Nachforderungen von Rechnungen

26. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sciliar
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Nachforderungen von Rechnungen

Hallo,

ich habe mal eine Frage: Unser Stromanbieter hat sich massiv in der Abrechnung zu unseren Gunsten vertan: er hat nur etwa 10% des Preises berechnet und den Rest bereits zurück erstattet. Es war alles korrekt abgelesen, und der korrekte Ablesebetrag steht auch auf der Rechnung. Nur hat man sich ind er Berechnung der Endsumme um 90% vertan.

Muss ich das rechtlich melden? Wie lange hat der Anbieter Zeit, das Geld zurück zu fordern? Was passiert jetzt?

Grüße und Danke, Sciliar

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Nein, Sie müssen es nicht melden. Der Anbieter kann noch jahrelang das Geld zurückfordern.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Sciliar
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

und wie lange muss ich realistisch damit rechnen? Es ist nicht gerade wenig Geld für mich, ich kanns ja schlecht dann in ein paar Jahren plötzlich aus dem Hut zaubern. Wann kann ich es ausgeben?

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Kann man nicht sagen. Wenns in drei Jahren erst auffällt, müssen Sie es auch dann noch zurückgeben. Es ist ja nicht Ihr Geld.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

Grundsätzlich verjährt der Anspruch nach 3 Jahren zum Jahresende.
Die Verjährung beginnt aber erst mit Kenntnis des Anspruchs.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Wenn er erst nach 3 Jahren käme. würde ich mich auf Treu und Glauben berufen und die Zahlung verweigern! :banana:

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#6
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1423x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

>
Wenn er erst nach 3 Jahren käme. würde ich mich auf Treu und Glauben berufen

"Treu und Glauben" hilft aber nicht gegen noch nicht verjährte Ansprüche. Man müßte konkret Verwirkung prüfen.

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#8
 Von 
guest-12301.08.2017 02:00:56
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 42x hilfreich)

Hallo,
ich würde das Geld zurück erstatten, denn ist es das wirklich wert? Unter Umständen 3 Jahre bis zur Verjährung Magenschmerzen haben, ob sie es nun merken oder aber nicht? Ich würde mich nicht wohl fühlen und gebe "Scalar2" mit seiner Meinung recht.
Du hast ja die Leistung vom Anbieter erhalten und es ist dann ganz einfach unfair diese nicht zu bezahlen.Muß jeder für sich entscheiden - ich würde diesen Sachverhalt klären.
Kennst Du den Spruch: "Man sollte sich immer so im Leben verhalten, dass man sich jeden Tag im Spiegel anschauen kann, ohne sich irgendwann für sein Verhalten schämen zu müssen?"....
MfG Ratlos86

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Leg das Geld auf ein Tagesgeldkonto und nenn es Rentenkasse.

Wenn nach 3 Jahren keiner was will wars das. Es ist aber kaum anzunehmen das ein PC Programm einen Fehler nur einmal macht.

quote:
die Leistung vom Anbieter

Mal die Gewinne der Monopolisten ansehen und man sieht wer wen be******st.


K.

-----------------
"

Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

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#10
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Die Verjährung beginnt aber erst mit Kenntnis des Anspruchs.


Das könnte insoweit missverständlich sein, als dass der Eindruck entstehen könnte, es käme auf den Zeitpunkt an, zu dem der Stromlieferant Kenntnis von der fehlerhaften Rechnung erlangt. Richtig ist – und ich vermute, dass meint auch Wellkamp -, dass es auf die Kenntnis aller Umstände zur Abrechnung über den Zahlungsanspruch ankommt, also auf den Zeitpunkt, zu dem der Stromlieferant eine fehlerfrei Rechnung hätte erstellen können. Andernfalls würde jeder möglicherweise erst viele Jahre später entdeckte Fehler zu einem noch nicht verjährten Nachforderungsanspruch führen.

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#11
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

Danke für die Klarstellung. :)

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