Nach erwirktem Titel verdient Schuldner nicht mehr genug

7. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
pa464302-3
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach erwirktem Titel verdient Schuldner nicht mehr genug

Hallo zusammen,
Ich weiß nicht recht unter was das Thema fällt.

Es geht um folgenden Sachverhalt:

Mein Mann hat vor ein paar Jahren einem „Freund" eine große Summe Geld geliehen.

Nachdem nun alles bei Gericht lag hat er einen Titel gegen ihn erwirkt, nun sollte der Lohn gepfändet werden.
Ein Gerichtsvollzieher hatte festgestellt, dass der Schuldner über ein Einkommen verfügt welches eine Zahlung in Höhe von 300€ monatlich zulässt.
Nun wurde alles weitere mit dem Arbeitgeber des Beschuldigten geklärt und plötzlich verfügt der Schuldner nurnoch über ein Einkommen welches pfändungsfrei ist..... da wir den Arbeitgeber kennen wissen wir dass er gern auch unter der Hand zahlt.

Was können wir jetzt tun? Wir fühlen uns verarscht und möchten das nicht auf uns sitzen lassen.

Sollte ich dem Hauptzollamt einen anonymen Hinweis auf Schwarzarbeit geben oder evtl. sogar einmal das Gespräch mit dem AG des Schuldners suchen?

Wäre euch für antworten wirklich dankbar. (Alle ratenvereinbarungen blieben schon im vorfeld fruchtlos)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Eine Anzeige hinsichtlich Schwarzarbeit (auch anonym) sollte man nur machen wenn man auch wirklich konkrete Beweise/Belege dafür hat. Aber was soll ihnen das, außer einer innerlichen Genugtuung, bringen?

Ein Gespräch mit dem AG kann man natürlich führen, aber ob dies etwas bringt oder die Situation noch weiter eskalieren lässt steht in den Sternen.

Vielleicht sollte man dem Schuldner klar machen das ein vollstreckbarer Titel 30 Jahre lang eingefordert werden kann und ob er wirklich solange mit irgendwelchen Spielchen die Rückzahlung umgehen will.

Letztendlich wird das aber auch eine Frage der Gesamtschulden des Gläubigers sein.

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#2
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von pk2019):
Eine Anzeige hinsichtlich Schwarzarbeit (auch anonym) sollte man nur machen wenn man auch wirklich konkrete Beweise/Belege dafür hat.

Einen Verdacht kann man immer kundtun. Ob dann daraufhin Ermittlungen angestellt werden, steht natürlich in den Sternen.
Grundsätzlich kann der Schuss aber gehörig nach hinten losgehen. Angenommen der AG wird überführt und darf tausende €€ Strafe zahlen. Das könnte seiner "Gutmütigkeit" einen gehörigen Dämpfer verleihen und dazu führen, sich in letzter Instanz von dem MA zu trennen. Und wer dann von Transferleistungen lebt, wird seine Schulden erst recht nicht zurückzahlen können. Bzw. jene liegen unterhalb der Pfändungsfreigrenzen.

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#3
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Übliche Praxis. Aber Keine Sorge, dem AG passiert nichts. Und auch dem AN nicht.

Da wird der AN eben mit den Stunden runtergesetzt. Sofern es doch etwas unter der Hand geben sollte, was ja erst einmal bewiesen werden müßte, ja das steht in Büchern, die nicht existieren :augenroll: .

Signatur:

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#4
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Spejbl):
Übliche Praxis. Aber Keine Sorge, dem AG passiert nichts. Und auch dem AN nicht.

Da wird der AN eben mit den Stunden runtergesetzt. Sofern es doch etwas unter der Hand geben sollte, was ja erst einmal bewiesen werden müßte, ja das steht in Büchern, die nicht existieren :augenroll: .


Naja, es wäre nicht der erste Betrieb, dem man Schwarzarbeit allein mit den Ergebnissen einer stichprobenartigen Kontrolle nachweisen kann. Insofern sehe ich da schon realistische Chancen. Aber wie in #1 erwähnt, außer Genugtuung bringt einem das exakt nichts.

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