Hallo an Alle,
ich hätte mal ein Frage und hoffe Sie können mir helfen.
Wenn man einen Prozess gewinnt die die Gegenseite sämtliche Kosten zu tragen hat, diese jedoch nicht zahlt, kann dann mein Anwalt die Kosten von mir fordern oder hat er die bei der Gegenseite einzuklagen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Tom
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Muss der Kläger bei gewonnenen Prozess zahlen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn Du den Anwalt beauftragst, dann zahlst Du als Auftraggeber. Egal wie es ausgeht. Pech wenn der andere nichts zahlen kann. Es könnte auch sein, das es noch eine zusätzliche Honorarvereinbarung gibt bei Kleinbeträgen (
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
-- Editiert Mr.Cool am 02.12.2012 21:38
Der Gegner hat nur die nach RVG entstandenen Kosten zu tragen (Um Mc. Cools Antwort mal zu präzisieren). Bezahlen tust du jedoch zunächst alles und du musst dann ggf. per Zwangsvollstrekcung dies beim Gegner einfordern. Insofern ist wichtig, dass du einen Vollstreckungstitel bekommst (der Anwalt sollte sich darum kümmern), damit du bis zu 30 Jahre vollstrecken kannst.
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Na ja, bei gewonnenem Prozess dürfte ja ein Titel existieren. Da ist nix mehr zu klagen, da ist nur noch zu vollstrecken.
wirdwerden
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Stimmt, aber da muß sich wieder der Kläger drum kümmern und seinen Anwalt erst mal bezahlen. Ob er sein Geld dann in 2 oder 5 oder 20 Jahren oder niemals bekommt ist eine andere Sache.
Genauso schlimm können Vergleiche enden. Der Kläger hat dann riesige Kosten, die Gegenpartei zahlt 100.-€ Vergleich und lacht sich ins Fäustchen.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
Auch ein vor Gericht geschlossener Vergleich ist ein Titel!
wirdwerden
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Für die Gerichtskosten haftet der Kläger als Zweitschuldner.
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Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Werde mir jetzt überlegen wie ich weiter vorgehe.
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