Hallo zusammen,
Gestern Nacht bin ich in einem größeren Nachtclub in Baden-Württemberg, nachdem ich von einem Unbekannten auf der Tanzfläche geschuckt wurde, auf den Boden in ein angebrochenes Glaß gefallen und habe mir dabei eine tiefe Schnittwunde in der Hand zugezogen. Dazu muss man sagen das gerade diese Tanzfläche Abend für Abend mit Scherben überstreut ist. Die Folge war, ich bin umgekippt und wurde vom Rettungswagen abgeholt. Im Krankenhaus gabs dann eine Naht. Bei der Wundkontrolle habe ich zudem erfahren, dass Teile der Hautnerven wohl durchtrennt worden sind und somit ein paar Zentimeter taub bleiben werden.
Hab ich Chancen den Club wegen einer Fahrlässigkeit oder was auch immer zu verklagen? Sie hätten doch eigentlich dafür sorgen müssen, dass der Boden nciht stundenlang mit Scherben übersäht ist.
Mir geht es auch nicht darum dem Club einen Schaden zuzufügen, da ich immer gerne dort bin. Aber ich möchten wenigstens nicht auf den Arztkosten sitzen bleiben, auch wenn die nicht hoch ausfallen.
Soll ich mich mit dem zuständigen Amtsgericht in Verbindung setzen oder eher dem Club einen Brief zukommen lassen, in dem ich das Begleichen der Arztrechnung erbitte?
Danke schonmal für Eure Hilfe Smilie
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Nachtclub verklagen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
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nope, ist leider echt erst gestern passiert. daher setzen sich die kosten die ich eig gerne erstattet hätte auch von den notfallgebühren im krankenhaus, den praxisgebühren von der wundkontrolle gestern und die von den nähten ziehen in 9 tagen im nächsten quartal zusammen.
du verwechselst mich wohl mit jemand anderem.
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--- editiert vom Admin
sag mir einen satz, ich schreib ihn auf nen papier, leg meine hand drauf und poste dir ein foto... kannst meine schöne frische naht sehen^^
bloß weil jemand was ähnliches gesagt hat heißt des noch lange net das ich des war -.-
wenn die sache geklärt ist hoffe ich das du mir eventuell noch nen ernst gemeinten rat geben kannst, anderfalls wirst du in diesem threat nicht mehr glücklich werden
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Regelmäßig ist die Krankenversicherung für die Begleichung der Behandlungskosten zuständig.
Gibt es Hinderungsgründe die Kosten nicht über die Krankenkasse abzurechnen?
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