Nach Kaufpreiszahlung keine Eingentumsübertragung

3. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.12.2011 17:20:58
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 11x hilfreich)
Nach Kaufpreiszahlung keine Eingentumsübertragung

Hallo,

K kauft von V eine Immobilie. K zahlt pünktlich den Kaufpreis. V verweigert Eigentumsübertragung und stellt
Forderung an K, auf Forderung X zu verzichten, sonst würde die Eigentumsübertragung nicht erfolgen. Diese Ansprüche von K an V haben nichts mit dem Immobilienkauf zu tun.

Wie ist die Situation zu bewerten? Welche Verpflichtung hat hier der Notar zum Interessenausgleich?

Gruss Peter

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 374x hilfreich)

quote:
Welche Verpflichtung hat hier der Notar zum Interessenausgleich?


Gar keine; der Notar hat nur die Verpflichtung, Verträge zu beurkunden.

quote:
Wie ist die Situation zu bewerten?


Wenn V nicht will, wird K ihn verklagen müssen.

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