Möbel vom Ex

7. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
wnikkigirl
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 11x hilfreich)
Möbel vom Ex

hallo!

mein Ex und ich haben uns getrennt.Er hat aber noch möbel und einen Kaminofen in meinem Ferienhaus, welches 250 km weit entfernt liegt.Er hat auch noch schlüssel zu dem haus. Da er schon einen teil seiner möbel abgeholt hat, wollte er natürlich auch noch den rest abholen. da ich nicht dabei war, als er die möbel abholte, hatr er natürlich auch andere sachen " mitgehen " lassen, die ihm nicht gehörten. Da er diese woche nochmal hinfahren wollte und den rest seiner möbel abholen wollte, bin ich kurzerhand mit einer freundin hingefahren und wir haben den rest seiner möbel und auch den kaminofen in die garage gestellt. alle anderen schlösser habe ich ausgetauscht, er hat also nur noch zutritt zur garage. wenn ich aber von ihm einen konkreten termin wissen will, droht er mir mit dem gerichtsvollzieher,weil ich ihm angeblich die möbel nichr rausgebe. er weiss dass die möbel in der garage stehen und er dazu auch den schlüssel hat. wie viele termine soll ich denn mit ihm ausmachen??? ich ´selber kann nicht dorthin fahre, da ich kein auto besitze und immer auf andere leute angewiesen bin die mich hinfahren. eine nachbarin hat aber einen schlüssel und schaut dort immer mal nach dem rechten.ich muss mich doch nicht von ihm bedrohen und beschimpfen lassen oder? ich möchte mit dem thema einfach nur abschliessen und möchte eigentlich nur dass er so schnell wie möglich seine klamotten dort abholt, damit ich auch das schloss in der garage austauschen kann. ich befürchte nämlich auch dass er dort randaliert, oder am haus schlimmen schaden anrichtet. Kann mir da jemand einen rat geben?

gruß nikki

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Der Ex kommt doch an seine Möbel, da er noch Zutritt zur Garage hat. Ich sehe keine Notwendigkeit einen Termin zur Übergabe zu vereinbaren.

Ich würde einen netten Brief schreiben, dass die noch im Eigentum des Ex stehenden Gegenstände sämtlich in der Garage zur Abholung bereit stehen und wenn er schon mal da ist soll er doch gleich die Schlüssel bei der Nachbarin abgeben.

Sollte er dann noch meinen, dass etwas fehlt, dann kann er sich ja nochmal melden und genau aufführen, was er denn noch haben möchte.

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#2
 Von 
wnikkigirl
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 11x hilfreich)

hallo!

ja das war ja auch mein ansinnen. nur habe ich keine lust noch 2 jahre auf meinen schlüssel zu warten und ständig in der angst zu leben, daß er schaden an meinem haus anrichtet, nur weil er sauer ist.
wie ist das denn mit seiner drohung von wegen gerichtsvollzieher? wann kann ich denn das schloss an der garage auswechseln? meine nachbarin aus dem ort hatte sich schon 2 mal frei genommen, weil er angeblich die möbel abholen wollte, aber dann doch nicht kam. meiner ansicht nach verschiebt er es immer nur um mit mir in kontakt zu bleiben und mich weiter runterzumachen und zu beschimpfen. auch seine sachen die er bei mir noch in der wohnung hat, wollte er schon lange ( seit mehreren terminen) abholen, hat es aber nicht getan, weil angeblich immer was dazwischen kam. ich kann und will doch hier nicht ewig sitzen und meine zeit nach dem einteilen, wann er mal seine sachen abholen will, und dann doch wieder nicht erscheint.
ich weiss im moment nicht weiter. ich will die sachen nur schnell abschliessen und seine sachen loswerden, damit ich mit ihm nichts mehr zu tun haben muss, weil er ein sehr gewalttätiger mensch ist und mein kleiner sohn eine höllenangst vor ihm hat.

gruß nikki

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#3
 Von 
wnikkigirl
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 11x hilfreich)

...kann mir denn keiner sagen, wie die rechtliche grundlage aussieht? wie lange soll ich mich denn noch vereimern lassen, termine absprechen, die er nicht einhält und trotzdem quasi die türen ( wenn auch nur zur garage) für ihn aufstehen lassen?

nikki

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#4
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

ich würde deinem Ex, zwecks Abholung der Möbel, eine Frist setzen (schriftlich), mit Androhung einer Entsorgung. Mal sehen, wie schnell er dann reagiert :)

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#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Die Drohung mit dem Gerichtsvollzieher geht völlig ins Leere. Der kommt erst, wenn ein Urteil bzgl. der Herausgabe der Gegenstände vorliegt. Ich gehe nicht davon aus, das das der Fall ist. Im Übrigen bist du ja auch Herausgabebereit, so dass der Ex bei einer Klage sowieso schlechte Karten hätte.

Da die Möbel Eigentum des Ex sind, musst du sie nach §985 BGB herausgeben. Der Herausgabeanspruch verjährt zudem gem. § 197 Abs. 1 Ziffer 1 BGB erst in 30 Jahren. Im Prinzip bist du somit 30 Jahre zur Herausgabe verpflichtet.

Auch wenn dein Ex sich weigert die Möbel abzuholen, bist du weiterhin zur Herausgabe verpflichtet. Ggf. könnte man darüber nachdenken, ob sich der Ex im Annahmeverzug befindet. Das führt aber auch nur dazu, dass du z.B. berechtigt bist die Möbel einzulagern und er die Kosten dafür tragen müsste. Jedoch könntest du die Kosten nur im Wege des Schadenersatzes von ihm zurück holen. In Vorkasse müsstest du erstmal treten.

Vielleicht würde es sich hier lohnen einen RA einzuschalten. Vielleicht lässt er sich dadurch beeindrucken. Notfalls müsste wahrscheinlich Klage auf Herausgabe der Schlüssel und auf Annahme/Abholung der Möbel erhoben werden. Das ist allerdings auch wieder mit Kosten verbunden. Etwas anderes fällt mir leider auch nicht ein.

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