Muss eine gute Privathaftpflicht-Versicherung die Versicherung der Öltanks mit einshliessen?

25. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(449 Beiträge, 32x hilfreich)
Muss eine gute Privathaftpflicht-Versicherung die Versicherung der Öltanks mit einshliessen?

Hallo,

Ich würde gern wissen, ob eine gute Privathaftpflicht-Versicherung die versicherung der Öltanks mit einshliessen (keine Erdtanks - über dem Boden bef8indliche Tanks)

Weiss jemand hierzu etwas genaues?

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40 Antworten
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#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7991 Beiträge, 1641x hilfreich)

Zitat (von gerlind):
Weiss jemand hierzu etwas genaues?


Dazu schaue man in die jeweiligen Vertragsbedingungen. Oder wenn man die Tanks mitversichern möchte, frage man seinen Versicherungsvertreter

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#2
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(449 Beiträge, 32x hilfreich)

Ich versuche es noch einmal:

Was ich wissen möchte ist kein Hinweis auf vorhandene ersiherungsedingungen.

Ich würde gern wissen, ob eine gute Privathaftpflicht die Versicherung der Öltanks mit einshliessen sollte.
Sicher gibt es Forenmitglieder, die auch Öltanks haben und mir mitteilen können, wie sie das handhaben bzw. gehandhabt haben.

Vielen Dank.



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#3
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(449 Beiträge, 32x hilfreich)

Ich versuche es noch einmal:

Was ich wissen möchte ist kein Hinweis auf vorhandene ersiherungsedingungen.

Ich würde gern wissen, ob eine gute Privathaftpflicht die Versicherung der Öltanks mit einshliessen sollte.
Sicher gibt es Forenmitglieder, die auch Öltanks haben und mir mitteilen können, wie sie das handhaben bzw. gehandhabt haben.

Vielen Dank.



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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34274 Beiträge, 5905x hilfreich)

Zitat (von gerlind):
Ich würde gern wissen, ob eine gute Privathaftpflicht die Versicherung der Öltanks mit einshliessen sollte.
Eindeutig JA.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(449 Beiträge, 32x hilfreich)

Was ist, wenn die police die öltanks ausschließt? Kann man verlangen, dass due tanks eingeschlossen werden. Macht der Versicherer Schwierigkeiten, denn er jötzw fue tsnks ja einschliessen können?

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#6
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(449 Beiträge, 32x hilfreich)

Berichtigung: es sollte heissen: denn er hätte die tanks ja einschliessen können

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124524 Beiträge, 40375x hilfreich)

Zitat (von gerlind):
Was ich wissen möchte ist kein Hinweis auf vorhandene ersiherungsedingungen.

Stimmt, die philosophische Frage was eine "gute Privathaftpflicht" ist und was sie einschließen sollte, ist ja schließlich nichts juristisches.

In den Versicherungsbedingungen finden sich allerdings ganz profane Fakten, welche eine unerlässliche Basis zur Beantwortung der philosophischen Frage nach dem "gut" darstellen.
Der Hinweis des Users cirius32832 war also korrekt, denn ohne das lesen derselben wird man denknotwendigerweise nie erfahren, ob sie "gut" ist.


Eine "gute Privathaftpflicht" versichert genau das was ich versichern möchte. Will ich also Öltanks versichern, sollte sie auch genau das versichern wenn sie "gut" ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(449 Beiträge, 32x hilfreich)

Danke für die Antworten. Hat jemand der forennutzer eine privathaftpflicht, in der fie öltanks mitversichert sind???

Signatur:

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34274 Beiträge, 5905x hilfreich)

Ja. Ich.
Nicht die Öltanks, sondern vor allem die Schäden, die damit angerichtet werden könnten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124524 Beiträge, 40375x hilfreich)

Zitat (von gerlind):
Was ist, wenn die police die öltanks ausschließt?

Dann sind sie nicht versichert.



Zitat (von gerlind):
Kann man verlangen, dass due tanks eingeschlossen werden.

Bekanntermaßen kann man ja fast alles verlangen.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, Gesetze, Verordnungen, …) mit.
Falls dann – so wie hier – keine Rechtsgrundlage erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.



Zitat (von gerlind):
denn er hätte die tanks ja einschliessen können

Klar.
Aber er wollte es halt nicht.



Zitat (von gerlind):
Hat jemand der forennutzer eine privathaftpflicht, in der fie öltanks mitversichert sind???

Ja, aber inzwischen umgestiegen auf eine spezielle Öltank- und Gewässerhaftpflichtversicherung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17279 Beiträge, 9523x hilfreich)

Eine Privathaftpflicht zahlt nur bei Verschulden des Versicherungsnehmers.

Eine Privathaftpflicht, die Öltanks einschließt, ist deshalb völlig sinnlos.

Denn bei den Fällen
- "Öltank wird durch Altersschwäche / Korrosion undicht"
- "Oberirdischer Öltank wird durch Naturereignis (Umstürzender Baum, Tornado, Erdbeben,...) undicht"
würde eine Privathaftpflicht gar nicht zahlen, auch dann nicht, wenn der Öltank mitversichert wäre.

Die einzige Konstellation, bei der die Privathaftpflicht zahlen würde, wäre eine Umweltverschmutzung durch Falschbedienung.

Wenn man auch Schäden in Zusammenhang mit dem Öltank versichert haben will, die "von alleine" passieren (Altersschwäche, Korrosion, Naturereignisse / Unwetter), dann hilft keine Privathaftpflicht, auch keine gute. Denn für Schäden, die "von alleine" eintreten, ist die Privathaftpflicht nicht zuständig, auch dann nicht, wenn der Öltank mitversichert ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124524 Beiträge, 40375x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Denn für Schäden, die "von alleine" eintreten, ist die Privathaftpflicht nicht zuständig, auch dann nicht, wenn der Öltank mitversichert ist.

Völlig korrekt.

Genau deshalb bin ich mittlerweile auch umgestiegen.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5651 Beiträge, 2518x hilfreich)

Zitat (von gerlind):
Ich würde gern wissen, ob eine gute Privathaftpflicht die Versicherung der Öltanks mit einshliessen sollte.


Eindeutig nein.

Was soll ich Beiträge für etwas zahlen, was mich niemals betrifft?

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#14
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(449 Beiträge, 32x hilfreich)

@Anami
Zitat:
"Ja. Ich.
Nicht die Öltanks, sondern vor allem die Schäden, die damit angerichtet werden könnten."


Anami, die Aussagen von Drkao
Zitat:
Eine Privathaftpflicht zahlt nur bei Verschulden des Versicherungsnehmers.

Eine Privathaftpflicht, die Öltanks einschließt, ist deshalb völlig sinnlos.

Denn bei den Fällen
- "Öltank wird durch Altersschwäche / Korrosion undicht"
- "Oberirdischer Öltank wird durch Naturereignis (Umstürzender Baum, Tornado, Erdbeben,...) undicht"
würde eine Privathaftpflicht gar nicht zahlen, auch dann nicht, wenn der Öltank mitversichert wäre.

Die einzige Konstellation, bei der die Privathaftpflicht zahlen würde, wäre eine Umweltverschmutzung durch Falschbedienung.

Wenn man auch Schäden in Zusammenhang mit dem Öltank versichert haben will, die "von alleine" passieren (Altersschwäche, Korrosion, Naturereignisse / Unwetter), dann hilft keine Privathaftpflicht, auch keine gute. Denn für Schäden, die "von alleine" eintreten, ist die Privathaftpflicht nicht zuständig, auch dann nicht, wenn der Öltank mitversichert ist.

Anami,
Drkabo sagt nun, dass eine Privathaftpflichgt, die Öltanks einschliesst, aus den vorstehend genannten Gründen
sinnlos ist.

Anami - wie sehen Sie das, was Drkabo dazu schreibt????


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#15
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(449 Beiträge, 32x hilfreich)

@Harry von Sell

Zitat:
"Genau deshalb bin ich mittlerweile auch umgestiegen".

Umgestiegen, wohin,

Können Sie das bitte erklären. Wäre nett. Danke.

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124524 Beiträge, 40375x hilfreich)

Zitat (von gerlind):
Umgestiegen, wohin,

Können Sie das bitte erklären. Wäre nett. Danke.

Das schrieb ich schon in #10
Zitat (von Harry van Sell):
Ja, aber inzwischen umgestiegen auf eine spezielle Öltank- und Gewässerhaftpflichtversicherung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34274 Beiträge, 5905x hilfreich)

Zitat (von gerlind):
Anami - wie sehen Sie das, was Drkabo dazu schreibt????
Ich sehe, dass das ganz korrekt und verständlich erklärt ist. Lies es nochmal nach.
Aber trotzdem habe ich eine PHV, in der etliches im Zusammenhang mit Öltanks versichert ist.
Die PHV versichert ja nie einen Öltank allein---sondern möglichst all das, was der als Schaden bei anderen anrichtet.

Deine Frage ist sehr umständlich gestellt. Was willst du denn überhaupt wissen?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#18
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14330 Beiträge, 4457x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
- "Öltank wird durch Altersschwäche / Korrosion undicht"
Könnte in die Verantwortung des Eigentümers fallen, denn er hat für einen ordnungsgemäßen Zustand zu sorgen.
Unterlässt er nötige Wartungen oder Erneuerungen, dann kann das imho durchaus ein Haftpflichtfall sein.

Stefan

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#19
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(449 Beiträge, 32x hilfreich)

Ich habe gesehen dass die PHV die Öltanks als Ausschluss angibt. Ich dachte eine gute PHV zu haben und bin durch Zufall darueber gestolpert, dass es diesen Ausschluss gibt. Ich möchte das so nicht stehen lassen. Meine Frage an anami: Was bedeutet es wenn du schreibst, dass du etliches im zusammenhang mit öltsnks versichert hast. Was ist das genau?

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#20
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(449 Beiträge, 32x hilfreich)

@stefan rechner auch für diesen post danke. Es gibt keine vorschriften für Wartungen soweit ich weiss. Kannst du mir bitte dazu etwas sagen???

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#21
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(449 Beiträge, 32x hilfreich)

@stefan rechner war gemeint

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#22
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(449 Beiträge, 32x hilfreich)

@stefan reckoner war gemeint

Signatur:

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#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124524 Beiträge, 40375x hilfreich)

Zitat (von gerlind):
Ich möchte das so nicht stehen lassen.

Dann einfach fragen ob es ein Zusatzmodul gibt und bei Bedarf abschließen.

Und diesmal die vertraglichen Vereinbarungen vorher lesen ...



Zitat (von gerlind):
Es gibt keine vorschriften für Wartungen soweit ich weiss

Nun, da sollte man mal als erstes die Unterlegen des Herstellers / Lieferanten / Einbauers durchgehen, in der Regel finden sich da schon entsprechende Weisungen.

Ansonsten wären noch die Verordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdeten Stoffen (AwSV) die Prüfungen von Lagertanks für Heizöl und deren Zubehör von Interesse.

Auch örtliche Verordnungen; Auflagen etc. können noch relevant sein.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#24
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14330 Beiträge, 4457x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Es gibt keine vorschriften für Wartungen soweit ich weiss. Kannst du mir bitte dazu etwas sagen???
Bei Erdtanks gibt es schon mal Prüfungen durch einen Sachverständigen zu denen man aufgefordert wird (bei uns in NRW jedenfalls). Bei Tanks im Keller gibt es das glaube ich nicht, aber ich kann mir vorstellen, dass etwa der Schornsteinfeger auf Mängel hinweisen würde wenn er sie - zufällig - bemerkt; vielleicht gehört eine Tankkontrolle sogar zu seinen Aufgaben (?).
Was bei Tanks im Keller gegeben sein muss ist glaube ich eine öldichte Wanne und eine ausreichend hohe Mauer zu den angrenzenden Räumen (selbst wenn der Tank komplett leerläuft darf das Öl nicht darüber gehen).

Und grundsätzlich: Auch ohne expliziete Vorschrift kann man als Eigentümer für alles mögliche verantwortlich sein (z.B. für Eiszapfen die auf den Gehweg fallen). Eigentum verpflichtet, wie man so schön sagt.

Bei einem Tank den ich anschauen kann und dazu die oben beschriebenen Vorrichtungen würde ich das Risiko übrigens eingehen. Maximal muss das Heizöl abgepumpt und entsorgt werden, und der Raum einmal sarniert, das ist überschaubar.
Ich selber habe einen Erdtank, und da ist es schon gefährlicher (man merkt es vielleicht viel zu spät, und der Schaden dürfte bedeutend größer sein, umfangreiche Erdarbeiten womöglich bis zum Grundwasser u.s.w.).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(449 Beiträge, 32x hilfreich)

@Stefan Reckoner

danke für die ausführliche erklärung.

Eines habe ich noch nicht verstanden:
Zitat:
"Bei einem Tank den ich anschauen kann und dazu die oben beschriebenen Vorrichtungen würde ich das Risiko übrigens eingehen."

Welches Risiko meinst du hier genau? Nicht zu versichern?
Es handelt sich um einen separaten Tankraum, der an eine garage angebaut ist - abgemauert.

Und: der schornsteinfeger kontrolliert den nicht - soviel ich weiss.

Bisher hat der Tank noch keine probleme gema cht; aber er ist halt schon alt (metalltanks) 7500 l

Signatur:

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#26
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7991 Beiträge, 1641x hilfreich)

Abgemauert und mit einer speziellen Farbe gestrichen - dann ist das Risiko ja echt überschaubar

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#27
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14330 Beiträge, 4457x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Welches Risiko meinst du hier genau?
Halt das Risiko, über das auch du gesprochen hast, und das du an eine Versicherung abgeben möchtest.
Also das der Tank irgendwie leckt, überläuft oder sonst was.

Übrigens würde ich beim Tanken nie an den Begrenzer fahren, sprich: Nicht einfach voll tanken lassen.
Den Dingern vertraue ich nämlich auch nicht (sind meist uralt).

Stefan

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#28
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11187 Beiträge, 4294x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Denn bei den Fällen
- "Öltank wird durch Altersschwäche / Korrosion undicht"
- "Oberirdischer Öltank wird durch Naturereignis (Umstürzender Baum, Tornado, Erdbeben,...) undicht"
würde eine Privathaftpflicht gar nicht zahlen, auch dann nicht, wenn der Öltank mitversichert wäre.
Zitat (von Harry van Sell):
Völlig korrekt.
Genau deshalb bin ich mittlerweile auch umgestiegen.


Nein, das ist nicht korrekt.
In den sogenannten "Premiumtarifen" der PHV, ist in der Regel eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (HuG) inkl. Gewässerschadenhaftpflicht (Öltank Haftpflicht) bereits inklusive, es werden also mehrere Versicherungen unter dem Mantel der PHV zusammengefügt.
Und damit würde auch die PHV bei allen von Dir genannten Schadensursachen zahlen.
Einschränkungen, bzw. Ausschlusskriterium kann die Größe des Tanks sein, so können Tanks von >10.000 ltr. nicht über die PHV oder HuG versichert, sondern müssen separat abgedeckt werden.

Man sollte sich grundsätzlich erstmal darüber klar werden, welches Risiko betreffend der Öltanks man überhaupt versichern möchte und dann entscheiden, ob ein Einschluss in die PHV, oder eine separate Gewässerschadenhaftpflicht (Öltank Haftpflicht) sinnvoll ist.

Zitat (von cirius32832):
Abgemauert und mit einer speziellen Farbe gestrichen - dann ist das Risiko ja echt überschaubar

Sofern aus dem Raum kein Öl in die Umwelt gelangen kann, ja.
Nur haben die wenigsten Gebäude eine absolut dichte Bodenwanne.
Sollte, aus welchem Grund auch immer, Öl in den Boden, oder ins Grundwasser gelangen, ist man schnell mit Schadenersatzsummen ab 300.000€ konfrontiert, ob es das Risiko bei einer Versicherungsprämien ab rund 35€ pro Jahr wert ist, sollte jeder für sich entscheiden.

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#29
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6482 Beiträge, 1527x hilfreich)

Zitat (von gerlind):
Was ich wissen möchte ist kein Hinweis auf vorhandene Versicherungsedingungen.

Die sind aber nun mal entscheidend...

Zitat:
Ich würde gern wissen, ob eine gute Privathaftpflicht die Versicherung der Öltanks mit einshliessen sollte.

Was eine Privathaftpflichtversicherung mit einschliessen sollte, kann nur der Versicherungsnehmer für sich entscheiden. Das kann in einem WWW-Forum niemand für ihn beantworten.
Zitat:
Sicher gibt es Forenmitglieder, die auch Öltanks haben und mir mitteilen können, wie sie das handhaben bzw. gehandhabt haben.

Und wenn die sagen "Och, nö, das ist uns zu teuer" - würde man dann darauf verzichten, obwohl man selbst es für sinnvoll hält?

Die Allianz-Versicherung z.B. schreibt:

"Besitzer eines Heizöltanks sind per Gesetz für alle Schäden durch auslaufendes Öl verantwortlich – auch wenn sie keine Schuld trifft. Eine Öltankversicherung ist sinnvoll, denn sie sichert Sie vor dem finanziellen Risiko eines Schadens ab.
Eine Heizöltank-Haftpflicht leistet, wenn Heizöl ausläuft. Sie zahlt unter anderem bei Schäden an Ihrem Haus, der Umwelt und bei Gewässerverunreinigung.
Bei der Allianz schließen Sie den Zusatzbaustein Öltank-Haftpflichtschutz zur Privat-Haftpflicht- oder Wohngebäudeversicherung ab."

Die Allianz lebt allerdings auch davon, Versicherungsverträge zu verkaufen. Man erkennt dabei auch, daß es ein "Zusatzbaustein" zur Privathaftpflichtversicherung ist. Standard-Verträge decken das Risiko m.W. nie mit ab - was logisch ist, weil die große Mehrheit der Versicherten gar keine Öltanks besitzt.

Wenn man bedenkt, welche Schäden durch einen undichten Heizöltank entstehen können (Bodenaustausch, Entsorgung des kontaminierten Bodens), dann ist die potentielle Schadenshöhe beträchtlich. Die muss man in Relation zur Schadenswahrscheinlichkeit setzen.

Die Wahrscheinlichkeit, daß einem das eigene Haus abbrennt, ist zum Glück äußerst gering. "Sehr unwahrscheinlich" bedeutet aber nicht "unmöglich". Und wenn es passiert, bricht einem der Schaden schnell wirtschaftlich das Genick. Also schließt man eine Feuer- und Elementarschadensversicherung für sein Haus ab. (Und auch, weil finanzierende Banken das schlicht verlangen.)

Genauso sinnvoll wie eine entsprechende Versicherung ist im übrigen auch, Öltank-Anlagen regelmäßig von einem Fachunternehmen überprüfen zu lassen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6482 Beiträge, 1527x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Die einzige Konstellation, bei der die Privathaftpflicht zahlen würde, wäre eine Umweltverschmutzung durch Falschbedienung.

Das ist insofern falsch, als der Betreiber einer Öltank-Anlage auch für von ihm unverschuldet eingetretene Schäden (Gewässerschäden usw.) voll haftet.

Ist genau wie bei der KFZ-Haftpflichtversicherung. Die haftet nicht nur für verschuldete Unfälle, sondern deckt auch die Haftpflicht aus der "Gefährdungshaftung". Bei der spielt das Verschulden überhaupt keine Rolle.

Richtig ist, daß in Standard-HPV-Tarifen Schäden aus dem Betrieb einer privaten Öltank-Anlage nicht gedeckt sind. Aber der Tarif kann entsprechend aufgestockt werden, und dann deckt die Versicherung diese Schäden vollständig, und nicht nur bei Verschulden.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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