Mobilcom ich versteh dich nicht mehr

3. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.12.2020 11:01:42
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Mobilcom ich versteh dich nicht mehr

Hallo ich habe folgendes Problem....ich habe 2012 ein Vertrag bei Mobilcom einen Vertrag abgeschlossen. Dieser läuft zwei Jahre mit montal. Gebühr von 25,89. Jetzt hab ich mich entschieden den Vertrag nicht zu verlängern und habe fristgerecht gekündigt. Der Vertrag läuft am 31.08.2014 aus. Die Bestätigung der Kündigung habe ich auch schon erhalten. So weit so gut..ABER seit ich gekündigt habe macht mir Mobilcom Schwierigkeiten. Ich muss seit drei Monaten ständig draufzahlen. Deren Begründung : ich wäre über meine 100 Freiminuten gekommen. Was nicht stimmt, den ich habe einen Counter der meine Minuten zählt. Naja Mobilcom bleibt hart. Jetzt habe ich im März nochmal genau aufgepasst und bin wieder nicht drüber gekommen. Da die anscheinend jetzt wissen das ich genau darauf achte machen sie jetzt dieses: Sie nehmen jetzt Geld für Nummern bei denen ich noch nie etwas gezahlt habe. Jetzt ist es so wenn ich z.B meinen Mami :) anrufe rechnen die sofort ab, obwohl das vorher nie passiert ist. Ich habe sie immer umsonst anrufen können ( da ich ja in den Freimin war). Meine Frage ist was soll ich jetzt machen? Ein Anruf bei denen kann ich mir sparen. Also vielleicht habt ihr ja eine Idee wäre super lieb von euch.

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15 Antworten
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#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
zunächst einmal widerrufst du die Einzugsermächtigung.
Nach Erhalt der Rechnung prüfst du diese und widersprichst bei Beanstandungen deinerseits, überweise die übliche Gebühr.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Fordere darüber hinaus ein technisches Prüfprotokoll an und einen Einzelverbindungsnachweis. Hast du den falschen Rechnung in der Vergangenheit ebenfalls widersprochen? Wieviel Minuten hättest du laut deiner Rechnung telefoniert, wieviel Minuten laut deren Rechnung?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 03.04.2014 17:05

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#3
 Von 
guest-12314.12.2020 11:01:42
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab die z.B im Februar mehrmals drauf hingewiesen weil in den Einzelverbindungsnachweisen stand ein Telefonat doppelt berechnet und dadurch bin ich dann über 100 Min drüber gekommen. Heißt ich hab das Telefonat nur einmal geführt( steht in meinem Handy) aber die sind der Meinung das es nicht so wäre. Naja ohne diese doppelte Rechnung wäre ich bei 92 min gewesen, also unter 100 Min. Aber die haben sich darauf nicht eingelassen und meinten die hätten ihr technisches Programm drüber laufen lassen und das wäre richtig. War auch schon in Shop und der meinte er wäre dafür nicht zuständig. Jetzt da ich darauf achte nehmen die Gebühren für gewählte Nummern die bisher immer umsonst waren. Hab am 31.03.2014 bezahlt und seit dem 01.04 hab ich grade mal 4 Minuten telefoniert und die schlagen direkt mit 5 Euro zu die ich jetzt Ende es Monats bezahlen soll.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
aber die sind der Meinung das es nicht so wäre

Im EVN steht doch auch die Uhrzeit dabei. Taucht da dann auch eine andere Uhrzeit auf? Oder ist das zweimal dieselbe Uhrzeit?

quote:
Hab am 31.03.2014 bezahlt und seit dem 01.04 hab ich grade mal 4 Minuten telefoniert und die schlagen direkt mit 5 Euro zu die ich jetzt Ende es Monats bezahlen soll.


Hat der andere, den du angerufen hast, vielleicht das Netz gewechselt und die Rufnummer mitgenommen? War der andere im Ausland? Ansonsten schaue dir genau den vertrag an, in welche Netze du telefonieren kannst. Wenn der Ziel-Teilnehmer im Netz war, was eigentlich unter die Freiminuten laufen soll, erneut der Rechnung widersprechen und ein technisches Prüfprotokoll gemäß TKG anfordern.

quote:
Aber die haben sich darauf nicht eingelassen und meinten die hätten ihr technisches Programm drüber laufen lassen und das wäre richtig.

Ich würde hier nochmal nachhaken. Schriftlich. Fordere auch hier nochmal das Prüfprotokoll gemäß TKG an und widerspreche der Rechnung (bzw. "ich wiederhole meinen Widerspruch vom XX.XX.") Eine einfache Aussage "Wir sagen dass es so stimmt" reicht nicht aus.

Mache eine Gegenrechnung auf und mindere die nächste Rechnung um den strittigen Betrag. Kündige das schriftlich an, was du von der nächsten Rechnung abziehst. Wie amako empfiehlt, die Lastschriftermächtigung widerrufen. Buchen sie trotzdem ab: Rücklastschrift. Anschließend überweist du nur den Teilbetrag, der aus deiner Sicht richtig ist.

Dann sind die bei Mobilcom am Zug. Sie müssen das Prüfprotokoll vorlegen. Das muss entsprechende Anforderungen erfüllen, im Zweifel frag nochmal hier, wenn sie dir etwas schicken. Ohne Prüfprotokoll können die fordern, was sie wollen, aber bestrittene Forderungen lassen sich dann nicht so leicht durchsetzen, wie mobilcom das gerne will.

Im übrigen: Wenn du dir hundert Prozent sicher bist, dass du nur einmal angerufen hast und das Telefonat ist wirklich doppelt verzeichnet, geht das ggf. in den Bereich des Betrugs. Einfach so verdoppelt das System doch bestimmt nicht ein Gespräch. Ob eine Strafanzeige etwas bringt, weiss ich aber nicht. Vielleicht reichen die Beweise nicht aus, Telefonate könnte man aus einem Handy ggf. auch löschen oder ist das bei dir nicht möglich, aus der Anrufliste etwas zu löschen?
Ansonsten könnte auch der Ziel-Teilnehmer als Zeuge aussagen, dass du wirklich nur einmal mit ihm telefoniert hast. Was das vielleicht sogar eine Hotline, wo du angerufen hattest o.ä.?

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#5
 Von 
guest-12314.12.2020 11:01:42
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für deine Antwort


Das doppelte Gespräch hat genau zur gleichen Zeit an die gleiche Nummer stattgefunden. Das Gespräch ging 19:36 min. Mein Minutencounter stand danach auf 92 min und paar sek. Da es aber direkt zur gleichen Zeit noch mal stattgefunden hat war es natürlich über 100 min. Ich hab das Gespräch mit meinem Freund geführt er hat es auch drin stehen nur 1 mal.

Ich hab nur die Nummern gewählt die seit 2 Jahren nie Gebühren verursacht haben. Jetzt kosten die auf einmal. Ich war auch nicht im Ausland. Es waren auch nur 2 Telefonate insgesamt 4 min und direkt 5 Euro soll das kosten.

Ich werde auf jedenfall morgen per Einschreiben die Einzugsermächtigung wiederrufen und dann die Protokolle seit Februar anfordern. Mal sehen ob sie es tun werden.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Naja, dann würde ich doch mal Polizei und Strafanzeige wegen Betrugs gegen Unbekannt bzw. die Geschäftsführer der Mobilcom erstatten. Auch wäre lustig, das mal den Medien zu stecken und zu bitten, groß darüber zu berichten. Das ist doch absurd, dass du zeitgleich zur selben Minute jeweils 19 Minuten telefoniert haben sollst. Du kannst doch nicht mit deinem Handy zeitgleich (!) zwei Telefongespräche zur selben Ziel-Rufnummer führen.

Das müssen doch auch die Leute bei Base direkt sehen, dass da etwas einfach nicht stimmen kann. Ob nun die Technik gesponnen hat oder ob die mutwillig dieses Gespräch per Mausklick verdoppelt haben, nur damit du über 100 Minuten landest, das soll halt die Staatsanwaltschaft rausfinden. Selbst wenn die Technik gesponnen hat, wollen die hier ja mutwillig die Gunst der Stunde nutzen um dich zu verarschen und um sich illegal zu bereichern. Das dürfte genauso Betrug sein.

Da braucht man denke ich nicht einmal auf ein Prüfprotokoll bestehen, trotzdem würde ich es anfordern.

Soweit mal meine Meinung.

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-- Editiert mepeisen am 03.04.2014 21:48

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#7
 Von 
guest-12314.12.2020 11:01:42
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Update :
Habe heute bei mo(gel)bilcom nochmal angerufen um zu fragen warum ich jetzt für Nummern bezahlen muss, für die ich vorher nichts bezahlt habe. Die ,, freundliche" Dame am Telefon hat ohne meine Daten zu lesen gesagt, dass ich im März über meine Freiminuten gekommen wäre. Mein Vater ist Informatiker und hat bei Excel die Minuten im März berechnet. Siehe da es waren 82 min und 36 sek. Das hab ich der äußerst ,, freundlichen" Dame gesagt und ihre Reaktion war dass sie einfach aufgelegt hat. Ich hab jetzt überlegt mit all dem Kram zur Verbraucherzentrale zu gehen, aber ich weiß nicht ob die mir da überhaupt helfen können. Was meint ihr, oder hab ihr einen besseren Vorschlag ?

PS: Einschreiben an mo(gel)bilcom ist unterwegs

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Verbraucherzentralen können sich der Sache annehmen. Da kann man dir ggf. auch helfen. Amakos Vorschlag steht oben.

Ich würde das genauso machen, also ausrechnen wie viel du hättest bezahlen müssen und Einzugsermächtigung widerrufen. Nächste Rechnung so mindern, dass du wieder auf den korrekten Betrag kommst. Zusätzlich würde ich wie gesagt mal mit dem Einzelverbindungsnachweis und der Rechnung wegen den Freiminuten, also mit den Unterlagen zur Polizei. Das sieht doch jeder sofort, dass ein Telefonat einfach doppelt abgerechnet wurde und dass man dich so betrügen will.

Soll Mogelcom das einem Staatsanwalt erklären, wie das richtig sein kann.


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-- Editiert mepeisen am 04.04.2014 20:18

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#9
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Sind das wirklich "normale" Nummern oder Spezialnr./Umleitungsnr. im Festnetz???

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#10
 Von 
guest-12314.12.2020 11:01:42
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Es sind ganz normale Nummern mit denen ich noch nie Probleme hatte

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#11
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

quote:
Mein Minutencounter stand danach auf 92 min und paar sek.

Wie zählst du zur Kontrolle? Soweit ich weiß, rechnet Mobilcom eben nicht auf die Sekunde sondern auf die Minute ab. Wenn du also 1 Minute und eine Sekunde auf deinem Zähler hast, "kostet" es dich gleich 2 Minuten!

Eindeutig ist die Sachlage natürlich dann, wenn du einen Einzelverbindungsnachweis hast, bei dem du zwei Gespräche zur gleichen Nummer zur gleichen Zeit getätigt haben sollst. Den Fehler müssten auch Hotline-Mitarbeiter als solchen erkennen können.

Gruß
Agenor

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
"kostet" es dich gleich 2 Minuten!

Das mag einen Teil der Abweichungen vielleicht erklären. Aber wie du richtig sagst, erklärt das nicht das Problem mit dem doppelten Gespräch.

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#13
 Von 
guest-12314.12.2020 11:01:42
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Update nr.2

Nochmal vielen Dank für die lieben Antworten.

Mobilcom hat wahrscheinlich heute schon mein Einschreiben bekommen indem ich die Einzugsermächtigung widerrufen habe und die Prüfprotokolle angefordert habe, den ich bekam gerade einen ,, höflichen Anruf" dort wurde mir mitgeteilt das ich die Einzugsermächtigung nicht so leicht widerrufen kann, da es ja vertraglich geregelt ist. Die gute Dame meinte dafür müsste ein dringender Grund entstehen um dies zu gestatten. Totaler Blödsinn. Danach hat sie mir gesagt das es keine Prüfprotokolle mehr gebe. Die würden die nur 5 Tage speichern. Bevor ich was sagen konnte hat die gute Dame das Gespräch beendet. Ich kam mit beidem nicht durch habt ihr noch einen Vorschlag?

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#14
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Du brauchst keine "Prüfprotokolle". Der Einzelverbindungsnachweis wird ja min. 12 Monate gespeichert bleiben. Und du hast den ja auch vorliegen. Da reicht es schon darauf hinzuweisen, dass du von einem Gerät mit einer Nummer nicht zwei Telefonate parallel führen kannst! Nenne denen Tag, Uhrzeit und Dauer der beiden Telefonate und sage, dass auf Grund dieses Irrtums du die ganze Rechnung zunächst in Frage stellst.
Da sollte ohne weiteres zumindest dieses Gespräch (1x) von der Rechnung genommen werden.

Gruß
Agenor

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" "

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#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Danach hat sie mir gesagt das es keine Prüfprotokolle mehr gebe. Die würden die nur 5 Tage speichern <hr size=1 noshade>

Die Dame ist ja lustig. Die wollen also wirklich eine Prüfung gemäß §45i TKG verweigern?

Bei allem was Recht ist, aber ich würde mir diesen Blödsinn nicht mehr länger anhören. Macht gewissenhaft eine Gegenrechnung auf, teilt diese Mobilcom mit und kündigt an, die Rechnung zu mindern. Lastschriften zurückbuchen, wenn sie zu viel Geld abbuchen und den richtigen Betrag nachträglich überweisen. Ihr habt ja die Einzugsermächtigung widerrufen.

quote:<hr size=1 noshade>Die gute Dame meinte dafür müsste ein dringender Grund entstehen um dies zu gestatten. <hr size=1 noshade>

Betrug durch Mobilcom IST doch ein guter Grund...

Beschwerde bei der Bundesnetzagentur wegen Verweigerung der technischen Prüfung gemäß §45i TKG . Strafanzeige wegen Betrugs. Volles Programm. Ich würde da nun keine Rücksicht mehr nehmen.

Die haben doch den Schuss nicht gehört...

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-- Editiert mepeisen am 07.04.2014 15:36

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