Mülltonnenaustausch

13. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
Vona
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mülltonnenaustausch

Hallo,
Ich hatte seit 2013 eine 120 l Restmülltonne (Windeln) und da ich durch die Betreuung meines Sohnes nicht arbeiten kann, also leider Geld vom Jobcenter bekomme, diese keine 120 l Restmülltonne bezahlen, habe ich diese austauschen lassen. Nun will die Abfallwirtschaft eine Austauschgebühr, die ich nicht als gegeben ansehe, da ich die Mülltonnen austauschen musste!!!

Was bedeutet der Text?
Paragraph 22 ABS. 7
Kein kostenpflichtiger Gefäßaustausch liegt vor, wenn eine Änderung der Gefäße durch Änderung der objektiven Verhältnisse des Anschluss Pflichtigen verursacht wird.


Es wäre total klasse wenn mir jemand helfen könnte.

LG Vona

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3527 Beiträge, 558x hilfreich)

Wird wohl jeder Anbieter anders regeln.

Bei uns ist ein Austausch kostenlos, weitere werden berechnet.

Kleine Anmerkung, seit 8 Jahren eine Tonne wg. Windeln, die hätte schon vor Jahren ausgetauscht werden können.
Die Gebühr für die viel zu große Tonne spielte offenbar keine Rolle, aber die Gebühr für den Austausch nach der langen Zeit schon?
Sollte ihr Sohn krank sein, weil sie von Betreuung schreiben, ist diese Größe trotzdem zu viel. In der Regel reichen für 2 Personen plus Kleinkind 80 Liter.

-- Editiert von Loni12 am 13.12.2021 12:08

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7204 Beiträge, 1514x hilfreich)

Ich lese es wie folgt:

Es wird keine Tauschgebühr erhoben, wenn sich die Lebenssituation des Bewohners ändert. Heisst: Keine Windeln mehr - die Tonne wird ohne Gebühren getauscht.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Vona):
Was bedeutet der Text?
Paragraph 22 ABS. 7
Kein kostenpflichtiger Gefäßaustausch liegt vor, wenn eine Änderung der Gefäße durch Änderung der objektiven Verhältnisse des Anschluss Pflichtigen verursacht wird.
WO steht denn das? WER hat dir das geschrieben?

Wenn das JC für dich die KDU zahlt, könnte das JC sich auf den §22 (7) SGB II beziehen. Da findet sich aber nichts zu Austauschgebühren für Mülltonnen.

Fragen:
- Wie viel € sollst du denn für den Austausch zahlen?
- Hast du die Kostenübernahme beim JC beantragt?
- Warum musstest du die Mülltonne tauschen?

p.s.
bei uns würde solch ein Austausch 10,- kosten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

§ 22 von welchem Gesetz?

wirdwerden

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
§ 22 von welchem Gesetz?


Höchst wahrscheinlich der Abfallwirtschaftssatzung der entsprechenden Kommune.
Ohne die zu kennen, macht eine Diskussion aber keinen Sinn.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Vermutlich doch wegen des JC.
Dort gilt für Mietkosten der § 22 SGB II.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html

Das JC will nicht die 120-l-Tonne bezahlen.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Na ja, jetzt haben wir schon zwei Alternativen, vielleicht fällt ja noch jemandem was ein. Nur, bei der Fragestellerin scheint ja einiges durcheinander zu gehen. Wir haben einmal das Rechtsverhältnis Fragestellerin/Job-Center. Und dann das der Fragestellerin zum dem Abfallbewirtschafter. Die beiden haben nichts miteinander zu tun. Ich kann ja auch nicht meinem Vermieter sagen, ich zahle jetzt keinen Mietzins mehr, weil ich mein Darlehen bei der Bank zurückzahlen muss.

So, hier scheint das JC die Miete zu zahlen, einschließlich der Nebenkosten. Und im Gegenzug ist die Fragestellerin verpflichtet, diese Kosten in vertretbarem Rahmen zu halten. Und dazu gehört auch, eine dem Haushalt von der Größe her angemessene Mülltonne zu haben und keine überdimensionierte. Ich denke, die Aufforderung, insoweit zur Kostensenkung beizutragen, ist angemessen. Das hat aber nichts mit dieser Austauschgebühr zu tun. Da müsste man beim Bewirtschafter klären, auf welcher Basis die erhoben wird und das überprüfen.

Bleibt die Frage, ob diese Gebühr eventuell vom JC zu übernehmen ist. Da kommt es m.E. auf die Höhe an, aber dazu hat die Fragestellerin noch nichts geschrieben.

wirdwerden

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Bleibt die Frage, ob diese Gebühr eventuell vom JC zu übernehmen ist.
Warum sollte das passieren?
Die TE meint, sie hätte die 120-l- Tonne tauschen müssen. Das ist ja nicht so, das JC übernimmt nur nicht die Kosten für die große Tonne.
Dass der Abfallbetrieb für den einmaligen Umtausch ein Gebühr berechnet, ist dann in der Gebührensatzung enthalten.

Bei uns würde das 20,- kosten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
Vona
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,
Entschuldigung das ich mich heute erst melde.
Das Schriftstück ist von einer MA des Abfallwirtschaft Amtes. Es steht in der Abfallwirtschaft Satzung Main Tauber Kreis vom 1.1.2020.
Ich soll 50 Euro bezahlen.

Ich hatte gearbeitet bis vor einiger Zeit und ich hatte so viel um die Ohren das ich an die Mülltonne zuletzt gedacht hatte. Nun, wo ich aber weniger Geld habe muss ich auch zu sehen das ich aufpasse wo ich Geld ausgebe. Da mir das JC die 120 l nicht bezahlt, dafür aber eine kleinere und zusätzlich die Biotonne habe ich einen Umtausch veranlasst. Ich habe die Umtauschgebühr beim JC beantragt, sie zahlen aber nicht.

Was genau sagt denn der Paragraph aus?

Vielen Dank für die vielen Antworten.

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#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Zitat (von Vona):
Kein kostenpflichtiger Gefäßaustausch liegt vor, wenn eine Änderung der Gefäße durch Änderung der objektiven Verhältnisse des Anschluss Pflichtigen verursacht wird.


Im Grunde bedeutet das, dass wenn sich die Personenanzahl verringert (Beispielsweise von 4 auf 2 Personen) der Austausch der Tonnen kostenlos wäre.
Das bei Dir einfach nur die Windeln entfallen, ist aber kein Grund dafür die Tauschgebühr nicht zu erheben.

Zitat (von Vona):
Ich soll 50 Euro bezahlen.


46€ ;)

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Vona):
Ich habe die Umtauschgebühr beim JC beantragt, sie zahlen aber nicht.
Der anerkannte Bedarf sind die Kosten für eine kleinere Restmülltonne und eine Biotonne. Das sind dann wohl 72+66=138,- p.a.

Es hat also nichts mit dem JC und dem § 22 SGB II zu tun.

Du hättest längst die Tonne tauschen können, als du noch etwas mehr Geld hattest.
Das JC zahlt nicht für deine Vergesslichkeit.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Vona):
Kein kostenpflichtiger Gefäßaustausch liegt vor, wenn eine Änderung der Gefäße durch Änderung der objektiven Verhältnisse des Anschluss Pflichtigen verursacht wird.

Windeln nötig: Kein kostenpflichtiger Gefäßaustausch
Windeln nicht mehr nötig: Kein kostenpflichtiger Gefäßaustausch

Jetzt ist die große Frage: seit wann konkret sind die Windeln nicht mehr nötig?


Die zweite Frage: wäre "JC zahlt keine große Tonne" eine Änderung der objektiven Verhältnisse des Anschlusspflichtigen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
Vona
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,
@Anami: ohne Worte, von meinem Leben keine Ahnung aber urteilen. Schade, auch bei Ihnen kein Anstand zu finden.

Vielen lieben Dank für alle Antworten

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Vona
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Harry von Sell: seit Anfang diesen Jahres, seitdem mache ich auch schon mit der AWMT rum.

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Nochmals: die Voraussetzungen für die Bezahlung des Müllentsorgers liegen vor. Das ist hier schon geschrieben worden. Da sind sich nun wirklich alle hier einig. Bleibt die Frage, ob das JC die 46 € übernehmen muss. Grundsätzlich muss es nur angemessene Nebenkosten übernehmen, wenn man mal in die von Anami zitierte Bestimmung schaut. Wie sozialrechtlich Mehrbedarf definiert ist, also was unter Mehrbedarf fällt, findest Du in § 21 SGB II. Die beiden Bestimmungen einfach mal durchlesen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Vona):
@Anami: ohne Worte, von meinem Leben keine Ahnung aber urteilen. Schade, auch bei Ihnen kein Anstand zu finden.
Was hat meine Antwort mit fehlendem Anstand zu tun? Bitte schön bei der Sache bleiben. Ich urteile absolut nicht, bin kein Richter. Was soll das?
Zitat (von Vona):
und ich hatte so viel um die Ohren das ich an die Mülltonne zuletzt gedacht hatte
Das passiert, das war leider Vergesslichkeit. Könnte doch jedem passieren...

Das JC zahlt die Austauschgebühr nicht. Ich halte das für korrekt. Siehst du das anders, kannst du die üblichen Schritte des Rechtsweges gehen. Bis zu einem Richter, der dann urteilt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Vona):
seit Anfang diesen Jahres, seitdem mache ich auch schon mit der AWMT rum.

Hat man irgendwelche Beweise geliefert, das die Windeln seit dem wegfallen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#18
 Von 
Vona
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen an @alle,
Ich habe meinen Einspruch Widerspruch durch bekommen, mein Konto wurde auf 0 gesetzt. Vielen Dank noch einmal für Eure Antworten.

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#19
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Zitat (von Vona):
Ich habe meinen Einspruch Widerspruch durch bekommen


Danke für die Rückmeldung.
Bei wem hast Du den Widerspruch nun durchbekommen, Entsorger oder Amt?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Vona):
Vielen Dank noch einmal für Eure Antworten.
Vielen Dank für die Rückmeldung.

Immer wieder erstaunlich, aber Hauptsache gewonnen... :grins:
Seit Anfang 21 streitet man wegen der Austauschgebühr mit dem Entsorgungsbetrieb.
Am Montag fragt man hier recht wirr nach, bringt noch das harte Leben und das JC rein... und schon am Donnerstag kommt die Erfolgsmeldung.

Die Entsorgungsfirma liest vermutlich mit ;)
------------------------------------
Ich schätze, das JC kanns nicht sein, denn dort hat man kein Konto mit Minus, welches auf 0 gesetzt werden kann.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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