Muss Fangschaltung bezahlt werden?

5. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Funny0815
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss Fangschaltung bezahlt werden?

Hallo,
kann ein Anwalt in einem Rechtsstreit die Kosten für eine Fangschaltung einfordern, obwohl der Angeklagte nicht angerufen hat. Sprich, seine Telefonnummer nicht auf der Auswertung drauf ist?
Der kann doch nicht einfach behaupten, dass jemand Telefonterror bei einem macht???

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 290x hilfreich)

Fordern kann er viel. Im Zweifel muß die Berechtigung der Forderung natürlich bewiesen werden.

0x Hilfreiche Antwort

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