Ich habe im Frühjahr 2021 mal etwas bei eBay gekauft was dann auch nachweislich an mich geschickt wurde. Es ist nur nie angekommen. Da es sich um einen 8-Euro-Artikel gehandelt hat, habe ich da nicht all zu intensiv nachgeforscht. Der Verkäufer konnte mir damals nach etlichen Wochen mitteilen, dass die Sendung wohl von meinem Nachbarn "Herr Müller" angenommen wurde. Ich habe dann einige Male bei Herr Müller geklingelt, der war aber nie da und dann habe ich das irgendwie schleifen lassen. Da Herr Müller mehere Stockwerke über mit wohnt und der Arikel eh nicht so sonderlich wertvoll war und nicht dringend gebraucht wurde, habe ich irgendwann nur noch alle paar Wochen mal bei ihm geklingelt, ihn aber nie angetroffen.
Als jetzt andere Nachbarn ausgezogen sind, sind wir ins Gespräch gekommen und dabei ist auch Herr Müller zum Thema geworden. Anscheinend hat den Mann seit Ende 2020 niemand mehr gesehen. Sein Briefkasten wurde offensichtlich auch schon sehr lange nicht mehr geleert, wobei da oberflächlich betrachtet nur kostenlose Werbeeinwurfsendungen drin stecken. Sein Stellplatz in der Sammelgarage steht auch leer, aber wir glauben, dass er gar keinen eigenen PKW hatte und er den Stellplatz an jemand anderen weitervermietet hatte.
Als dann zur Wohnungsübergabe jemand von der Hausverwaltung im Haus war, haben wir den mal darauf angesprochen, und der meinte nur er darf aus datenschutzrechtlichen Gründen nichts sagen, aber im Mietrückstand sei Herr Müller ganz bestimmt nicht, das wüsste er. Und solange die Miete immer regelmäßig gezahlt wird, sieht er keine Veranlassung irgendwas zu machen.
Soll ich Herr Müller bei der Polizei als vermisst melden? Oder wäre das total übertrieben? Er ist ja kein Angehöriger von mir und vielleicht ist er nur auf Weltreise oder sowas...
Nachbar vermisst melden?
Zitat :Soll ich Herr Müller bei der Polizei als vermisst melden? Oder wäre das total übertrieben? Er ist ja kein Angehöriger von mir und vielleicht ist er nur auf Weltreise oder sowas...
Dazu sehe ich keinen Anlass
Zitat :Anscheinend hat den Mann seit Ende 2020 niemand mehr gesehen. Sein Briefkasten wurde offensichtlich auch schon sehr lange nicht mehr geleert, wobei da oberflächlich betrachtet nur kostenlose Werbeeinwurfsendungen drin stecken.
Zitat :Als dann zur Wohnungsübergabe jemand von der Hausverwaltung im Haus war, haben wir den mal darauf angesprochen, und der meinte nur er darf aus datenschutzrechtlichen Gründen nichts sagen, aber im Mietrückstand sei Herr Müller ganz bestimmt nicht, das wüsste er. Und solange die Miete immer regelmäßig gezahlt wird, sieht er keine Veranlassung irgendwas zu machen.
Ich würde auf einen Nachsendeantrag tippen und weiters davon, dass der Mann noch lebt, wenn die Miete regelmäßig gezahlt wird.
Möglicherweise ist er bei seiner Lebensgefährtin eingezogen und hat seine Wohnung behalten, falls die Beziehung mal auseinander geht?
Das wäre so ungewöhnlich ja nun nicht.
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Wenn der Briefkasten überquillt, ist das meist ein sichereres Zeichen, dass die Person schon länger nicht mehr vor Ort war. Auch bei einer Nutzung als Zweitwohnung würde man sicher ab und zu mal seinen Briefkasten leeren.
Über 2 Jahre sind eine lange Zeit, eventuell könnte man nochmals die Hausverwaltung bzw. (falls bekannt) den Vermieter kontaktieren, mit dem Hinweis, dass man diese Person als vermisst melden würde.
Falls der Vermieter/Hausverwaltung irgendwelche Informationen zu dem Mieter hat, würden diese Ihnen dann recht sicher mitteilen, dass dies nicht notwendig ist.
Ansonsten würde ich nach dieser langen Zeit definitiv empfehlen, das zu melden. Der Person kann ja etwas zugestoßen sein, Miete als Dauerauftrag kann theoretisch ewig laufen, wenn das Konto gedeckt ist.
Sehe ich genauso!
Schriftliche Mitteilung an die Hausverwaltung und wenn von dort keine Reaktion, auch eine Meldung bei der Polizei. Die entscheiden dann schon über das weitere Vorgehen.
Man sollte die Polzei und die Hausverwaltung nochmal informieren.
Drei Häuser neben uns ist ein Mann gestorben und hat dann drei Monate tot in der Wohung gelegen. Die Decke war schon durchgefault wegen der Zersetzung der Leiche. Auch ein starker Geruch aus der Wohnung hat die Nachbarn nicht dazu gebracht jemand zu informieren. Sie wollten sich ihrer Aussage nach nicht mit einem Messi abgeben.
Zitat :Der Verkäufer konnte mir damals nach etlichen Wochen mitteilen, dass die Sendung wohl von meinem Nachbarn "Herr Müller" angenommen wurde.
Unabhängig von dem vermissten Empfänger:
Das ist für mich dann regelmäßig der Punkt, an dem ich mich beim Verkäufer für das Eingeständnis, dass er noch gar nicht zugestellt hat, bedanke und er gefälligst die Zustellung der bestellten Ware in die Wege leiten möge. Je nach Stimmungslage kommt dann auch das eine oder andere Zauberwort mit zwei 't' zur Anwendung.
-- Editiert von User am 23. März 2023 09:09
Zitat :Das ist für mich dann regelmäßig der Punkt, an dem ich mich beim Verkäufer für das Eingeständnis, dass er noch gar nicht zugestellt hat, bedanke und er gefälligst die Zustellung der bestellten Ware in die Wege leiten möge.
Ich dachte immer, wenn eine Sendung beim Nachbar zugeht, gilt sie als zugestellt?
Zitat :Ich dachte immer, wenn eine Sendung beim Nachbar zugeht, gilt sie als zugestellt?
Da denkt man falsch.
Zitat :Soll ich Herr Müller bei der Polizei als vermisst melden? Oder wäre das total übertrieben?
Ich würde ihn nicht als vermisst melden, sondern der Polizei schlicht die Beobachtungen mitteilen. Was dies dann daraus machen, ist deren Sache.
Zitat :Ich dachte immer, wenn eine Sendung beim Nachbar zugeht, gilt sie als zugestellt?
Ja, aus Sicht des Logistikunternehmens ist die Sendung tatsächlich zugestellt und dem Verkäufer wäre es so am liebsten.
Der Verkäufer schuldet aber nicht eine Zustellung, so wie es dem von ihm ausgewählten Logistikpartner gerade in den Kram passt sondern er schuldet eine Zustellung an den Käufer. (Extrembeispiel: Stell Dir mal vor der Verkäufer beauftragt einen Logistiker, dessen Verständnis von "Zustellung" das Depoinieren in einer großen schwarzen Tonne vor dem Firmensitz des Logistikers ist. Damit ist der Verkäufer nicht von der Pflicht zur Warenlieferung befreit).
Der Verkäufer muss wenn man es ganz genau nimmt den Weitertransport des Paketes vom Nachbarn an den Käufer organisieren. Richtig spannend wird es für den Nachbarn übrigens dann, wenn er das Paket dem Empfänger im Hausflur übergibt und der Empfänger dann trotzdem ein nicht erhaltenes Paket reklamiert. Wenn der Verkäufer dann nämlich anfängt richtig nachzuforschen, dann wird der Nachbar nachweisen müssen, dass er das Paket an den korrekten Empfänger übergeben hat.
Herr Müller bleibt weiterhin unauffindbar. Ich habe mir im vergangenen Monat mal die Mühe gemacht, praktisch täglich zu verschiedenen Uhrzeiten bei ihm zu klingeln. Er ist nie da. Sein Briefkasten wurde in der ganzen Zeit offensichtlich auch nicht geleert. Die Hausverwaltung will dazu wegen Datenschutz nichts sagen. Ich habe den Eindruck, denen ist das egal.
Da hier jemand geschrieben hat, er hätte möglicherweise einen Nachsendeantrag: Ich habe ihm ein formloses Schreiben per Post geschickt und um Herausgabe meiner eBay-Sendung aus 2021 gebeten. Das Schreiben wurde vom Postboten in den überfüllten Briefkasten gesteckt, so dass es wegen der Überfüllung deutlich herausragte und ich es wiedererkennen konnte. Das bedeutet: Post an ihn wird nicht irgendwoandershin weitergeleitet sondern kommt hier in seinem Briefkasten an.
Ich habe beschloßen das Ganze weiterhin neugierig zu beobachten. Zur Polizei gehe ich lieber nicht, möchte keinen Ärger.
Einen ganz ähnlichen Fall gab es wohl in Berlin:
https://www.sueddeutsche.de/leben/rentner-mord-tiefkuehltruhe-berlin-prozess-1.6294111?utm_source=pocket-newtab-de-de
Da ist ein älterer Herr über 10 Jahre tot in seiner Wohnung gelegen und wurde einfach von niemandem vermisst. Aufgeflogen ist das nur, weil einem Nachbar etwas komisch vorkam und dieser jahrelang bei Hausverwaltung und Polizei insistiert hat, dass da etwas nicht stimmt.
Zitat :Zur Polizei gehe ich lieber nicht, möchte keinen Ärger.
Warum solltest Du Ärger bekommen, wenn Du zur Polizei gehst?
Ich würde das der Polizei melden, aber eben nur als Mitteilung, nicht in Form einer Vermisstenanzeige.
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