Mobilcom Rechtsstreit

20. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb426875-69
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mobilcom Rechtsstreit

Ich befinde mich gerade in Streitigkeiten mit mobilcom und werde in der Sache auch einen Anwalt einschalten. Wie seht ihr den Vorgang aus rechtlicher Sicht:

Ich habe am 14.11.2016 bei mobilcom-debitel ein Smartphone (Samsung Galaxy S5 mini) bestellt.
Seit ca. April 2017 bemerkte ich, dass am Mikrofon des Geräts etwas nicht stimmt, da mich mein Gegenüber oft nur sehr leise oder sogar überhaupt nicht hören konnte. Zunächst habe ich in dieser Sache allerdings nichts unternommen.
Am 28.06.2017 bemerkte ich schließlich, dass sich im Display des Geräts ein einzelner Riss befindet. An diesem Tag lag das Smartphone von Vormittags bis zum Nachmittag auf dem Esszimmertisch, es ist weder zu Boden gefallen, noch ist ein anderer Gegenstand auf das Gerät gefallen. Am Nachmittag bemerkte ich dann o.g. Schaden.
Hierauf habe ich mich telefonisch beim Kundenservice von mobilcom-debitel gemeldet (*************). Von dort erhielt ich die Auskunft, dass es sich beim Schaden, wenn dieser nicht durch Herabfallen des Gerätes entstanden ist, um einen Garantiefall handelt und ich diesen entsprechend ersetzt bekomme. Zur Einsendung des Geräts sollte ich mich an einen mobilcom-Shop in meiner Nähe wenden. Hierauf bin ich zunächst zum mobilcom-Shop in ****************** gegangen. Dort erhielt ich allerdings, gegensätzlich zur Auskunft des Kundenservice, die Mitteilung, dass Displayschäden grundsätzlich kein Garantiefall seien und ich, sollte ich das Gerät einsenden, zusätzlich 19,95 € für die Überprüfung bezahlen müsse.
Aus diesem Grund habe ich mein Handy zunächst wieder mitgenommen und erneut den Kundenservice von mobilcom kontaktiert. Dort erhielt ich wieder die Auskunft, dass es ein Garantiefall sei und der Schaden, wenn mir das Handy nicht heruntergefallen ist, übernommen werde. Nach Möglichkeit sollte ich mich an einen anderen mobilcom-Shop wenden und dort das Gerät einsenden.
Kurz darauf bin ich daher zum mobilcom-Shop in ****************** gegangen. Dort erhielt ich allerdings selbige Auskunft wie beim mobilcom-Shop in ****************** , weshalb ich das Gerät erneut mit nach Hause nahm und wieder den Kundenservice kontaktierte. Auch beim dritten Anruf wurde mir mitgeteilt, dass die Auskunft vom mobilcom-Shop falsch sei und ich das Gerät einsenden solle. Auf mehrfache Nachfrage wurde mir mehrfach bestätigt, dass es definitiv ein Garantiefall sei, wenn ich ausschließen kann, dass mir das Handy heruntergefallen ist. Eine Prüfpauschale von 19,95 € sei dann definitiv nicht fällig. Mir wurde erneut geraten, dass ich einen mobilcom-Shop aufsuchen und mich „nicht abwimmeln lassen" soll. Obwohl mit dem Berater vereinbart wurde, dass er mir diese Auskunft schriftlich auf meine E-Mail-Adresse zukommen lässt, erhielt ich keine Bestätigung hierüber.
Am 10.07.2017 habe ich daher mein Handy beim mobilcom-Shop in ****************** zur Reparatur eingesandt. Am 15.07.2017 wurde mir mitgeteilt, dass der Schaden nicht übernommen wird, da es sich um „eine Displaybeschädigung durch Fall/Druck bzw. sonstige mechanische Fremdeinwirkung" handeln würde. Zur Auswahl hatte ich nun die Möglichkeit, das Gerät für 196,99 € reparieren zu lassen, es unrepariert gegen eine Prüfpauschale von 19,95 € zurückzunehmen oder es kostenfrei entsorgen zu lassen.
Da ich hiermit selbstverständlich nicht einverstanden bin, habe ich mehrfach den Kundenservice kontaktiert. Allerdings erhielt ich zunächst keine nähere Auskunft. Am 20.07.2017 wurde ich nach erneut mehrfacher Anfrage mit Frau ****************** von der Technikabteilung von mobilcom-debitel verbunden. Diese teilte mir mit, dass Displayschäden grundsätzlich nicht von der Garantie abgedeckt seien und ich von den Beratern eine falsche Auskunft erhalten hätte. Da hierüber allerdings nichts in den Gesprächsprotokollen vermerkt sei, müsse ich die 19,95 € Servicepauschale nun selbst tragen. Auf mein Verlangen, die Namen der Mitarbeiter, mit denen ich gesprochen hatte, zu nennen, teilte Frau ****************** mir mit, dass dies rechtlich nicht möglich sei.
Hierauf kontaktierte ich das Anwaltstelefon der R+V-Versicherung. Von dort erhielt ich u.a. die Anweisung, dass ich mobilcom erneut kontaktieren und eine Reparatur des Schadens oder eine Rückabwicklung des Kaufs verlangen soll. Am 20.07.2017, 10:07 Uhr kontaktierte ich daher erneut mobilcom, auf mehrfache Nachfrage wurde ich schließlich erneut mit Frau ****************** verbunden. Diese teilte mir mit, dass sowohl die Rückabwicklung des Kaufes, als auch eine Reparatur des Geräts abgelehnt werden. Auf meine zusätzliche Nachfrage bzgl. des anderen Defekts (vermutlich Mikrofon defekt) wurde mir zudem mitgeteilt, dass keine Teilreparaturen durchgeführt werden. Ich hätte lediglich die o.g. drei Möglichkeiten (Reparatur für 196,99 €; Rückversand für 19,95 € oder kostenlose Entsorgung).


-- Editiert von Moderator am 20.07.2017 19:48

-- Thema wurde verschoben am 20.07.2017 19:48

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von fb426875-69):
Wie seht ihr den Vorgang aus rechtlicher Sicht:

Einfach mal die Garantiebedingungen lesen, dann weis man was unter die Garantie fällt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb426875-69
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ganz so einfach ist es leider nicht, zumal es neben der Garantie eben auch noch die gesetzliche Gewährleistung gibt...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von fb426875-69):
Ganz so einfach ist es leider nicht, zumal es neben der Garantie eben auch noch die gesetzliche Gewährleistung gibt...

Nö, die gibt es hier nicht, denn man hat ja immer Garantie beansprucht.


Sofern man jetzt die gesetzliche Sachmänglehaftung (Gewährleistung gibt es seit über 10 Jahren nicht mehr) ins Spiel bringt, müsste man auf Verlangen erst mal beweisen, das der Mangel bereits beim Kauf zumindest latent vorgelegen hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

so ist es. Glasschäden sind übrigens zu 99.5% kein Garantiefall, da kann man sich das lesen sparen.

Tipp aus dem leben: 20€ bezahlen und sich ärgern, dass man so "dumm" war es wissentlich wegzusenden. Dann ein Display für rd. 50€ sowie ein Mikrofon für wenige € kaufen und selbst reparieren

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#5
 Von 
fb426875-69
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
so ist es. Glasschäden sind übrigens zu 99.5% kein Garantiefall, da kann man sich das lesen sparen.

Tipp aus dem leben: 20€ bezahlen und sich ärgern, dass man so "dumm" war es wissentlich wegzusenden. Dann ein Display für rd. 50€ sowie ein Mikrofon für wenige € kaufen und selbst reparieren



Es wird wohl leider darauf hinauslaufen, obwohl ich es eine bodenlose Frechheit finde, dass die Service-Mitarbeiter von mobilcom Falschauskünfte geben können wie sie wollen und es dann im Nachhinein keinen interessiert.
Wissentlich habe ich es übrigens nicht weggesendet, denn ich hab wie erwähnt drei mal eine andere Auskunft erhalten.

Und zum Tipp mit dem selbst reparieren - keine Ahnung woher du deine Kenntnisse im Reparieren von Smartphones hast - ich hab jedenfalls keine und lass da die Finger davon, denn ansonsten hab ich nachher kein Smartphone mehr...

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von fb426875-69):
obwohl ich es eine bodenlose Frechheit finde, dass die Service-Mitarbeiter von mobilcom Falschauskünfte geben können wie sie wollen und es dann im Nachhinein keinen interessiert.

!!!Die haben keine Falsche Aussage gemacht!!! Du hast deren Aussage nur falsch interpretiert!


Zitat (von fb426875-69):
Am 28.06.2017 bemerkte ich schließlich, dass sich im Display des Geräts ein einzelner Riss befindet. An diesem Tag lag das Smartphone von Vormittags bis zum Nachmittag auf dem Esszimmertisch, es ist weder zu Boden gefallen, noch ist ein anderer Gegenstand auf das Gerät gefallen. Am Nachmittag bemerkte ich dann o.g. Schaden.
Ja und? Auch wenn du den Riss erst am Nachmittag bemerkt hast, so kann er durchaus auch schon vorher bestanden haben. Hast du das Display vor dem Hinlegen auf den Tisch kontrolliert? Konnte eine andere Person an das Handy? Evtl. hast du selbst ohne etwas zu bemerken, in irgendeiner Form Druck ausgeübt. Evtl. hast du auch einfach das Gerät verbogen und als du das Gerät hingelegt hast ist das Glas gesprungen..................
Ich sehe hier weder eine Falschauskunft noch einen Anspruch auf Garantiereparatur.

Signatur:

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von fb426875-69):
dass die Service-Mitarbeiter von mobilcom Falschauskünfte geben können wie sie wollen

Es fehlen jedwede Beweise, das es solche Aussagen überhaupt gegeben hat.



Zitat (von fb426875-69):
keine Ahnung woher du deine Kenntnisse im Reparieren von Smartphones hast
Google, Youtube, ...



Zitat (von fb426875-69):
denn ansonsten hab ich nachher kein Smartphone mehr...

Also eigentlich genau der gleiche Zustand wie jetzt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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