Hallo zusammen,
da meine Frage nicht allein auf die Miete abzielt, stelle ich sie einfach mal unter "Allgemeines" ein - hoffe, das ist ok, sonst bitte ich einen netten Admin, sie neu einzuordnen.
Nach langjähriger Beziehung ist mein Ex aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Wir lebten seit fast einem Jahr in der Wohnung, als wir uns einvernehmlich trennten. Leider hatte mein Ex seit einigen Monaten seinen Teil der Miete nicht gezahlt, was ich dann übernahm. Bei seinem Auszug einigten wir uns darauf (mündlich – leider), dass ich die Möbel, die er bezahlt hatte, behalten könne, wenn ich ihm dafür seinen Teil der Miete erlasse (auch nur mündlich – glücklicherweise). Hierbei schnitt er sehr vorteilhaft ab, aber ich wollte nicht herzlos sein und willigte ein.
Nun hat er noch einige Dinge, an denen sein Herz hängt und die ich ihm gern geben wollte, sobald er eine neue Wohnung hat und bei seinem Kumpel ausziehen kann. Nun ist es soweit – der feine Herr hat eine Wohnung gefunden.
Freunde bleiben.. das klappt nur in den seltensten Fällen, so auch in unserem nicht. Er ist nun der festen Überzeugung, dass ich „seine“ Sachen herausgeben muss, selbstverständlich NICHT gegen die Zahlung der ausstehenden Miete seinerseits (die Begründung dafür ist viel zu hanebüchen, als dass sie jemand von euch verstehen könnte, fällt mir selbst schwer, darum lass ich sie einfach mal weg). Ich sehe nicht ein, zweifach den Kürzeren zu ziehen – Möbel herauszugeben UND keine Miete zu erhalten. Er droht mir nun auf verschiedenste Weise, gern auch mit der Polizei, die er an dem vereinbarten Herzensdinge-Übergabetermin mitbringen will. Selbstverständlich ist mir klar, dass die Polizei nur bei öffentlichem Interesse eingreifen wird und nicht, wenn er jammert, dass ich seine Möbel nicht hergeben will. Teilweise laufen die Rechnungen der Möbel sogar auf meinen Namen, auch wenn er sie (per EC-Einzug) bezahlt hat.
Meine Frage ist nun, SOLLTE es tatsächlich zu einer Gerichtsverhandlung kommen (mit der er mir droht), wie stünden meine Chancen, entweder die ausstehende Miete gegen Herausgabe der Möbel oder aber die Möbel selbst zu erhalten?
Vielleicht noch kurz: die Miete lief vorher (auch in der alten Wohnung noch) als Dauerauftrag an mich, den er kündigte, als er sein Konto „umzog“ und schlicht vergaß, ihn neu einzurichten.
Vielen lieben Dank für eure Hilfe bzw. eure Einschätzung der Lage.
Zauberin
-- Editiert von Zauberin am 18.12.2007 00:28:32
-- Editiert von Zauberin am 18.12.2007 00:30:25
Möbel und Miete
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



--- editiert vom Admin
Danke für die Einschätzung.
Der Mietvertrag lief auf uns zusammen - ich habe hier mit der Vermieterin vereinbart, dass sie uns kündigt (Kündigung ging ihm per Post an seine Eltern mangels festen Wohnsitzes zu) und ich allein einen neuen Vertrag bekomme - ab Februar 08. Vorher war aufgrund der Kündigungsfrist nicht möglich.
Toll, die Sachen gehören mir?! Auch, wenn er bezahlt hat?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Um es rechtlich ganz einwandfrei laufen zu lassen (falls er doch noch auf die Idee mit einer Klage kommt), würde ich ihm schriftlich mitteilen (per E-Brief), dass er seine Möbel gerne holen könne, wenn er die ausstehden Miete in Höhe von XY-Betrag beglichen hat. Könnte man ja auch Zug um Zug machen. Sprich: Er gibt dir Bares (denn nur Bares ist Wahres) und dann darf er seine Schen aus der Wohnung holen. Sollte er sich nicht darauf einlassen, dann würde ich einfach mal abwarten ob er tatsächlich klagt. Ich meine jedoch, in Falle einer Klage wäre es für dich einfach besser auch was Schriftliches in der Hand zu halten.
In dem Brief würde ich auch darauf hinweisen, was bereits mündlich besprochen war und woran er sich nicht gehalten hat. solange er dies nicht widerlegt, ist es in einem Gerichtsverfahren immer ein Pluspunkt mehr für dich.
-----------------
"Scientia potentia est."
würde ich ihm schriftlich mitteilen (per E-Brief), dass er seine Möbel gerne holen könne
Davon würde ich abraten, denn damit würdest Du ja bestätigen, daß es seine
Möbel sind.
@was weiß ich?
es geschehen noch wunder:
ich stimme @morthingay-le zu
sunbee
Na ja, dass kann man so oder so sehen. Die Rechnungen für die Möbel liefen teilweise auf ihren Namen, bezahlt hat aber er.
Abgesprochen wurde, dass sie die Möbel behalten könne, wenn sie ihm einen Teil der Miete erlassen würde.
Jetzt will er aber seine Möbel wiederhaben (alles - da auch er diese bezahlt hat), will aber nicht die Miete zahlen.
Also muss
er - strenggenommen, angemahnt werden, den kompletten ausstehenden Mietanteil zu zahlen und dann kann er auch die Möbel haben.
-----------------
"Scientia potentia est."
Hallo an alle,
ich danke euch sehr für eure Einschätzung. So gern ich ihm einen offiziellen Brief würde zukommen lassen wollen, fehlt es mir leider an der Adresse. Ich weiß, dass er eine neue Wohnung hat (und ich ahne wage, wo), aber ich kenne die Adresse nicht.
Nun ja, er war am Samstag hier und hat seine Herzensgegenstände abgeholt (seinen Fernseher, den seine Mutter bezahlt hat, zum Beispiel). Er weigerte sich aber, seine persönlichen Gegenstände mitzunehmen, die ich in mühevoller Kleinarbeit sortiert habe. Es handelt sich sowohl um Kleidungsstücke als auch um Dokument, sowie wertvolle Gegenstände wie teures Werkzeug etc., aber auch um Krimskrams (CDs, DVDs usw.). Ich möchte ihm nichts wegnehmen und will den Kram auch ehrlich nicht. Er sagte, er habe Hausrecht und für die Dauer des gemeinsamen Mietvertrags auch das Recht, die Wohnung jederzeit zu betreten. Ich müsse ihm Zugang gewähren.
Mir stellen sich nun drei Fragen:
1) stimmt das oder wird das "Hausrecht" (sofern es den Begriff rechtlich überhaupt gibt) durch die Nichtzahlung der Miete verwirkt?
2) Was ist, wenn ich an dem neuen Abholtermin keine Zeit habe, z.B. beruflich bedingt? Muss ich seinen Terminvorschlag akzeptieren?
3) Was mache ich mit den Sachen für den Fall, dass er sie nicht abholen will? Kann ich sie einlagern auf seinen Namen? Kann ich sie wegwerfen? Verkaufen? Bei ebay versteigern? Falls ja, wann ist das möglich?
Ich hatte gehofft, dieses Drama schnell zu Ende zu bringen, aber leider muss ich euch noch einmal um eine Einschätzung bitten.
Vielen herzlichen Dank im Voraus und allen Lesern eine fröhliche Weihnachtszeit!
Zauberin
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
19 Antworten
-
34 Antworten