Nach einem Hausverkauf

17. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Harryhh
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach einem Hausverkauf

Moin!

Ein nicht verheiratetes Paar kauft 2009 ein Haus. Um die Kredithöhe zu senken, werden die Spardosen geleert. A gibt 3.000 Eu, B 30.000 Eu.
2010 heiratet das Paar. 2014 trennt sich das Paar, versteht sich aber weiterhin ganz gut, von Scheidung ist keine Rede, es verkauft jedoch das Haus 2015.
Nach Abzug der Verbindlichkeiten gegenüber der Bank bleiben 60.000 Eu quasi als Gewinn übrig.

Was passiert mit den Einlagen von A und B?
Wäre es richtig, von den 60.000 zunächst A und B ihre Spardosen "auszuzahlen" und danach den verbleibenden Rest zu teilen?

Danke im Voraus


-----------------
""




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1414x hilfreich)

Hallo,
so in der Art würde es bei einer Scheidung gemacht. Die 60000 abzüglich der Einlagen wären Zugewinn, der hälftig aufzuteilen wäre.
Gruß
Andreas

-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130371 Beiträge, 41517x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wäre es richtig, von den 60.000 zunächst A und B ihre Spardosen "auszuzahlen" und danach den verbleibenden Rest zu teilen? <hr size=1 noshade>

Eigentlich ist alles "richtig" worauf sich A und B einigen.

Ob man also zuerst die Spardosen auszahlt und dann aufteilt oder direkt aufteilt und in welchem Verhältnis aufgeteilt wird kann man hier recht frei festlegen.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 305.148 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.663 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.