Muss Unterschrift auf dem Personalausweiss aus deutschen Schriftzeichen bestehen?

3. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
verzweifelt2016
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss Unterschrift auf dem Personalausweiss aus deutschen Schriftzeichen bestehen?

Hallo,

ich wollte heute einen Personalausweiss zum ersten Mal beantragen. Während der Antragstellung hat mir der Sachbearbeiter gesagt, dass er meine Unterschrift so nicht akzeptieren kann, weil die erste Buchstabe (B) der Unterschrift nicht dem Buchstaben meines Namens (V) entspricht. Meine Unterschrift besteht ausschließlich aus kyrillischen Zeichen. Dementsprechend kann er die erste Buchstabe (B) der Unterschrift nicht mit der ersten Buchstaben (V) meines Namens zusammen bringen. Die deutsche V ist aber in kyrillisch B.

Die gleiche Unterschrift hatte bereits vor meinem Umzug nach Deutschland. Da ich bereits sowohl den Reisepass als auch weitere in Deutschland ausgestelle Dokumente mit der gleichen Unterschrift ohne Probleme (bei der gleichen Behörde!) ausgestellt bekommen habe, kann ich den Einwand nicht nachvollziehen. Deshalb möchte ich wissen, ob eine Unterschrift auf einem Dokument (Reisepass, Personalausweiss) in Deutschland unbedingt aus deutschen Schriftzeichen bestehen muss oder sind andere Zeichen ebenfalls erlaubt?

Vielen Dank im Voraus!
Viktor

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Dazu müßte man mal in die Rechtsprechung schauen. Grundsätzlich verlangt PersAuswG nur eine "Unterschrift". Für diese müssen AFAIK nur die üblichen Regeln gelten (also daß sie grob den Unterzeichnenden erkennen läßt und nicht bloß eine Paraphe/"Notenschlüssel" ist). Daß sie besonders leserlich sein muß, ist AFAIK nicht notwendig. Wer also aus Gewohnheit sein Leben lang in Sütterlin (unter-)schreibt, muß dafür kein normales Schriftdeutsch lernen.
[Mein Onkel unterschreibt so, daß das initiale "L" wie ein "C" aussieht, hatte er 90 Jahre lang keine Probleme mit.]

Zitat:
unbedingt aus deutschen Schriftzeichen bestehen muss


Das wäre ja schon per se sinnfrei, weil dann "René" mit "Rene" unterschreiben müßte.

-- Editiert von TheSilence am 03.03.2016 17:49

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