Hallo,
K kauft von V eine Immobilie. K zahlt pünktlich den Kaufpreis. V verweigert Eigentumsübertragung und stellt
Forderung an K, auf Forderung X zu verzichten, sonst würde die Eigentumsübertragung nicht erfolgen. Diese Ansprüche von K an V haben nichts mit dem Immobilienkauf zu tun.
Wie ist die Situation zu bewerten? Welche Verpflichtung hat hier der Notar zum Interessenausgleich?
Gruss Peter
Nach Kaufpreiszahlung keine Eingentumsübertragung
3. Dezember 2011
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Frage vom 3. Dezember 2011 | 15:41
Von
Status: Beginner (126 Beiträge, 11x hilfreich)
Nach Kaufpreiszahlung keine Eingentumsübertragung
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#1
Antwort vom 5. Dezember 2011 | 12:36
Von
Status: Praktikant (958 Beiträge, 374x hilfreich)
quote:
Welche Verpflichtung hat hier der Notar zum Interessenausgleich?
Gar keine; der Notar hat nur die Verpflichtung, Verträge zu beurkunden.
quote:
Wie ist die Situation zu bewerten?
Wenn V nicht will, wird K ihn verklagen müssen.
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