In einer Eigentümergemeinschaft mit nur zwei Parteien hängen beide Stromzähler und die jeweiligen Stromhauptschalter seit Erwerb der Immobilie im Keller des Nachbarn. Dieser hat nun aus Willkür (ein Grund wurde nicht genannt) den Strom am Hauptschalter für die andere Wohnung ausgeschaltet und erst nach mehrmaliger Aufforderung wieder eingeschaltet. Angeblich sei der Strom "von allein" ausgegangen, was von einem hinzugezogenem Elektrikermeister bestritten wird, da der verstellte Hauptschalter nur von Hand zu bedienen ist und keine Sicherung aufweist. Wie sollte auf ein derartiges Verhalten reagiert werden? Ist das Nötigung?
Nachbar schaltet willkürlich Strom ab
11. Juli 2005
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Frage vom 11. Juli 2005 | 16:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar schaltet willkürlich Strom ab
#1
Antwort vom 11. Juli 2005 | 16:31
Von
Status: Unparteiischer (9872 Beiträge, 1437x hilfreich)
Guten Tag,
je nach Dauer und Häufigkeit der Stromabschaltungen durch den Nachbarn bestehen uU Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
#2
Antwort vom 11. Juli 2005 | 19:29
Von
Status: Student (2641 Beiträge, 617x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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