Hallo, wusste nicht genau in welches Themengebiet ich das Posten soll aber ich glaube hier passt es.
Ausschlaggebend war ein Freund der mich zu seiner Belustigung längere Zeit an den Armen festhielt, nachdem ich ihm 20x gesagt habe er solle das lassen habe ich ihm eine leichte!! Kopfnuss verpasst. Wir beide hatten schon etwas intus. Er hat sich dann aufgeregt aber es kam nicht zum Streit. Jetzt würde es mich trozdem interessieren, was wenn er zB eine Prellung davongetragen hätte, darf man sich mit Gewalt aus einem ungerechtfertigtem Haltegriff befreien wenn verbale Versuche fehlschlagen? Auch wenn man die Person kennt? Wie kann man sonst jemanden klar machen, dass er einen nicht einfach festhalten darf, ohne Gewalt anzuwenden. Kann ich mich auf Strafrecht berufen? Ps: Mir ist klar, dass man jemanden festhalten darf wenn er eine Straftat begangen hat, mir geht es aber ums festhalten OHNE vorangegangene Straftat. PPs Darf ich zur Befreiung Gewalt anwenden
Danke
Mobbing, jemanden an den Armen über längere Zeit festhalten
15. April 2016
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Frage vom 15. April 2016 | 09:53
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mobbing, jemanden an den Armen über längere Zeit festhalten
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#1
Antwort vom 15. April 2016 | 11:25
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1044x hilfreich)
Zitat:darf man sich mit Gewalt aus einem ungerechtfertigtem Haltegriff befreien wenn verbale Versuche fehlschlagen?
Ja, das nennt sich Notwehr.
Zitat:Auch wenn man die Person kennt?
Völlig egal, ob das ein Unbekannter, der Papst, der Ehemann oder der Zwillingsbruder ist.
Allerdings könnte man, wenn ein solches Verhalten im konkreten Einzelfall unter engen Vertrauten (gerade bei dem Alkoholisierungsgrad) nicht unüblich ist, womöglich darauf abstellen, das Verhalten sei weder als Angriff gemeint noch verständig so interpretierbar gewesen (mal als ganz dummes Beispiel, beim Jubel nach einem Tor kann sich der Torschütze auch nicht "wehren", wenn Mitspieler ihn freudig zu Boden reißen, wenn er das ansonsten immer toleriert hat). Dann wiederum dürfte aber der Alkoholspiegel zugunsten des sich Wehrenden wirken im Beispielfall.
-- Editiert von TheSilence am 15.04.2016 11:25
#2
Antwort vom 15. April 2016 | 14:23
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
Streng genommen war die Straftat, wenn auch nur eine sehr marginale, hier: §239 StGB - Freiheitsberaubung
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#3
Antwort vom 16. April 2016 | 03:18
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Und das hat was genau mit Mobbing zu tun?
Und jetzt?
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