Muss man in DE eine Telefonnummer haben, ein Telefon besitzen und darüber erreichbar sein?

31. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
neuling12123
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss man in DE eine Telefonnummer haben, ein Telefon besitzen und darüber erreichbar sein?

Hallo zusammen, ich bin leider unsicher in welche Kategorie diese Frage passen würde, daher habe ich erst einmal "Generelle Themen" gewählt. Meine Frage:
Muss man in Deutschland eine Telefonnummer haben? Bzw. um es noch weiter zu führen: Muss man ein Telefon besitzen und ist man verpflichtet darüber in irgendeiner Art und Weise erreichbar zu sein? (Falls ja: Wie genau sind da die Regelungen?)

Gibt es dazu irgendwelche Gesetze?

Ich freue mich auf eure Antworten.

Edit: Unter Telefon verstehe ich natürlich auch entsprechende mobilfunkfähige Geräte wie Smartphones.

-- Editiert von neuling12123 am 31.10.2020 00:26

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 109x hilfreich)

Nein

Signatur:

Alle Äußerungen spiegeln eigene Meinungen und Erfahrungen wieder!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119624 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von neuling12123):
Muss man in Deutschland eine Telefonnummer haben?

Generell nicht.


In Einzelfällen kann man dazu aber gesetzlich oder vertraglich verpflichtet sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47498 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
In Einzelfällen kann man dazu aber gesetzlich oder vertraglich verpflichtet sein.


Mir ist auch für Einzelfälle keine gesetzliche Verpflichtung bekannt.

Eine vertragliche Verpflichtung ist jedoch denkbar.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
neuling12123
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank, das war einfach. :grins:

...Wobei es mich schon ein bisschen wundert, da in einigen Bundesländern ja zwingend eine Telefonnummer gefordert wurde, wenn man einen Friseusalon, Restaurant, Fitnessstudio, eine Kirche oder Ähnliches betreten wollte.
Hätte man dann einfach Pech gehabt? Oder hätte man theoretisch die Chance dagegen vorzugehen? (In anderen Bundesländern reicht ja z.B. auch eine E-Mail-Adresse. ...wobei diese andererseits ja bestimmt auch nicht zwingend vorhanden sein muss...)

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#5
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von neuling12123):
obei es mich schon ein bisschen wundert, da in einigen Bundesländern ja zwingend eine Telefonnummer gefordert wurde, wenn man einen Friseusalon, Restaurant, Fitnessstudio, eine Kirche oder Ähnliches betreten wollte.
Hätte man dann einfach Pech gehabt?

Ja, musst ja nicht reingehen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von neuling12123):
Hätte man dann einfach Pech gehabt? Oder hätte man theoretisch die Chance dagegen vorzugehen? (In anderen Bundesländern reicht ja z.B. auch eine E-Mail-Adresse. ...wobei diese andererseits ja bestimmt auch nicht zwingend vorhanden sein muss...)

Naja, auf der einen Seite spricht das IfSG in § 2 Punkt 16 von einer Telefonnummer als erhebungspflichtige personenbezogene Angabe gem. § 34 Abs. 6 IfSG, lässt aber diese in der Definition als "soweit vorhanden" offen - genauso wie eine E-Mail-Adresse. Heißt, wenn es nicht vorhanden ist, kann es nicht angegeben werden.

Auf der anderen Seite sehe ich hier das Problem, dass der Betreiber (z.B. Gaststätte) davon ausgehen kann, dass jeder eine Telefonnummer hat. Sollte man wirklich keine Telefonnummer haben und der Betreiber aber eine erheben wollen, so sehe ich immer noch das Hausrecht im Vordergrund. Das heißt, der Gast kann den Räumlichkeiten verwiesen werden.

Was auch immer das "dagegen vorgehen" bedeutet mag.... Ich sehe hier wenig Angriffsfläche, da ich das Gemeinwohl der Infektionskettenrückverfolgbarkeit über dem Interesse des einzelnen auf die Geheimhaltung der Telefonnummer sehe. Spätestens das Hausrecht kappt hier die Möglichkeiten des Vorgehens. Stellt der Gastwirt für sich die Regel auf, dass niemand bedient wird und des Hauses verwiesen wird der keine Telefonnummer angibt, dann ist das so - unabhängig davon ob man eine Telefonnumer hat oder nicht...

Eigentlich sehe ich diejenigen die keine Telefonnummer haben in der gleichen Kategorie wie diejenigen die keine Adresse haben....

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119624 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von hh):
Mir ist auch für Einzelfälle keine gesetzliche Verpflichtung bekannt.

Mir auch nicht, ich bin aber auch nicht alle 2.816 Gesetze und nicht alle 6.125 Verordnungen etc. durchgegangen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von neuling12123):
da in einigen Bundesländern ja zwingend eine Telefonnummer gefordert wurde,
Ach, wegen Corona? WEgen evtl. Kontakt-Nachverfolgung?
Zitat (von neuling12123):
Hätte man dann einfach Pech gehabt?
Ja, dann hätte man wohl nicht nur keine Tel-Nummer, sondern auch Pech.
Zitat (von neuling12123):
Oder hätte man theoretisch die Chance dagegen vorzugehen?
Wie und wann und gegen was würdest du vielleicht theoretisch oder gar praktisch vorgehen wollen?

Du hast echt immer SUPERfragen... :augenroll:

Hast du eigentlich ein Telefon? Zumindest theoretisch?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von neuling12123):
Vielen Dank, das war einfach. :grins:

...Wobei es mich schon ein bisschen wundert, da in einigen Bundesländern ja zwingend eine Telefonnummer gefordert wurde, wenn man einen Friseusalon, Restaurant, Fitnessstudio, eine Kirche oder Ähnliches betreten wollte.

Das ist ein grundsätzliches Mißverständnis. Angeben muss man immer nur das, was man auch hat.
Wenn man keinen festen Wohnsitz hat, muss man auch keinen angeben. Wie auch? Wenn man keinen Telefonanschluss hat, macht man einen Strich.
Zitat:
Hätte man dann einfach Pech gehabt?

Nein, man hätte dann die Frage falsch verstanden. Manche Formulare fragen auch nach einer E-Mail-Adresse. Auch eine solche muss man nicht haben.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119624 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Nein, man hätte dann die Frage falsch verstanden.

Offenbar hat man noch nicht viel Erfahrung mit solchen Formularen?
Da wird in einigen tatsächlich E-Mail und Telefonnummer gefordert und nicht als freiwillige Angabe.
Und dann hat man durchaus ein Problem ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Wie bereits erwähnt gibt es keinen Zwang ein Telefon, bzw. eine Telefonnummer zu besitzen. Insofern könnte man den entsprechenden Eintrag im Formular auch streichen, bzw. mit einen "habe kein Telefon" zu kennzeichnen.

Das könnte den Wirt jedoch dazu veranlassen den Gast abzulehnen da er ggf. unangenehme Rückfragen durch die Kontrollbehörden befürchtet.

Wenn man Probleme mit der Angabe der Telefonnummer hat könnte man sich, bei einem vorhandenen Internetzuganges, auch eine zusätzliche VoIP-Telefonnummer (SIP) zulegen. Die sind in manchen Internetverträgen ohnehin enthalten, ansonsten gibt es diese Telefonnummern auch im eigenen Ortsnetz für wenig Geld, zum Teil sogar umsonst.

Diese Telefonnummer könnte man dann so behandeln wie eine zusätzliche Mail-Adresse, man wäre nun auch telefonische erreichbar.

PS: Allerdings ist auch niemand verpflichtet einen Anruf von wem auch immer anzunehmen. Ich, z.B. nehme Anrufe von unbekannten oder unterdrückten Telefonnummern grundsätzlich nicht an.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119624 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Allerdings ist auch niemand verpflichtet einen Anruf von wem auch immer anzunehmen. Ich, z.B. nehme Anrufe von unbekannten oder unterdrückten Telefonnummern grundsätzlich nicht an.

Stimmt.

Vor ein paar Tagen war jemand hier der das genau so gemacht hat. Da kommt jetzt ein Verfahren wegen dauerhafter Missachtung der Quarantäne ... das kann also recht teuer werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Vor ein paar Tagen war jemand hier der das genau so gemacht hat. Da kommt jetzt ein Verfahren wegen dauerhafter Missachtung der Quarantäne ... das kann also recht teuer werden.


Hast du auch einen Link dazu?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
neuling12123
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, Restaurantbetreiber haben natürlich das Hausrecht und können den Einlass verwehren. Wie sieht es denn bei den anderen Einrichtungen aus? Z.B. Fitnessstudios (vorhandene Verträge?), Kirchen (Religionsfreiheit?), ... ist das da auch so "einfach"?

Aber wer hat denn nun eigentlich Recht im Bezug auf den Zwang, die Telefonnummer im Kontaktformular mit anzugeben? Muss man sie nun angeben, wenn man sich z.B. beim Friseur die Haare schneiden lässt oder ginge das auch, wenn man keine Telefonnummer hätte? (Ganz abgesehen vom Hausrecht des Friseurs und ich meine jetzt in Bundesländern in denen die alternative Option mit der E-Mail-Adresse nicht existiert.)

@Harry van Sell
Interessant, das heißt also, wenn ich eine Telefonnummer angebe, bin ich verpflichtet unter dieser erreichbar zu sein, richtig? Gibt es da genauere Infos? Uhrzeiten zu denen man erreichbar sein muss oder eine maximale Anzahl von Anrufen die man verpassen darf o. Ä.?

-- Editiert von neuling12123 am 01.11.2020 01:18

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119624 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von neuling12123):
Wie sieht es denn bei den anderen Einrichtungen aus?

Auch die haben ein Hausrecht.



Zitat (von neuling12123):
Kirchen (Religionsfreiheit?)

Die Religionsfreiheit ist nicht betroffen, beten kann man ach vor der Kirche ...



Zitat (von neuling12123):
Interessant, das heißt also, wenn ich eine Telefonnummer angebe, bin ich verpflichtet unter dieser erreichbar zu sein, richtig?

Nein, dazu ist man überhaupt nicht verpflichtet, man muss dann nur die Konsequenzen und negativen Folgen tragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Zitat:
Vor ein paar Tagen war jemand hier der das genau so gemacht hat. Da kommt jetzt ein Verfahren wegen dauerhafter Missachtung der Quarantäne ... das kann also recht teuer werden.
Ich wage zu behaupten, dass das Verfahren sehr schnell im Sand verlaufen wird, denn ein Telefonanruf ist auf keinen Fall ein Nachweis für Abwesenheit - ebenso wie er in Zeiten der Anrufweiterleitung auch kein Nachweis für Anwesenheit ist.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

@Shihaya

In übrigen hat Harry in einem Beitrag (#12) eine Aussage aus dem Kontext (Pflichtangaben zur Kontaktverfolgung) herausgezogen, generalisiert und auf das Thema Quarantäneverfolgung erweitert.

Und eine diesbezügliche Quelle oder Link für einen realen Fall hat er auch nicht benannt.

Aber natürlich kann es sein das eine zur Quarantäne verpflichtete Person die mehrfach telefonisch nicht erreicht werden kann anschließend Besuch vom Ordnungsamt bekommt, aber das ist dann eine andere Sache.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

@Alter Sack,
Wieso gehst du davon aus, dass es nur hier im Forum solche Leute gibt?
@Shihaya
Es geht nicht um einen Telefonanruf.

Mir ist bekannt, dass *** Personen Phantasienamen und ebensolche Adressen und Tel-Nr. angeben. In der ganz realen Welt. Auch ganz ohne Quarantänepflicht.

Zitat (von neuling12123):
Aber wer hat denn nun eigentlich Recht
Probiers aus. Erzähl uns, was draus wurde.
Hellseher sind hier nicht erwünscht.
Küster und Gastwirte und Frisöre und Fitness- T*** entscheiden uU unterschiedlich. Und vermutlich auch je nach Auftreten bzw. Bekanntheitsgrad des Neulings.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119624 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von Shihaya):
denn ein Telefonanruf ist auf keinen Fall ein Nachweis für Abwesenheit

Nein, da ging es um die telefonische Mitteilung der Quarantäneanordnung nicht um eine Anwesenheitskontrolle.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nein, da ging es um die telefonische Mitteilung der Quarantäneanordnung nicht um eine Anwesenheitskontrolle.


Achja, in #12 war es noch "wegen dauerhafter Missachtung der Quarantäne"

Aber egal, ging es da wirklich um die Nichterreichbarkeit oder doch um die Angabe eine völlig falschen Telefonnummer und eine Quellenangabe zu deiner Aussage wäre immer noch hilfreich.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119624 Beiträge, 39756x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
neuling12123
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Du sagst die Religionsfreiheit sei nicht betroffen, weil man auch draußen beten könne. Kannst du denn mit Sicheheit sagen, dass keine der über 100 in Deutschland existierenden Religionen in irgendeiner Art und Weise eingeschränkt wird? Immerhin ist ja die Rede von "ungestörter Religionsausübung".
Nicht mehr den Götzen anbeten zu können oder von mir aus auch nicht mehr den Beichtstuhl betreten zu können und anderen objektgebundenen Ritualen nicht mehr nachgehen zu dürfen, kann doch durchaus eine "Störung" sein oder irre ich?

Und Fitnessstudios sagst du dürfen tatsächlich trotz laufendem Vertrag bzgl. Mitgliedschaft den Eintritt verwehren, wenn keine Telefonnummer vorhanden?

-- Editiert von neuling12123 am 01.11.2020 23:23

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

@neuling
Deine Frage wurde doch längst beantwortet.
Bitte keine Abschweifungen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
neuling12123
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Dass das Grundgesetz ungestörte Religionsausübung vorsieht, ich aber ein Telefon besitzen muss, um dieses Recht wahrzunehmen, beißt sich doch. Für mich klingt das doch wieder nach Telefonzwang.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von neuling12123):
Dass das Grundgesetz ungestörte Religionsausübung vorsieht, ich aber ein Telefon besitzen muss, um dieses Recht wahrzunehmen, beißt sich doch. Für mich klingt das doch wieder nach Telefonzwang.

Ob sich das beißt oder nicht kann nur durch ein Gericht geklärt werden und nicht in einem Laienforum.
Darüber hinaus muss man zur Religionsausübung kein Gotteshaus aufsuchen.
Es gibt auch diverse Urteile zur Maskenpflicht in Kirchen, s. VG Frankfurt 5 L 2749/20.F.
Wenn es dich so stört dann nutze halt den Rechtsweg. Hier kann man dir in deinem Querulantentum nicht weiterhelfen.

0x Hilfreiche Antwort

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