Nachbar sprüht Unkrautvernichtungsmittel

2. Juni 2026 Thema abonnieren
 Von 
PetraBor
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 7x hilfreich)
Nachbar sprüht Unkrautvernichtungsmittel

Hallo,
ich habe ein großes Gartengrundstück gepachtet. Der an die Rückseite des Grundstücks angrenzende Nachbar hat entlang des Zaunes, der beide Grundstücke trennt auf seiner Seite einen 2 Meter breiten Streifen mit einer Chemikalie besprüht. Das Gras ist gelb geworden und abgestorben. Auf meiner Seite hat er ca. 1 Meter ins Grundstück rein diese Chemikalie gesprüht. Dadurch sind 2 junge Bäumchen abgestorben.
Als Beweise habe ich Fotos, keine Zeugen. Es hat außer dem Nachbarn keiner Zugang zu der Stelle.
Ich möchte das der Nachbar keine Chemikalien mehr auf mein Grundstück sprüht und Schadensersatz für die kaputten Bäume bezahlt.

Wie soll ich am besten vorgehen? Reden ist mit dem Mann nicht möglich (Redet von Verschwörungen, wird aggressiv...).
Eine Anzeige bei der Polizei wegen Sachbeschädigung und die Durchsetzung einer Einstweiligen Verfügung hat mir ein anderer Nachbar geraten.
Was sagt Ihr dazu? Macht das Sinn und wie mache ich das mit der Einstweiligen Verfügung?

Vielen Dank für Eure Hilfe!




19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40393 Beiträge, 6571x hilfreich)

Frage einen Anwalt.
Der schreibt dir was.
Kostet dich was.
Bringt hoffentlich was.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130009 Beiträge, 41464x hilfreich)

Zitat (von PetraBor):
Der an die Rückseite des Grundstücks angrenzende Nachbar hat entlang des Zaunes, der beide Grundstücke trennt auf seiner Seite einen 2 Meter breiten Streifen mit einer Chemikalie besprüht.

Das könnte unter Umständen erlaubt sein.



Zitat (von PetraBor):
Auf meiner Seite hat er ca. 1 Meter ins Grundstück rein diese Chemikalie gesprüht.

Das ist definitiv nicht erlaubt



Zitat (von PetraBor):
Als Beweise habe ich Fotos

Auf denen der Nachbar sprühend zu sehen ist?



Zitat (von PetraBor):
Es hat außer dem Nachbarn keiner Zugang zu der Stelle.

Das ist jetzt nicht so sonderlich lebensnah.



Zitat (von PetraBor):
Eine Anzeige bei der Polizei wegen Sachbeschädigung und die Durchsetzung einer Einstweiligen Verfügung hat mir ein anderer Nachbar geraten.

Anzeige nicht nur bei der Polizei, sondern auch bei zuständigen Amt der Gemeinde wegen der Chemikalie.



Zitat (von PetraBor):
wie mache ich das mit der Einstweiligen Verfügung?

Bezüglich der Abwehransprüche sollte man sich einen Anwalt nehmen. Das geht z.B. auch gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3529 Beiträge, 1360x hilfreich)
Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 2081x hilfreich)

Zitat (von PetraBor):
Ich möchte das der Nachbar keine Chemikalien mehr auf mein Grundstück sprüht und Schadensersatz für die kaputten Bäume bezahlt.


Frage ist:
Hat er überhaupt Chemikalien gesprüht. Es gibt durchaus umweltfreundliche Mittel, die das beschriebene Ergebnis bringen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19189 Beiträge, 10332x hilfreich)

Theoretisch ist die Sache klar.
Praktisch wird man aber nicht beweisen können, dass die Pflanzen genau wegen der Chemikalie des Nachbarn eingegangen sind.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42591 Beiträge, 14761x hilfreich)

Es ist doch völlig einerlei, was der Nachbar gesprüht hat. Jedenfalls darf der das umwelt(un)freundliche Mittel nicht in Nachbars Garten einsetzen. Die Frage hier ist doch eher, was man beweisen kann. Da sehe ich das Problem.

wirdwerden

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13463 Beiträge, 4808x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Praktisch wird man aber nicht beweisen können, dass die Pflanzen genau wegen der Chemikalie des Nachbarn eingegangen sind.

Das ist praktisch sogar ziemlich einfach möglich.
Man nimmt Pflanzen und Bodenproben, schickt sie an ein akkreditiertes Labor (LUFA, SGS, etc.) und lässt sie dort auf Rückstände und Abbauprodukte von Herbiziden untersuchen.
Die Kosten einer solchen Untersuchung liegen im unteren 3 stelligen Bereich.

Ist halt nur doof, wenn es kein Herbizid war, denn wie cirius32832 bereits andeutete kann man Pflanzen auch mit ganz simplen Hausmitteln den Garaus machen.
Im Grunde reicht dafür bereits eine etwas stärker konzentrierte Kochsalzlösung.

Das größte Problem ist hat, war es tatsächlich der Nachbar...

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#8
 Von 
PetraBor
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Theoretisch ist die Sache klar.
Praktisch wird man aber nicht beweisen können, dass die Pflanzen genau wegen der Chemikalie des Nachbarn eingegangen sind.


Danke für alle Antworten und Hinweise!
Wie man auf den Bildern sehen kann ist das Gras ganz gelb und auf mein Grundstück ist auch gesprüht. Wer sonst ausser dem Nachbarn sollte an diese Stelle kommen um eine Chemikalie auszubringen?
https://ibb.co/Qjmf149G
https://ibb.co/XrpCT3bc

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#9
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4418 Beiträge, 732x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Man nimmt Pflanzen und Bodenproben, schickt sie an ein akkreditiertes Labor (LUFA, SGS, etc.) und lässt sie dort auf Rückstände und Abbauprodukte von Herbiziden untersuchen.
Die Kosten einer solchen Untersuchung liegen im unteren 3 stelligen Bereich.


Die einzige Möglichkeit um zu erfahren, worum es sich handelt. Sollte es tatsächlich eine evtl. sogar verbotene Substanz sein, dann müssten sie vielleicht sogar die Laborkosten zurückerhalten.
Zitat (von PetraBor):
Eine Anzeige bei der Polizei wegen Sachbeschädigung und die Durchsetzung einer Einstweiligen Verfügung hat mir ein anderer Nachbar geraten.

Dazu wäre dann die Auswertung des Labors sinnvoll.

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#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13463 Beiträge, 4808x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Zitat (von PetraBor):

Eine Anzeige bei der Polizei wegen Sachbeschädigung und die Durchsetzung einer Einstweiligen Verfügung hat mir ein anderer Nachbar geraten.


Dazu wäre dann die Auswertung des Labors sinnvoll.

Nein, dazu wäre es sinnvoll Beweise zu haben, denn ansonsten würde das zu einem sehr teuren Eigentor.
Ein "Wer sonst ausser dem Nachbarn sollte an diese Stelle kommen um eine Chemikalie auszubringen?" ist kein Beweis.
Richtig formuliert kann es eine Verdachtsäußerung sein, falsch formuliert ist es die Unterstellung einer Straftat.

Zitat (von Loni12):
...dann müssten sie vielleicht sogar die Laborkosten zurückerhalten.

Bekommt man nicht, dafür muss ein anderer Weg beschritten werden.

Elegantester, ungefährlichster und vor allem kostenneutraler Weg:

Meldung an das Umweltamt, sowie an die untere Wasserbehörde, dass man den Verdacht hat, dass im Bereich XYZ irgendwelche Chemikalien ausgebracht wurden, da ein enormes Pflanzensterben zu beobachten ist.
Und ganz wichtig, dabei KEINE Namen nennen.

Der Vororttermin findet in der Regel innerhalb weniger Stunden bis maximal 1-2 Tagen statt, das Amt nimmt die Proben dann selbst.

Problem dabei könnte mittlerweile der vergangene Zeitraum sein, die Ausbringung muss den Bildern nach ja irgendwann vor dem 27.05 stattgefunden haben.
Je nach******rung (Niederschlägen) ist es fraglich, ob noch etwas nachweisbar ist.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130009 Beiträge, 41464x hilfreich)

Zitat (von PetraBor):
Wer sonst ausser dem Nachbarn sollte an diese Stelle kommen um eine Chemikalie auszubringen?

Eine Drohne ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19189 Beiträge, 10332x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Problem dabei könnte mittlerweile der vergangene Zeitraum sein, die Ausbringung muss den Bildern nach ja irgendwann vor dem 27.05 stattgefunden haben.
Je nach******rung (Niederschlägen) ist es fraglich, ob noch etwas nachweisbar ist.

Genau.
Gerade Glyphosat ist da ein Problem.
Denn bei Glyphosat tritt die Wirkung (je nach Wetter) erst 7-15 Tage nach der Ausbringung ein. Dazu ist Glyphosat gut wasserlöslich, ist also nach einem Regenschauer nicht mehr nachweisbar, und bildet auch keine eindeutigen Abbauprodukte in den abgestorbenen Pflanzen.
Will sagen: In dem Moment, wo man die Wirkung sieht, ist es eigentlich schon zu spät, um Proben zu nehmen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#13
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2677 Beiträge, 632x hilfreich)

Spätestens nach den Bildern der benachbarten, verwilderten Grundstücke, sehe ich hier einen Troll.

P.S.: Solange es nicht um die Erstattung der RA-Kosten geht, ist eine "vorbeugende" Abmahnung durch einen Anwalt (Der hoffentlich weiß, wie er die juristisch korrekt formuliert.) problemlos möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40393 Beiträge, 6571x hilfreich)

Zitat (von PetraBor):
Wie man auf den Bildern sehen kann ist das Gras ganz gelb und auf mein Grundstück ist auch gesprüht.
Wenn ich *deins und seins* nicht verwechsle, (links ist deins??) hat dein Nachbar auf seinem Grundstück diesen Streifen an der Grundstücksgrenze besprüht. Womit auch immer. Offenbar wird versucht, sein Grundstück *urbar* zu machen.
Zitat (von PetraBor):
Auf meiner Seite hat er ca. 1 Meter ins Grundstück rein diese Chemikalie gesprüht. Dadurch sind 2 junge Bäumchen abgestorben.
Und welche Bäumchen sind abgestorben? Standen die zwischen dem Wilden, Meterhohen?? ODER ist dieser *gelbe Streifen* nicht eher ein Durchgang zwischen 2 Grundstücken??

Du solltest dir das Geld für ein Anwaltsschreiben sparen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#15
 Von 
PetraBor
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Spätestens nach den Bildern der benachbarten, verwilderten Grundstücke, sehe ich hier einen Troll.


Verstehe ich nicht! "Verwildert" ist für mich Natur. Es geht darum, das der Typ nichts auf mein Grundstück zu sprühen hat, der darf als Privatperson gar nichts sprühen.

Habe jetzt eine Kamera aufgehangen - mal gucken wann er aus seinem Loch kommt.

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#16
 Von 
PetraBor
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und welche Bäumchen sind abgestorben? Standen die zwischen dem Wilden, Meterhohen?? ODER ist dieser *gelbe Streifen* nicht eher ein Durchgang zwischen 2 Grundstücken??


Die Bäumchen stehen in den Brenneseln. Der "gelbe" Streifen ist mein Grundstück, da habe ich dummerweise den Zaun soweit zurück gebaut das er auf der Rückseite seines Grundstückes mit dem Holder durchkommt. Als Dank hat er meine Bäumchen kaputtgesprüht.
Werde dort jetzt eine Mauer bauen mit Kamera und dann ist hoffentlich Ruhe. Streit mit solchen Typen anfangen lohnt nicht...

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#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40393 Beiträge, 6571x hilfreich)

Zitat (von PetraBor):
Die Bäumchen stehen in den Brenneseln.
Offenbar unsichtbar für jedermann.
Zitat (von PetraBor):
Der "gelbe" Streifen ist mein Grundstück,
Oha...dann geht es zunächst wohl um eine Klärung...der Grundstücksgrenzen. Wenn man allerdings freiwillig seinen Zaun als Begrenzung schon vor Jahren zurückgesetzt hat...kratz ich mich am Kopf und frag ich mich noch ganz andere Sachen. :sad:

Aber einem Mauerbau und Kameraüberwachung auf eigenem Grundstück steht nichts im Wege. Damit hat sich wahrscheinlich die Labor-Nachweis-Idee, der Gang zum Anwalt usw. erstmal erledigt.
*Natur* und Wildes ist grundsätzlich schön und gut... solange sich kein *ordentlicher * Nachbar was anderes vorstellt über die Nutzung seines Grundstücks.

Zitat (von PetraBor):
der darf als Privatperson gar nichts sprühen.
LOL.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#18
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4418 Beiträge, 732x hilfreich)

Zitat (von PetraBor):
Verstehe ich nicht! "Verwildert" ist für mich Natur.


Und die Verwilderung verbreitete sich auf Nachbars Grund weiter, dem setze er ein Ende. Ob mit Chemikalien oder natürlichem Spritzmittel ist unbekannt.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130009 Beiträge, 41464x hilfreich)

Zitat (von PetraBor):
der darf als Privatperson gar nichts sprühen.

Doch, erlaubte Mittel darf er sprühen.



Zitat (von PetraBor):
Werde dort jetzt eine Mauer bauen

Als erstes sollte man sich kundig machen, ob eine Mauer dort überhaupt auch erlaubt wäre.
Und man sollte sich darüber im klaren sein, dass man einen Teil der naturnahen Gartengestaltung während der Bauarbeiten weg muss.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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