Mutmaßlich gefälschte Ware gekauft

23. Juli 2025 Thema abonnieren
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 8x hilfreich)
Mutmaßlich gefälschte Ware gekauft

Hallo zusammen

Ich habe auf dem Flohmarkt Kleidung bzw. Schuhe gekauft die mutmaßlich gefälscht sind. (Bin natürlich kein Gutachter, aber die Recherchen sprechen dafür)

Lohnt sich hier eine Anzeige gegen den Verkäufer oder ist es vergebene Liebesmüh?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34216 Beiträge, 17716x hilfreich)

Also quasi gegen unbekannt? Was erhoffen Sie sich davon?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 8x hilfreich)

Nein mir sind die Daten des Verkäufers bekannt.

In besten Falle erhoffe ich mir das er seine Ware zurück nehmen muss

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34216 Beiträge, 17716x hilfreich)

Da sind Sie aber nun völlig auf dem Holzweg - eine Anzeige führt im Idealfall zur Bestrafung des Täters, wovon Sie nichts haben. Ihre zivilrechtlichen Ansprüche haben damit nichts zu tun - die müssen Sie unabhängig davon und zunächst mal auf eigene Kosten durchsetzen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 8x hilfreich)

Okay das wusste ich nicht daher frage ich ja hier auch.

Na ja ne Bestrafung würde dem Herrn vielleicht ganz gut tun.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34216 Beiträge, 17716x hilfreich)

Vielleicht möchte der Verkäufer auch genau das vermeiden und ist der Idee einer Rückabwicklung deshalb durchaus zugeneigt - nur mal so als Denkanstoss...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 8x hilfreich)

Hmm ja ich werde ihm mal einen persönlichen Brief mit Einschreiben schicken und ihn über die Situation informieren. Wenn er dann nicht reagiert dann halt die Anzeige.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1987 Beiträge, 267x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
Wenn er dann nicht reagiert dann halt die Anzeige.


Dann solltest du dir aber sicher sein, dass die Ware tatsächlich gefälscht ist...das kann sonst auch schnell mal ins Auge gehen.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 8x hilfreich)

Wieso? Sollte die Ware nicht gefälscht sein und stelle die Anzeige dann wäre was ?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34216 Beiträge, 17716x hilfreich)

dann wäre was ? Dann folgt wohl ein Verfahren gegen Sie, und zwar wegen Erpressung, evtl. auch wegen falscher Verdächtigung (§§ 253 u. 164 StGB).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 8x hilfreich)

Erpressung ? Wo um Himmels Willen ist denn da eine Erpressung sichtbar ?

Und wenn ich schriftlich habe das die Schuhe gefälscht sind, und der Verkäufer dann behauptet er hätte sie nicht an mich verkauft, dann kann er mich auch wegen Erpressung und falscher Verdächtigung anzeigen ?

-- Editiert von User am 23. Juli 2025 19:14

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34216 Beiträge, 17716x hilfreich)

Erpressung ? Wo um Himmels Willen ist denn da eine Erpressung sichtbar ? Da, wo Sie ihn mit der Drohung eines empfindlichen Übels (der unberechtigten Anzeige) zu einem bestimmten Verhalten zwingen (der Rückabwicklung ohne irgendeinen Anspruch darauf) und dadurch seinem Vermögen Schaden zufügen.
Und wenn ich schriftlich habe das die Schuhe gefälscht sind, und der Verkäufer dann behauptet er hätte sie nicht an mich verkauft, dann kann er mich auch wegen Erpressung und falscher Verdächtigung anzeigen ? Jeder kann jeden wegen allem anzeigen. Dennoch stellt sich da ja die Frage, woher Sie z. B. wissen sollten, dass XY solche Schuhe verkauft, wenn Sie die nicht bei ihm gekauft haben, und warum Sie nun gerade XY aufs Korn nehmen anstatt des tatsächlichen Verkäufers. Kurzum - das könnte dann durchaus schiefgehen für den Verkäufer.

-- Editiert von User am 23. Juli 2025 19:51

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 8x hilfreich)

Na ja ich zwinge ja nicht, sondern ich informieren ja nur über mein zukünftiges handeln.

Wenn Person x sich gezwungen fühlt ist es nicht mein Problem.

Wie gesagt werde mal ein Brief schreiben und über mein Bedürfnisse informieren.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34216 Beiträge, 17716x hilfreich)

Wenn Person x sich gezwungen fühlt ist es nicht mein Problem. Doch, ist es - siehe oben.
Na ja ich zwinge ja nicht, sondern ich informieren ja nur über mein zukünftiges handeln. Wozu, wird man dann fragen...
Wie gesagt werde mal ein Brief schreiben und über mein Bedürfnisse informieren. "Ich habe da so ein Bedürfnis nach Geld"... Auch wieder, wozu, wenn Sie ihn sowieso anzeigen werden ("künftiges Handeln"). Aber wie auch immer - Sie sollten den Rat von "Nana71" einfach beherzigen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 295.719 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
119.397 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.