Hallo,
Wir haben ein Problem mit dem Nachbarn und dem APL der Telekom in seinem Keller.
Weil wir uns zerstritten habe verlangt er die Entfernung des Telefonkabels in seinem Keller.
In den 80ern wurde sein Haus von der Telekom/Post mit einem APL in seinem Keller ausgestattet. Darüber gibt es eine GEE. Rund 1 Jahr später wurde dann unser Haus auch versorgt. Auch darüber gibt es eine GEE bzw. die ursprüngliche wurde ergänzt.
Diese Mitversorgung wurde durch ein Kabel, welches vom APL in seinem Keller in unseren Keller führt, realisiert.
Und dieses Kabel stört ihn jetzt.
Es gab hier schon etliche Androhungen das Kabel zu kappen, so dass wir schon einen Anwalt einschalten mussten.
Der letzte Schritt war dann eine Schlichtungsverhandlung durch den Nachbarn initiiert, in der man sich aber nicht einigen konnte.
Ich hatte angeboten einen eigenen Anschluß zu machen wenn die Kosten geteilt würden.
Er möchte jetzt anwaltlich gegen uns vorgehen.
Nun meine Fragen.
1. Ist es nicht so, daß die GEE rechtlich bindent sind und er hier unser Kabel nur durch Kündigung der GEE weg bekommt?
2. Bin ich hier nicht der falsche Ansprechpartner? Wenn er die Rechtmäßigkeit der GEE anzweifelt muss er sich doch an die Telekom wenden?
Das Kabel gehört mir ja nicht und ich darf das gar nicht entfernen.
3. Kann er gerichtlich erstreiten, dass ich meine GEE kündige?
4. Kann er gerichtlich erstreiten, dass ich mir einen neun Anschluß legen muss?
5. Gibt es neben all den Punkten ein Gewohnheitsrecht? 20 Jahre hat ihn das Kabel nicht gestört.
Ich hoffe ich konnte den Sachverhalt ausreichend schildern.
Liege Grüße
Andi
Nachbar möchte Telekomkabel in seinem Keller entfernen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitat1. Ist es nicht so, daß die GEE rechtlich bindent sind und er hier unser Kabel nur durch Kündigung der GEE weg bekommt? :
Kommt auch den Inhalt der GEE an.
Zitat2. Bin ich hier nicht der falsche Ansprechpartner? Wenn er die Rechtmäßigkeit der GEE anzweifelt muss er sich doch an die Telekom wenden? :
Nicht unbedingt, denn man ist ja der Versorgte.
Zitat3. Kann er gerichtlich erstreiten, dass ich meine GEE kündige? :
4. Kann er gerichtlich erstreiten, dass ich mir einen neun Anschluß legen muss?
Offenbar nicht, sonst würde er sich nicht um einen Anwalt benühen.
Zitat5. Gibt es neben all den Punkten ein Gewohnheitsrecht? :
Nö, das mit dem "Gewohnheitsrecht" ist nur ein Märchen.
Mitunter kann allerdings Verwirkung eingetreten sein.
Danke für die schnelle Antwort.
Leider liegt mir die GEE nicht vor.
Die Frage ist tatsächlich was der Nachbar von mir einklagen könnte.
Das Kabel darf weder er noch ich wegmachen weil es der Telekom gehört.
Sonst könnte Paragraph 317 StGB greifen.
Ich werde zwar versorgt aber es geht ja um das Kabel.
Sprich es geht um einen Vertrag zwischen Telekom, den Nachbarn und mir.
Wie wäre denn die Handlungsempfehlung?
Abwarten und dann einen Fachanwalt konsultieren?
Leider kennen viele Anwälte dieses Recht gar nicht.
Die Telekom praktiziert diese Art der Versorgung nicht mehr eben wegen Nachbarn die plötzlich einen Rappel bekommen.
Der Streitwert dürfte vor Gericht wohl bei 3000 bis 5000 Euro liegen.
Liebe Grüße
Andi
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ZitatDas Kabel darf weder er noch ich wegmachen weil es der Telekom gehört. :
Da würde ich doch mal bei der Telekom fragen, ob das wirklich so ist.
Und damit erübrigt sich jede Diskussion. In der GEE kann doch alles mögliche stehen ...ZitatLeider liegt mir die GEE nicht vor. :
Ich finde es immer schön, wenn Abkürzungen verwendet werden und alle anderen sollen damit klar kommen
Lt. Wikipedia
Zitat:Die günstigste Einschußentfernung (GEE) ist ein Begriff aus der Ballistik. Die GEE ist ein Maß für die Rasanz eines Geschosses.
Vorliegend geht es vermutlich um die Grundstückseigentümererklärung, die jetzt besser verständlich als Grundstücksnutzungsvertrag bezeichnet wird.
ZitatEs gab hier schon etliche Androhungen das Kabel zu kappen, so dass wir schon einen Anwalt einschalten mussten. :
Hätte der Anwalt wissen können. Eine Anfrage bei der Telekom hätte gereicht.
ZitatBin ich hier nicht der falsche Ansprechpartner? :
Ja, der Nachbar muss sich an die Telekom wenden.
ZitatVorliegend geht es vermutlich um die Grundstückseigentümererklärung, die jetzt besser verständlich als Grundstücksnutzungsvertrag bezeichnet wird. :
Die jetzt relativ überflüssig geworden sind, weil seit 2021 die Duldungspflicht für entsprechende Leitungen im § 134 TGK verankert ist. Zumindest ist das der offizielle Standpunkt der Telekom.
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