Nachbar begrenzt Einfahrt

4. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
Kerstin1981
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar begrenzt Einfahrt

Hallo zusammen,

ich versuche es mal hier um von der Gemeinschaft eine Einschätzung zu diesem Fall zu bekommen. Ich habe vor ca. 3 Jahren ein Hinterhaus gekauft. Wir teilen uns mit dem Vorderhaus eine gemeinsame Einfahrt, die am Vorderhaus vorbeiführt. Die Einfahrt ist im Grundbuch mit 50%/50% Eigentum beider Parteien eingetragen. Da das gesamte Grundstück vorher einer Familie gehört hatte, wurde am Beginn der Einfahrt ein Metalltor errichtet. Der Pfosten des Metalltors ist mit ca. 50 cm recht breit und steht auf unserer gemeinsamen Einfahrt. (Das Tor selbst, welches 3 Meter breit ist, steht nun somit zum Teil auf dem Grundstück, welches nur meinem Nachbarn gehört, da der Pfosten so viel Platz auf der gemeinsamen Einfahrt wegnimmt)

Mein Nachbar, der nun das Vorderhaus vor ca. 20 Jahren gekauft hat nun einen Pfosten auf die Grenze seines Grundstücks gesetzt, welchen er entfernen kann bei Bedarf, ich allerdings nicht. Durch den breiten Pfosten des Tores und des neuen Pfostens meines Nachbarns, bleiben mir nur noch ca. 2,4 Meter als Einfahrt, was wirklich sehr eng ist (Man muss auch den Radius des Fahrzeugs bei Einfahrt beachten).

Ich weiß, dass dies eine knifflige Frage ist, aber was kann ich hier tun? Der neue Pfosten steht klar auf den grenzen seines Grundstücks, aber mit der neuen Einfahrtsbreite kann man nur noch mit kleinen PKWs das Hinterhaus erreichen. Kann ich ihn zumindest auffordern bei der Mitwirkung zur Entfernung des Tores, sodass ich wieder die vollen 3 Meter Einfahrt habe? Er wird sich hier sicher versuchen zu wiedersetzen, also wie hoch sind da meine Erfolgschancen?

Danke euch




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40425 Beiträge, 6573x hilfreich)

Zitat (von Kerstin1981):
bleiben mir nur noch ca. 2,4 Meter als Einfahrt,
Wenn es dir nur um die Durchfahrtsbreite geht, dürften 2,40m ausreichend sein. Wieviel Platz hast du im Hinterhof zum Rangieren?
Ein Audi Q7 als *großer PKW* hat eine Breite von 1,97m (ohne Außenspiegel). Bei der Durchfahrt kann man die Außenspiegel einklappen.
Zitat (von Kerstin1981):
also wie hoch sind da meine Erfolgschancen?
Ziemlich niedrig.

Evtl. ist es nur die Umgewöhnung?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Kerstin1981
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

2,4 Meter hören sich erst einmal ausreichend an, aber du vergisst, dass man aus einer Straße nicht im senkrecht auf die Toreinfahrt zufährt. Somit sind 2,4 Meter äußerst eng. WIe gesagt mit einem kleinen und schmalen Fahrzeug geht das schon, aber mit einem Q7 wird man keine Freude haben. Ein Q7 hat eine Breite inkl. Spiegeln von 2,2 Metern. Damit wird man unsere Einfahrt nicht einfahren können und auch nicht mehr verlassen können, da man nicht mehr rechtzeitig einschlagen kann, ohne das Heck an den Pfosten zu setzen.

Was sind deine Gründe, weshalb die Erfolgschancen gering sind. Bsp: Ein größeres Einsatzfahrzeug kann ohne die Entfernung des Pfostens nicht zu uns ans Haus kommen. Auch Jegliche Handwerker kommen nur mit erheblichen Umständen mit ihren Fahrzeugen an unser Haus.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130069 Beiträge, 41474x hilfreich)

Zitat (von Kerstin1981):
was wirklich sehr eng ist

Aber ausreichend - womit die Erfolgsaussichten recht gering sind, Teile des Nachbargrundstückes mit zu benutzen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40425 Beiträge, 6573x hilfreich)

Zitat (von Kerstin1981):
aber du vergisst,
Nö, ich vergesse das nicht. Du hattest ja geschrieben, dass ein Radius zu beachten ist.
Zitat (von Kerstin1981):
Was sind deine Gründe, weshalb die Erfolgschancen gering sind.
Weil 2,40 mit eingeklapptem Spiegel auch für größere Fahrzeuge ausreichend sind, wenn es nur um die Durchfahtsbreite geht. uU bleiben besondere Fahrzeuge draußen stehen. Bis zum Hinterhaus dürfte es nicht unzumutbar weit sein.

Warum eigentlich hat der Nachbar jetzt diesen Absperrpfosten hingesetzt? Was stört ihn so gewaltig?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Kerstin1981
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir geht es ja nicht darum, den Pfosten auf seinem Grund zu entfernen, sondern das gemeinsame Tor entfernen zu lassen. Wenn das Tor entfernt wird, habe ich ja wieder die vollen 3 Meter Einfahrtsbreite zur Verfügung.

Von mir aus kann auch ein neues Tor hingebaut werden, welches halt einen schmaleren Pfosten hat, sodass meine Einfahrtsbreite wieder auf ein "normales" Maß kommt.

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#6
 Von 
Kerstin1981
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nö, ich vergesse das nicht. Du hattest ja geschrieben, dass ein Radius zu beachten ist.


Naja aber deine Antwort hat dies definitiv nicht mit berücksichtigt. Wie gesagt einen Q7 wird man aus der Straße nicht in diese Einfahrt bekommen. Zumindest nicht ohne die Durchfahrtsstraße erheblich zu blockieren.

Zitat (von Anami):
Warum eigentlich hat der Nachbar jetzt diesen Absperrpfosten hingesetzt? Was stört ihn so gewaltig?

Ich gehe davon aus, dass ihn stört dass nun jemand im Hinterhaus lebt. Davor war das Hinterhaus zum Großteil unbewohnt. Allerdings hat er auch mit allen anderen Nachbarn streit und war schon mit mehreren vor Gericht. Bisher mit wenig Erfolg für Ihn.

Zitat (von Anami):
Weil 2,40 mit eingeklapptem Spiegel auch für größere Fahrzeuge ausreichend sind, wenn es nur um die Durchfahtsbreite geht. uU bleiben besondere Fahrzeuge draußen stehen. Bis zum Hinterhaus dürfte es nicht unzumutbar weit sein.

Nochmals, was sind die Gründe. Ich gehe davon aus, dass Einsatzfahrzeuge wie z.B. die Feuerwehr an mein Haus kommen können muss. Ein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr wird aus der engen Straße nicht in meine Einfahrt einfahren können. Wie gesagt geht es mir nicht darum über sein Grundstück zu fahren, sondern meine eigene Einfahrt, die ich mit ihm teile nutzen zu können.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130069 Beiträge, 41474x hilfreich)

Zitat (von Kerstin1981):
Ich gehe davon aus, dass Einsatzfahrzeuge wie z.B. die Feuerwehr an mein Haus kommen können muss.

Nö.
Die haben tragbare Leitern und jede Menge Schlauch an Bord.

Aber zum Thema Brandschutz und Feuerwehr kann man ja die zuständigen Behörden einschalten. Man sollte nur sicher sein, das man da nicht die Büchse der Pandora öffnet ...
Denn es kann dann schlicht zu Nutzungsuntersagung kommen, bis die Zufahrt gewährt ist. Und das kann dann durchaus ein paar Jahre dauern.



Zitat (von Kerstin1981):
Wie gesagt einen Q7 wird man aus der Straße nicht in diese Einfahrt bekommen.

Die Straße ist keine 5m breit?
Ansonsten wäre diese Aussage schlicht falsch und es läge nur am Fahrer.



Zitat (von Kerstin1981):
Zumindest nicht ohne die Durchfahrtsstraße erheblich zu blockieren.

Also geht es doch.



Zitat (von Kerstin1981):
Mir geht es ja nicht darum, den Pfosten auf seinem Grund zu entfernen, sondern das gemeinsame Tor entfernen zu lassen.

Und das ist das Problem, es ist auch sein Eigentum.
Und anderen das Eigentum legal wegzunehmen, das ist ein großes Problem, dann da braucht es eins solide Grundlage.

Da sehe ich hier aktuell keine.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40425 Beiträge, 6573x hilfreich)

Zitat (von Kerstin1981):
sondern das gemeinsame Tor entfernen zu lassen.
Na, holla, das ist ja jetzt ein ganz frommer Wunsch. Damit wirst du vermutlich noch weniger Erfolg haben.
Zitat (von Kerstin1981):
Von mir aus
Das wird der Nachbar gewiss nicht tun, und mit einem Streithansel zu streiten, das bringt Beschäftigung über Jahre.
Zitat (von Kerstin1981):
Naja aber deine Antwort
Na ja, wie denn auch? Du wolltest eine Einschätzung. Mein Q7 war ein Beispiel und woher sollte ich nach deiner ersten Schilderung wissen, dass man beim Einfahren evtl. etwas blockiert? Das mit dem Rangieren bei schmalen Einfahrten und Straßen im *Rücken* haben sicher Zigtausende andere ohne Q7 auch. Da muss also der Fahrer auf der Straße Rücksicht nehmen und warten, bis du da mit deinem KFZ reinrangiert bist. Na und?

Aber: Wenn du nur Wunschantworten willst, solltest du das gleich oben als erstes mitteilen. :wink:

Zitat (von Kerstin1981):
Ich gehe davon aus, dass Einsatzfahrzeuge wie z.B. die Feuerwehr an mein Haus kommen können muss.
Davon kannst du ausgehen, dass die da rankommen, evtl. nicht durch dieses Tor fahren, die kommen auch anders...wenns sein muss.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42614 Beiträge, 14766x hilfreich)

Hier sind doch zwei Problemkreise zu unterscheiden. Ob die jetzige Konstruktion den öffentlich-rechtlichen Vorgaben entspricht (z.B: Brandschutz), kann man bei den zuständigen Ämtern erfahren. Wenn nicht, werden die schon für Abänderung sorgen.

Und dann haben wir noch die zivilrechtliche Seite. Offensichtlich hat man das Grundstück mit Tor gekauft; einen Anspruch auf Abänderung vermag ich nicht zu erkennen. Zumal die Begrenzung durch Zaun und Tor ja durchaus Sinn macht. Bleibt der neu gesetzte Pfahl auf dem Grundstück. Der ist ja wohl gesetzt worden, weil man vorher diesen Teil des Grundstücks beim Einfahren in den Weg zum eigenen Grundstück mit genutzt hat. Und das muss der Nachbar nicht dulden.

wirdwerden

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