Muss der Kläger bei gewonnenen Prozess zahlen?

2. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
tom12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Muss der Kläger bei gewonnenen Prozess zahlen?

Hallo an Alle,

ich hätte mal ein Frage und hoffe Sie können mir helfen.

Wenn man einen Prozess gewinnt die die Gegenseite sämtliche Kosten zu tragen hat, diese jedoch nicht zahlt, kann dann mein Anwalt die Kosten von mir fordern oder hat er die bei der Gegenseite einzuklagen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe
Tom

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Wenn Du den Anwalt beauftragst, dann zahlst Du als Auftraggeber. Egal wie es ausgeht. Pech wenn der andere nichts zahlen kann. Es könnte auch sein, das es noch eine zusätzliche Honorarvereinbarung gibt bei Kleinbeträgen (
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert Mr.Cool am 02.12.2012 21:38

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Der Gegner hat nur die nach RVG entstandenen Kosten zu tragen (Um Mc. Cools Antwort mal zu präzisieren). Bezahlen tust du jedoch zunächst alles und du musst dann ggf. per Zwangsvollstrekcung dies beim Gegner einfordern. Insofern ist wichtig, dass du einen Vollstreckungstitel bekommst (der Anwalt sollte sich darum kümmern), damit du bis zu 30 Jahre vollstrecken kannst.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Na ja, bei gewonnenem Prozess dürfte ja ein Titel existieren. Da ist nix mehr zu klagen, da ist nur noch zu vollstrecken.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Stimmt, aber da muß sich wieder der Kläger drum kümmern und seinen Anwalt erst mal bezahlen. Ob er sein Geld dann in 2 oder 5 oder 20 Jahren oder niemals bekommt ist eine andere Sache.
Genauso schlimm können Vergleiche enden. Der Kläger hat dann riesige Kosten, die Gegenpartei zahlt 100.-€ Vergleich und lacht sich ins Fäustchen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Auch ein vor Gericht geschlossener Vergleich ist ein Titel!

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Für die Gerichtskosten haftet der Kläger als Zweitschuldner.

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
tom12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Werde mir jetzt überlegen wie ich weiter vorgehe.

1x Hilfreiche Antwort

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