Muss ich Zahnarztrechnung bezahlen?

30. März 2003 Thema abonnieren
 Von 
rodo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
Muss ich Zahnarztrechnung bezahlen?

Hallo,

ich war jetzt ne Zeit lang beim Zahnarzt und hab mir einige Löcher machen lassen.
Der Arzt hat mir angeboten keine Amalgamfüllung sondern eine andere, teurere Füllung zu machen.
Mein Problem ist jetzt, dass mir der Arzt bei der vorletzten Behandlung (von ca. 6) einen Kostenvoranschlag über 400€ in die Hand gedrückt hab. Ich habe nicht gewusst, dass das so teuer sein wird, habe auch nie was unterschrieben.
Meine Frage jetzt: Muss ich die Behandlungskosten bezahlen (jetzt sogar 600€), wenn ich nie was unterschrieben hab und den Kostenvoranschlag auch erst bekommen hab, als "alles schon zu spät" war?

Danke
Robin




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 44x hilfreich)

Ich meine schon, daß das bezahlt werden muß. Es sei denn, daß der Preis exorbitant über dem ortsüblichen Wert liegt. Wenn dem nicht so ist, sollte das schon aus Anstandsgründen bezahlt werden. Der Zahnarzt hat schließlich eine einwandfreie Leistung erbracht.

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"Joh. 19, 22"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rodo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antwort.
Es geht aber nicht darum, dass ich mit der Arbeit des Arztes nicht zufrieden bin, oder ob der Preis zu hoch ist.
Es ist aber so, dass ich nie die teurere Füllung hätte machen lassen, wenn ich gewusst hätte, dass diese so teuer ist und dass die Kasse sie nicht übernimmt.
Meine Frage hätte vielleicht besser heißen sollen:
"Ist der Zahnarzt verplichtet mich über die für mich anfallenden Kosten VOR(!) der Behandlung zu informieren?"
Wenn das nämlich der Fall ist, hat mein Arzt das versäumt!! (Den Kosten-"vor"-anschöag habe ich nämlich erst am Ende der Behandlung bekommen).

Danke nochmal
Robin

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 44x hilfreich)

Ein Kostenvoranschlag nützt recht wenig, wenn die Behandlung bereits Geschichte ist. Selbstverständlich muß der Arzt darauf hinweisen. Das kann man als vertragliche Nebenpflicht ansehen. Vielleicht kann man sich einvernehmlich mit dem Arzt einigen, nachdem er sich auch ein gewisses Versäumnis zurechnen lassen muß.

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"Joh. 19, 22"

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9550x hilfreich)

Sehe ich prinzipiell genauso.

Und zum Fragesteller (und vielen anderen): Es ist ein Irrtum, zu meinen, daß man immer "etwas unterschreiben muß" damit ein rechtsgültiger Vertrag Zustande kommt. Wenn der Dentist näml. nun behauptet er hat Dich vorher mündlich über die Kosten informiert, und Du warst einverstanden, haben wir den Salat (bzw. den mündlichen Vertrag ;) ).

Dann Aussage gegen Aussage, und im Zweifelsfall gerichtliches Ermessen.

Aber ich würde mich auch auf jeden Fall gütlich mit dem Dentisten einigen (bzw. es versuchen)

Viel Glück!



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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1436x hilfreich)

Guten Tag Robin,

meines Erachtens kommt es jedoch auch darauf an, ob die Behandlung des Arztes eine Sonderbehandlung war, die dementsprechend teuer war. Von diesem Standpunkt kann man die Ansicht vertreten, dass Sie es nach Treu und Glauben annehmen durften, dass es nicht so teuer werden würde.

Diesem steht jedoch entgegen, dass der besagte Arzt Sie vorher gefragt hat, ob er statt einer normalen Amalgamfüllung eine andere, teurere Füllung machen soll und Sie in diese einwilligten. Auch kommt es darauf an, wie sehr Sie der Arzt Sie über die teurere Füllung aufgeklärt hatte, und ob dieses dann seiner Auskunftspflicht genüge getan hat.

Nach den von Ihnen geschilderten Umständen sehe ich es auch als schwierig an, den Betrag nicht bezahlen zu müssen. Aber Sie sehen, dass dieses jedoch sehr auf die genauen Umstände des Einzelfalles ankommt.

Mit freundlichen Grüßen

3x Hilfreiche Antwort

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