Hallo,
kann ein Anwalt in einem Rechtsstreit die Kosten für eine Fangschaltung einfordern, obwohl der Angeklagte nicht angerufen hat. Sprich, seine Telefonnummer nicht auf der Auswertung drauf ist?
Der kann doch nicht einfach behaupten, dass jemand Telefonterror bei einem macht???
Muss Fangschaltung bezahlt werden?
5. Mai 2009
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Frage vom 5. Mai 2009 | 19:33
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss Fangschaltung bezahlt werden?
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#1
Antwort vom 5. Mai 2009 | 20:04
Von
Status: Praktikant (951 Beiträge, 290x hilfreich)
Fordern kann er viel. Im Zweifel muß die Berechtigung der Forderung natürlich bewiesen werden.
Und jetzt?
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