Hallo zusammen
Ich habe auf dem Flohmarkt Kleidung bzw. Schuhe gekauft die mutmaßlich gefälscht sind. (Bin natürlich kein Gutachter, aber die Recherchen sprechen dafür)
Lohnt sich hier eine Anzeige gegen den Verkäufer oder ist es vergebene Liebesmüh?
Mutmaßlich gefälschte Ware gekauft
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Also quasi gegen unbekannt? Was erhoffen Sie sich davon?
Nein mir sind die Daten des Verkäufers bekannt.
In besten Falle erhoffe ich mir das er seine Ware zurück nehmen muss
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Da sind Sie aber nun völlig auf dem Holzweg - eine Anzeige führt im Idealfall zur Bestrafung des Täters, wovon Sie nichts haben. Ihre zivilrechtlichen Ansprüche haben damit nichts zu tun - die müssen Sie unabhängig davon und zunächst mal auf eigene Kosten durchsetzen.
Okay das wusste ich nicht daher frage ich ja hier auch.
Na ja ne Bestrafung würde dem Herrn vielleicht ganz gut tun.
Vielleicht möchte der Verkäufer auch genau das vermeiden und ist der Idee einer Rückabwicklung deshalb durchaus zugeneigt - nur mal so als Denkanstoss...
Hmm ja ich werde ihm mal einen persönlichen Brief mit Einschreiben schicken und ihn über die Situation informieren. Wenn er dann nicht reagiert dann halt die Anzeige.
Zitat :Wenn er dann nicht reagiert dann halt die Anzeige.
Dann solltest du dir aber sicher sein, dass die Ware tatsächlich gefälscht ist...das kann sonst auch schnell mal ins Auge gehen.
Wieso? Sollte die Ware nicht gefälscht sein und stelle die Anzeige dann wäre was ?
dann wäre was ? Dann folgt wohl ein Verfahren gegen Sie, und zwar wegen Erpressung, evtl. auch wegen falscher Verdächtigung (§§ 253 u. 164 StGB).
Erpressung ? Wo um Himmels Willen ist denn da eine Erpressung sichtbar ?
Und wenn ich schriftlich habe das die Schuhe gefälscht sind, und der Verkäufer dann behauptet er hätte sie nicht an mich verkauft, dann kann er mich auch wegen Erpressung und falscher Verdächtigung anzeigen ?
-- Editiert von User am 23. Juli 2025 19:14
Erpressung ? Wo um Himmels Willen ist denn da eine Erpressung sichtbar ? Da, wo Sie ihn mit der Drohung eines empfindlichen Übels (der unberechtigten Anzeige) zu einem bestimmten Verhalten zwingen (der Rückabwicklung ohne irgendeinen Anspruch darauf) und dadurch seinem Vermögen Schaden zufügen.
Und wenn ich schriftlich habe das die Schuhe gefälscht sind, und der Verkäufer dann behauptet er hätte sie nicht an mich verkauft, dann kann er mich auch wegen Erpressung und falscher Verdächtigung anzeigen ? Jeder kann jeden wegen allem anzeigen. Dennoch stellt sich da ja die Frage, woher Sie z. B. wissen sollten, dass XY solche Schuhe verkauft, wenn Sie die nicht bei ihm gekauft haben, und warum Sie nun gerade XY aufs Korn nehmen anstatt des tatsächlichen Verkäufers. Kurzum - das könnte dann durchaus schiefgehen für den Verkäufer.
-- Editiert von User am 23. Juli 2025 19:51
Na ja ich zwinge ja nicht, sondern ich informieren ja nur über mein zukünftiges handeln.
Wenn Person x sich gezwungen fühlt ist es nicht mein Problem.
Wie gesagt werde mal ein Brief schreiben und über mein Bedürfnisse informieren.
Wenn Person x sich gezwungen fühlt ist es nicht mein Problem. Doch, ist es - siehe oben.
Na ja ich zwinge ja nicht, sondern ich informieren ja nur über mein zukünftiges handeln. Wozu, wird man dann fragen...
Wie gesagt werde mal ein Brief schreiben und über mein Bedürfnisse informieren. "Ich habe da so ein Bedürfnis nach Geld"... Auch wieder, wozu, wenn Sie ihn sowieso anzeigen werden ("künftiges Handeln"). Aber wie auch immer - Sie sollten den Rat von "Nana71" einfach beherzigen.
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