Hallo,
ich habe mal eine Frage: Unser Stromanbieter hat sich massiv in der Abrechnung zu unseren Gunsten vertan: er hat nur etwa 10% des Preises berechnet und den Rest bereits zurück erstattet. Es war alles korrekt abgelesen, und der korrekte Ablesebetrag steht auch auf der Rechnung. Nur hat man sich ind er Berechnung der Endsumme um 90% vertan.
Muss ich das rechtlich melden? Wie lange hat der Anbieter Zeit, das Geld zurück zu fordern? Was passiert jetzt?
Grüße und Danke, Sciliar
Nachforderungen von Rechnungen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nein, Sie müssen es nicht melden. Der Anbieter kann noch jahrelang das Geld zurückfordern.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
und wie lange muss ich realistisch damit rechnen? Es ist nicht gerade wenig Geld für mich, ich kanns ja schlecht dann in ein paar Jahren plötzlich aus dem Hut zaubern. Wann kann ich es ausgeben?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Kann man nicht sagen. Wenns in drei Jahren erst auffällt, müssen Sie es auch dann noch zurückgeben. Es ist ja nicht Ihr Geld.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Grundsätzlich verjährt der Anspruch nach 3 Jahren zum Jahresende.
Die Verjährung beginnt aber erst mit Kenntnis des Anspruchs.
Wenn er erst nach 3 Jahren käme. würde ich mich auf Treu und Glauben berufen und die Zahlung verweigern!
--- editiert vom Admin
>
Wenn er erst nach 3 Jahren käme. würde ich mich auf Treu und Glauben berufen
"Treu und Glauben" hilft aber nicht gegen noch nicht verjährte Ansprüche. Man müßte konkret Verwirkung prüfen.
Hallo,
ich würde das Geld zurück erstatten, denn ist es das wirklich wert? Unter Umständen 3 Jahre bis zur Verjährung Magenschmerzen haben, ob sie es nun merken oder aber nicht? Ich würde mich nicht wohl fühlen und gebe "Scalar2" mit seiner Meinung recht.
Du hast ja die Leistung vom Anbieter erhalten und es ist dann ganz einfach unfair diese nicht zu bezahlen.Muß jeder für sich entscheiden - ich würde diesen Sachverhalt klären.
Kennst Du den Spruch: "Man sollte sich immer so im Leben verhalten, dass man sich jeden Tag im Spiegel anschauen kann, ohne sich irgendwann für sein Verhalten schämen zu müssen?"....
MfG Ratlos86
Leg das Geld auf ein Tagesgeldkonto und nenn es Rentenkasse.
Wenn nach 3 Jahren keiner was will wars das. Es ist aber kaum anzunehmen das ein PC Programm einen Fehler nur einmal macht.
quote:
die Leistung vom Anbieter
Mal die Gewinne der Monopolisten ansehen und man sieht wer wen be******st.
K.
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"
Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"
quote:
Die Verjährung beginnt aber erst mit Kenntnis des Anspruchs.
Das könnte insoweit missverständlich sein, als dass der Eindruck entstehen könnte, es käme auf den Zeitpunkt an, zu dem der Stromlieferant Kenntnis von der fehlerhaften Rechnung erlangt. Richtig ist – und ich vermute, dass meint auch Wellkamp -, dass es auf die Kenntnis aller Umstände zur Abrechnung über den Zahlungsanspruch ankommt, also auf den Zeitpunkt, zu dem der Stromlieferant eine fehlerfrei Rechnung hätte erstellen können. Andernfalls würde jeder möglicherweise erst viele Jahre später entdeckte Fehler zu einem noch nicht verjährten Nachforderungsanspruch führen.
Danke für die Klarstellung.
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