Nach Fristsetzung, wer übernimmt die Kosten (Selbstbeteiligung)

31. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Memo777
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Fristsetzung, wer übernimmt die Kosten (Selbstbeteiligung)

Hallo Zusammen,

Bin neu hier und hätte gleich eine Frage :grins:
Es geht bei mir um eine Heizkostenabrechnung, diese wurde mit meinem Nachbarn vertauscht und habe jetzt eine Nachzahlung erhalten :sad: . Die Heizkostenfirma habe ich mehrmals aufgefordert, die richtige Abrechnung zu schicken bis jetzt ohne erfolg.
Ein Brief (per Einschreiben) mit Fristsetzung von 2 Wochen wurde von mir schon verschickt und wurde mit einer Email beantwortet, das mann sich darum kümmern werde. Bis jetzt hat sich nix getan.
Ich habe eine (SB von 150€) ist das richtig wenn mann eine Frist setzt (was ich gemacht habe), das mann seine SB wieder zurück bekommt wenn mann den Fall gewinnt?

Beste Grüße
Memo

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120121 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Memo777):
Ich habe eine (SB von 150€) ist das richtig wenn mann eine Frist setzt (was ich gemacht habe), das mann seine SB wieder zurück bekommt wenn mann den Fall gewinnt?

Das kommt auch vor, wenn das Frau macht ...

Ansonsten kommt es halt darauf an, wer den Fall gewinnt bzw. wem die Kosten auferlegt werden ...



Zitat (von Memo777):
Die Heizkostenfirma habe ich mehrmals aufgefordert, die richtige Abrechnung zu schicken bis jetzt ohne erfolg.

Ist man Eigentümer oder wie kommt die Heizkostenfirma ins Spiel?




-- Editiert von Harry van Sell am 31.03.2022 21:52

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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