ch hatte heute ein Zettel im briefkasten, das ich ein einschreiben mit Unterschruft abholen soll.
In der vergangenheit kamen aber immer wieder Briefe per Einschreiben, die ich eigentlich nicht will.
Kann ich erfahrne wer der Absender ist, und dann die Annahme verweigern?
können mir da Konsequenen draus entstehen?
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Muss ich Einschreiben annehmen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
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Kann ich erfahrne wer der Absender ist, und dann die Annahme verweigern?
Durchaus.
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können mir da Konsequenen draus entstehen?
Eine verweigerte Annahme (im Gegensatz zu einem einfachen Nichtabholen) gilt als Zustellung. Du hast also alle Nachteile (Einschreiben gilt als zugestellt) und keine Vorteile (keine Ahnung, was da eigentlich drin steht).
In der Praxis ist eine Zugangsvereitelung fast immer sinnfrei, außer es geht dieser Tage um Sachen, bei denen am 1.1.2011 die Verjährung eintritt.
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Verschicken Gerichte / Staatsanwaltschaft immer mit Förmlicher Zustellung (PZA) oder auch mit Einschreiben?
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In der Regel fast immer meistens.
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Kann ich erfahrne wer der Absender ist, und dann die Annahme verweigern?
Der freundliche Schalterbeamte kann da weiterhelfen.
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können mir da Konsequenen draus entstehen?
Negative Rechtsfolgen der Zugangsvereitelung muss man sich natürlich zurechnen lassen ...
Welche das sind hängt jedoch vom Inhalt des Schreibens ab ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Wie kann ich Gerichtsverwertbar beweisen, dass ich jemandem habe ein Schriftstück habe zu kommen lassen?
1. Einfacher Brief - Kein Beweis
2. Einwurf Einschreiben, auch nicht Beweis genug vor Gerichtl, da nicht direkt zum Empfänger gelangt
3. Einschreiben mit Rückschein , wenn es zugestellt wird und der empfänger quittiert hat gilt es als zughestellt, nur wenn der empfänger es nicht annimmt oder nicht abholt bei der post, gilt es als nicht im kenntnisbereich erlangt und gilt immer noch als nicht zugestellt
3. Zustellung per GVZ als Förmliche Zustellung mit Zustellungsurkunde - Einzige Möglichkeit gerichtsverwertbar zuzustellen
Ist das richtig so?
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Wenn man sich Komplikationen ersparen will: ja.
Die allermeisten Gerichte lassen aber, wenn ein Einschreiben/Rückschein nicht abgeholt wurde, einen weiteren Zustellungsversuch per Einwurfeinschreiben gelten.
Dann muß sich der Empfänger zurechnen lassen, daß der Absender alles Zumutbare getan hat, um eine Zustellung sicherzustellen. Eine Zustellung per GVZ ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und wird von den Gerichten auch nicht auf Umwegen heimlich eingeführt.
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3. Einschreiben mit Rückschein , wenn es zugestellt wird und der empfänger quittiert hat gilt es als zughestellt, nur wenn der empfänger es nicht annimmt oder nicht abholt bei der post,
Eine Verweigerung der Annahme kann Probleme aufwerfen.
Eine Nichtzustellung ist da schon unproblematischer.
ABER: Es kann ja bei Einschreiben fast nie gerichtsfest bewiesen werden, WAS in dem Unschlag drin war.
Bleibt also tatsächlich nur der Gerichtsvollzieher um diesen gerichtsfesten Beweis zu führen ...
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--- editiert vom Admin
quote:
ABER: Es kann ja bei Einschreiben fast nie gerichtsfest bewiesen werden, WAS in dem Unschlag drin war.
... was der Empfänger ja im Zweifel substantiiert (!) bestreiten müßte und nicht nur mit "soll der Absender doch beweisen, was da drin gewesen sein soll" (Ausnahme: Warensendungen per Einschreiben).
Das wird immer gerne vergessen.
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--- editiert vom Admin
Honigbiene, ich glaub du musst blind sein.
Ich hab doch geschrieben, das das Einschreiben damit nix zu tun hat.
Und habe nun durch meinen Rechtsanwalt erfahren, das ich auch kein Einschreiben annehmen muss.
Welcher Mensch soll verdammt nochmal dazu verpflichtet sein irgendwas anzunehmen.
Und wer meint mir fristwahrebnd irgendwas zukommen lassen zu müssen soll sich doch bitte schon eines GVZ bedienen.
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-- Editiert am 31.12.2010 21:58
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Und wer meint mir fristwahrebnd irgendwas zukommen lassen zu müssen soll sich doch bitte schon eines GVZ bedienen.
Leuten mit DIESER Einstellung kommt gelegentlich etwas zu, was sie garnicht ablehnen KÖNNEN.
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Hallo,
natürlich muss man ein Einschreiben nicht annehmen !
Allerdings sollte man dabei ein paar Schritte weiterdenken.
Ich hatte auch mal so ein Thema wo ich ein wichtiges Schreiben zustellen wollte, auch per Einschreiben Rückschein. Auch bei mir hat der Empfänger das Enschreiben nicht abgeholt. Ich habe dann einen Anwalt gefragt und hatte Erfolg.
An dieser Absicht ein Einschreiben nicht abzuholen hängt nämlich noch ein großes durchdachtes "Aber".
Der Empfänger bekommt ja eine schriftliche Mitteilung, das ein Einschreiben abgeholt werden kann. Diese schriftliche Mitteilung ist registriert.Reagiert der Empfänger nicht, so geht das Einschreiben an den Absender zurück.
Der Absender versucht es dann vielleicht erneut und nochmal.
Der Empfänger reagiert jedes mal nicht. Nach dem dritten Zustellversuch wird die Angelegenheit trotzdem verbindlich. DENN, die "Zettel" ,diese Karten wo draufsteht, das ein Einschreiben bei der Post abgeholt werden kann ,sind registriert wurden und somit ist nachgewiesen das ,merhfach versucht wurde, die Nachricht zuzustellen. Sollte der Empfänger nicht gestorben oder verzogen sein....oder er kann nicht nachweisen, die ganze Zeit auf Reisen oder in einem Krankenhaus gewesen zu sein, würde man ihm eine Empfangsvereitelung unterstellen. Also nützt es einfach nichts, gar nicht zu reagieren.
Der Absender kann ein Einschreiben auch einfach nur per Einwurfeinschreiben absenden. Dann landet das Einschreiben ohne Gegenschrift im Briefkasten und gilt als zugestellt, durch den Postbosten, der das ganze dann bezeugt.
Natürlich kann der Empfänger dann den Brief nicht lesen , nicht geöffnet haben. Das ist dann aber seine Sache, die Nachricht gilt dann trotzdem als zugestellt.
Auch kann der Empfänger behaupten, der Briefumschlag wäre leer gewesen. Aus diesem Grund schreiben und versenden viele Absender ihrer Einschreiben nur mit Zeugen.
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Manfred100
1. Einfacher Brief - Kein Beweis
*Böser Irrglaube.
2. Einwurf Einschreiben, auch nicht Beweis genug vor Gerichtl, da nicht direkt zum Empfänger gelangt
** Ebenfalls böser Irrglaube, der Absender kann durch den Schein beweisen, dass der Brief in den Kasten geworfen wurde, du bist beweispflichtig, dass du ihn trotzdem nicht erhalten hast, wie willst du das beweisen?
3. Einschreiben mit Rückschein , wenn es zugestellt wird und der empfänger quittiert hat gilt es als zughestellt, nur wenn der empfänger es nicht annimmt oder nicht abholt bei der post, gilt es als nicht im kenntnisbereich erlangt und gilt immer noch als nicht zugestellt
** Nun du wirst erklären müssen,warum du den Brief nicht abgeholt hast. Da ist eine wirklich gute Begründung (Kopf ab, Krankenhausaufenthalt etc.) gefragt, alles andere ist Wunschdenken.
3. Zustellung per GVZ als Förmliche Zustellung mit Zustellungsurkunde - Einzige Möglichkeit gerichtsverwertbar zuzustellen
** Nein, der Gerichtsvollzieher ist kein Postbote, alle Zustellarten sind gerichtsverwertbar.
Ich rate dir, stelle dich dem Unangenehmen, hole die Post ab, und wehre dich gegen was auch immer da drin stehen mag.
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Nein, der Gerichtsvollzieher ist kein Postbote, alle Zustellarten sind gerichtsverwertbar.
Wobei bei der Zustellart GV auch ein Beweis geführt wird WAS der Inhalt des Schreibens war.
DAS ist bei den anderen Zustellarten etwas aufwändiger/problematischer.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Dafür kostet es beim GV halt auch mehr...
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Klar, beim GV kann man mit ca. 25 EUR rechnen.
Da muss man halt die Relation zum Risiko beachten ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Auch sonst ist es gescheiter, man nimmt das Schreiben an und reagiert möglichst schnell drauf, erforderlichenfalls eben auch mit anwaltlicher Unterstützung!
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--- editiert vom Admin
muss ich einen brief annehmen
Und jetzt?
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