Folgende Situation - wir haben unser Grundstück mit Haus im Bundesland Berlin. Direkt an unserem Grundstück war der ehemalige Grenzstreifen zu Brandenburg. Sprich, wir teilen uns einen Grundstückseinfriedung (Stabmattenzaun mit Verblendung zum Sichtschutz) mit Nachbarn, deren Grundstück in Brandenburg ist. Diese Tatsache stellt den Kern meiner Frage da. Es geht nicht um Nachbarn im gleichen Bundesland.
Unser Haus haben wir vor einigen Jahren gekauft und der Zaun zum Nachbarn in Brandenburg wurde vom Vorbesitzer unseres Hauses errichtet. Der Nachbar auf Brandenburger Seite hat die Kosten nicht mitgetragen, obwohl es die gemeinsame Grundstücksgrenze ist.
Nun zur Situation vor zwei Jahren hat eine Familie das Brandenburger Grundstück gekauft und ein neues Haus gebaut. Seit letzter Woche werden nun bauliche Veränderungen an unserem Zaun durch diese neuen Nachbarn getroffen. Sie haben einen "Holzrahmen" an den Strahlstreben des Zaunes fest verschraubt und befestigen an diesem Rahmen einen Sichtschutz "nach oben" von circa 80cm nach oben.
Wir haben keinerlei Probleme mit einem Sichtschutz, allerdings mit der Optik des selbstgebauten Konstrukts: wir haben jetzt "unten" unseren Stabmattenzaun mit Verblendungsstreifen und oben drüber einen Holzsichtschutz - es sieht wirklich nicht schön aus.
Wichtig ist, dass uns die Nachbarn in keiner Art und Weise informiert haben dass a) bauliche Veränderungen am Bestandszaun getroffen werden und b) der Zaun um einen Sichtschutz erweitert wird.
Wie ist hier die Lage aufgrund der Tatsache dass es sich um Bundesländergrenzen handelt?
Wer darf hier was? Stimmt es dass es rechtlich gesehen "Niemandsland" ist (Hören-Sagen aus der Nachbarschaft...)
Danke für Ihre Hilfe!
Nachbarschaftsrecht: Eigentümer auf Berliner und Brandenburger Seite
29. August 2024
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Frage vom 29. August 2024 | 11:09
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbarschaftsrecht: Eigentümer auf Berliner und Brandenburger Seite
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#1
Antwort vom 29. August 2024 | 11:41
Von
Status: Schlichter (7980 Beiträge, 1638x hilfreich)
ZitatDiese Tatsache stellt den Kern meiner Frage da. Es geht nicht um Nachbarn im gleichen Bundesland. :
Ist man denn in der gleichen Stadt oder im gleichen Landkreis?
#2
Antwort vom 29. August 2024 | 11:47
Von
Status: Lehrling (1994 Beiträge, 421x hilfreich)
Abgesehen von der Tatsache, dass man sowas unter Nachbarn im Vorfeld bespricht, besteht auf der brandenburgischen Seite sogar eine Informationspflicht [§ 29 Bbg NRG].
Die Höhe der Einfriedung ist verfahrensfrei bis 2 m zulässig.
Hinsichtlich der Optik habt Ihr keinen Anspruch, dass euer Empfinden berücksichtigt wird.
Ich würde dafür keinen Streit anfangen. Ihr wollt vermutlich noch 30-40-50 Jahre nebeneinander wohnen.
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#3
Antwort vom 29. August 2024 | 12:12
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIst man denn in der gleichen Stadt oder im gleichen Landkreis? :
Wie sollte das denn funktionieren wenn es sich um zwei verschiedene Bundesländer handelt? Also um die Frage zu beantworten: weder noch
Und jetzt?
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