Muss Gläubiger 2x Anwalt zahlen?

9. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
dima3
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss Gläubiger 2x Anwalt zahlen?

Angenommen ein Gläubiger beantragt über die Anwaltskanzlei A einen Mahnbescheid und der Schuldner widerspricht diesem Mahnbescheid.

Die Anwaltskanzlei A vertritt den Gläubiger nicht vor Gericht und das Mandat endet an dieser Stelle.

Der Gläubiger lässt sich von einer neuen Anwaltskanzlei B im Gerichtsprozess gegen den Schuldner vertreten und gewinnt den Prozess.

Ist es dem Schuldner zuzumuten die Kosten beider Anwaltskanzleien A & B zu tragen?
Gilt eine Pflicht zur Schadensminderung?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7109 Beiträge, 1484x hilfreich)

Ja - ist zuzumuten
Nein keine Schadensminderungpflicht

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119382 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von dima3):
Ist es dem Schuldner zuzumuten die Kosten beider Anwaltskanzleien A & B zu tragen?

Irrelevant.

Einzig relevant ist, ob er dazu verpflichtet ist.



quote=dima3]Gilt eine Pflicht zur Schadensminderung?
Die wurde offenbar eingehalten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.553 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen