wenn dem so sein sollte, dann kann man natürlich auch dagegen vorgehen.
#5
Antwort vom 25. Juni 2025 | 13:51
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo und danke für die vielen Rückmeldungen. Ich versuche auf alles einzugehen:
Zitat :Dann kläre es mit dem Miteigentümer "dauerhaft".
Die Antwort verstehe ich nicht ganz, da ich ja geschrieben habe, dass die Bewohner alle paar Monate wechseln und das ganze Drama von vorne beginnt.
Zitat :Du bist Eigentümer, 'er' ist Eigentümer: Handelt es sich in dem Haus um eine WEG, dann wird es eine Eigentümergemeinschaft nach WEG geben, die Beschlüsse fassen kann.
In der Teilungserklärung wird auch stehen, zu welchen Zwecken die vermieteten Räume / Wohnungen genutzt werden dürfen - möglicherweise ist diese Vermietung ja nicht gedeckt.
Ja ist eine WEG. Leider steht von gewerblicher Nutzung nichts in der Teilungserklärung. Problem einer Änderung ist, dass alle Eigentümer mit zum Notar und zustimmen müssen. Zudem müssen geldgebende Banken auch zustimmen.
Zitat :Genau. Einerseits muss eine Nutzungsänderung beim Bauamt beantragt und genehmigt werden und andererseits muss der Vermieter ein Gewerbe anmelden.
Da darüber anscheinend nichts bekannt ist (insbesondere über eine Nutzungsänderung) liegt der Verdacht nahe, dass hier eine unerlaubte Vermietung einer Monteurwohnung stattfindet. Wenn dem so sein sollte, dann kann man natürlich auch dagegen vorgehen.
Das Problem in meiner Stadt ist, dass es zwar ein Zweckentfremdungsgesetz gibt, dieses aber aufgrund von Personalmangel nicht durchgesetzt wird und noch nie wurde. Die Hausverwaltung hat keine Informationen über eine Nutzungsänderung und der Eigentümer der Wohnung hält sich aus sehr bedeckt.
Die Frage ist, wer ein Gewerbe anmelden muss. Der Eigentümer/Vermieter oder der Mieter/Subunternehmer, welcher die Leute dort einquartiert. Eine öffentliche Anzeige zur Wohnung gibt es nicht, daher weiß ich leider nicht, wer die Vermietung übernimmt und wer das Geld kassiert. Es kann ja sein, dass die Firma die Wohnung ganz "normal" mietet und dann an die Arbeiter weitervermietet.
Der Eigentümer ist selbstständig, daher vermute ich, dass ein Gewerbe besteht, allerdings bezweifel ich, dass das alles offiziell ist, ansonsten wäre die Wohnung sicherlich renoviert und die Fenster nicht abgeklebt.
Auf der Eigentümerversammlung empören sich zwar auch alle über die Art der Vermietung, niemand glaubt aber daran, dass man etwas dagegen tun könnte.
Danke und schöne Grüße!
#6
Antwort vom 25. Juni 2025 | 15:47
Von
Status: Legende (18146 Beiträge, 6071x hilfreich)
Egal, der Eigentümer muss das dauerhaft lösen. Wie er das macht ist dessen Sache.Zitat :da ich ja geschrieben habe, dass die Bewohner alle paar Monate wechseln und das ganze Drama von vorne beginnt.
Der Vermieter.Zitat :ie Frage ist, wer ein Gewerbe anmelden muss
Natürlich ist es der Eigentümer der die Wohnung vermietet.Zitat :daher weiß ich leider nicht, wer die Vermietung übernimmt
Wenn man es nicht versucht, dann erreicht man auch nichts.Zitat :Auf der Eigentümerversammlung empören sich zwar auch alle über die Art der Vermietung, niemand glaubt aber daran, dass man etwas dagegen tun könnte.
Bezüglich Zustimmung zur Nutzungsänderung in einer WEG:
https://www.engelvoelkers.com/de/de/ressourcen/teilungserklaerung-aendern
#7
Antwort vom 25. Juni 2025 | 17:52
Von
Status: Heiliger (20417 Beiträge, 7379x hilfreich)
Zitat :Leider steht von gewerblicher Nutzung
Hä - einer von uns beiden steht offenbar vollkommen auf dem Schlauch: das ist doch nur gut für dich, wenn nichts von gewerblicher Nutzung in der T steht. Du willst das doch nicht geändert wissen - somit ist auch der ganze Rest ziemlicher Käse.
Und genau so schräg deine weiteren Ausflüchte, ob die Stadt und was auch immer. Dein Job und Interesse sollte sein, deine Interessen zu formulieren, ggf. entsprechende Beschlüsse in der WEG zu fassen. Der Stadt kann man am Ende durchaus Feuer unterm Hintern machen.
Ziemlich absurd, sich in der Anfrage hier tierisch aufzuregen und später für alles und jedes Nachsicht zu zeigen.
#8
Antwort vom 25. Juni 2025 | 18:55
Von
Status: Gelehrter (10000 Beiträge, 2093x hilfreich)
Zitat :Ziemlich absurd, sich in der Anfrage hier tierisch aufzuregen und später für alles und jedes Nachsicht zu zeigen.
ich kann mir denken, warum
#9
Antwort vom 25. Juni 2025 | 21:57
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Natürlich ist es der Eigentümer der die Wohnung vermietet.
Ja, natürlich ist er der Vermieter. Die Frage ist nur, ob er direkt an die Arbeiter vermietet oder ob er es an die Firma vermietet, die die "Bewohner" verwaltet.
So wie ich es rauslese, ist es egal wer vermietet, der Eigentümer muss trotzdem ein Gewerbe speziell für die Art der Vermietung anmelden?
Zitat :Wenn man es nicht versucht, dann erreicht man auch nichts.
Vielleicht hätte ich es besser ausformulieren sollen...Zum Glaube, dass man nichts unternehmen kann, kommt auch noch ein allgemeines Desinteresse dazu.
Zitat :Hä - einer von uns beiden steht offenbar vollkommen auf dem Schlauch: das ist doch nur gut für dich, wenn nichts von gewerblicher Nutzung in der T steht. Du willst das doch nicht geändert wissen - somit ist auch der ganze Rest ziemlicher Käse.
Es wird weder die gewerbliche Nutzung untersagt, noch steht irgendetwas darüber drinnen. Auch nicht, dass es nur zu Wohnzwecken vermietet werden darf. Ich würde gerne wollen, dass das genau ausformuliert ist...Dazu ist aber die Zustimmung aller Eigentümer nötig...und ich schätze mal, der Eigentümer um den es geht, wird da nicht zustimmen...
Zitat :Und genau so schräg deine weiteren Ausflüchte, ob die Stadt und was auch immer. Dein Job und Interesse sollte sein, deine Interessen zu formulieren, ggf. entsprechende Beschlüsse in der WEG zu fassen. Der Stadt kann man am Ende durchaus Feuer unterm Hintern machen.
Warum sind das Ausflüchte? Ich habe nachgefragt, die haben mir bestätigt, dass da nichts von deren Seite unternommen werden kann. Zudem steht es im Amtsblatt der Stadt, dass dieses Gesetz erst durchgesetzt werden kann, wenn es Personal dafür gibt. Dieses gibt es aber zum jetztigen Zeitpunkt nicht. Daher, wie würdest du der Stadt Feuer unterm Hintern machen?
Zitat :Ziemlich absurd, sich in der Anfrage hier tierisch aufzuregen und später für alles und jedes Nachsicht zu zeigen.
Weiß nicht ob das hier normal im Forum ist, oder ob nur du einen schlechten Tag hast. Aber wo rege ich mich tierisch auf? Ich zeige für niemanden Nachsicht, ich teile hier nur meine Erfahrungen die ich bis jetzt gemacht habe und wenn du meine Anfrage gelesen hast, suche ich nach Erfahrungen und Einschätzungen.
Zitat :ich kann mir denken, warum
Sie dürfen gerne sprechen...
Danke an alle ernst gemeinten Antworten!
#10
Antwort vom 25. Juni 2025 | 22:44
Von
Status: Gelehrter (10000 Beiträge, 2093x hilfreich)
Zitat :Sie dürfen gerne sprechen...
Ganz einfach:
Dein Problem liegt im Bereich des Zivilrechts. Das heisst: Möchtest Du Deine Ansprüche durchsetzen - sprich Deine Ruhe haben - musst du alles selbst in die Hand nehmen. Das kostet Zeit und Arbeit. Diese Arbeit macht keine Behörde oder so für Dich, wenn Du nicht selbst aktiv wirst.
#11
Antwort vom 26. Juni 2025 | 00:04
Von
Status: Schlichter (7607 Beiträge, 1708x hilfreich)
Zitat :Dein Problem liegt im Bereich des Zivilrechts. Das heisst: Möchtest Du Deine Ansprüche durchsetzen - sprich Deine Ruhe haben - musst du alles selbst in die Hand nehmen. Das kostet Zeit und Arbeit. Diese Arbeit macht keine Behörde oder so für Dich, wenn Du nicht selbst aktiv wirst.
Für unzulässige gewerbliche Kurzzeitvermietungen interessieren sich durchaus die zuständigen Behörden...
#12
Antwort vom 26. Juni 2025 | 09:22
Von
Status: Legende (18146 Beiträge, 6071x hilfreich)
Völlig egal. Dein Ansprechpartner ist der Eigentümer, er ist derjenige der sich darum kümmern muss, dass die Wohnung, gemäß ihrer Genehmigung, genutzt wird. Und ja, der VM benötigt dann eine Gewerbeanmeldung wenn er die Wohnung zum Zweck der Monteurunterbringung vermietet.Zitat :Die Frage ist nur, ob er direkt an die Arbeiter vermietet oder ob er es an die Firma vermietet, die die "Bewohner" verwaltet.
Wie bereits geschrieben wurde, wenn du deine Interessen durchsetzen möchtest, dann auf dem zivilrechtlichen Weg. Ab zum Anwalt, der wird dir sicherlich sagen wie man ab jetzt vorgehen sollte.
#13
Antwort vom 26. Juni 2025 | 11:12
Von
Status: Gelehrter (10000 Beiträge, 2093x hilfreich)
Zitat :Für unzulässige gewerbliche Kurzzeitvermietungen interessieren sich durchaus die zuständigen Behörden...
Ja aber der TE muss aktiv werden.
#14
Antwort vom 26. Juni 2025 | 17:59
Von
Status: Heiliger (20417 Beiträge, 7379x hilfreich)
Mir scheint, dass schon das Recht der Eigentümer nach WEG deutlich unterschätzt wird.
Es fängt schon an mit der Optik des Hauses: Fenster verkleben.
Eine gewisse Findigkeit muss schon sein, ebenso der feste Wille, dem Eigentümer Grenzen aufzuzeigen.
Befass dich mit dem WEG
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Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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