Nachträgliche Verlängerung der Ausstellungsdauer eines PCR-Tests, Betrug?

21. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
erran
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachträgliche Verlängerung der Ausstellungsdauer eines PCR-Tests, Betrug?

Hallo,
ich habe am Mittwoch einen PCR-Test für Freitag gebucht und online bezahlt. Auf der Webseite stand "Ergebnis in 98% der Fällen innerhalb von 24-36h".

Heute war ich bei der Teststation. Mir wurde gesagt, dass wegen Pfingsten dauert es jetzt bis zu 48 Stunden. Auf der Webseite haben sie das auch geändert (schon nach meiner Bezahlung!), jetzt steht es "in 98% der Fälle bis zu 48h".


Also in keinem der Fälle wurde die Dauer garantiert.

In den AGB steht:

Zitat:

d) Ein weiterer Hinweis: Sofern Sie das Ergebnis unseres Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests für Reisen oder zur Vermeidung einer Quarantäne sowie sonst zu Nachweiszwecken verwenden möchten, beachten Sie bitte, dass es nicht gesichert ist, dass das Testergebnis anerkannt wird. Wenden Sie sich bitte im Zweifel an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt oder an eine andere ärztliche Einrichtung und lassen Sie sich dort beraten und testen. Darüber hinaus kann es in sehr seltenen Fällen vorkommen, dass eine Probe seitens des Labors nicht ausgewertet werden kann (sog. inhibierte Probe, Abbruch des Laufs, o.Ä.) oder, dass das Ergebnis länger benötigt (Wir stellen 98% aller Ergebnisse innerhalb von 24-48 Stunden bereit. Wert gemittelt über 80.000 Mitteilungen), ohne dass uns oder das Labor ein Verschulden trifft. In diesem Falle bieten wir Ihnen zeitnah die Wiederholung des Tests ohne zusätzliche Kosten an. Die Zeitspanne, bis Ihnen das Testergebnis vorliegt, wird sich in diesem Fall entsprechend verlängern. Wir haften nicht für etwaige Schäden, die durch eine solche Verzögerung verursacht werden.


Also schließen sie natürlich jegliche Haftung aus.

Meine Fragen wären:
1. Kann man das als Betrug betrachten, wenn man schon nach der Bestellung die Infos anpasst, von "bis zu 36h in 98% der Fälle" zu "bis zu 48h in 98% Fälle"?
2. Ich weiß es nicht mehr, welcher Wert in den AGB am Tag der Bestellung stand. Kann gut sein, dass in den AGB schon damals 48h stand, aber auf der Hauptseite 36h. Dürfen die Werte in den Info-Materialien/Werbung von den Werten in den AGB abweichen?

Mein Flug ist jetzt gefährdet, da er in 44 Stunden nach der Testung stattfindet.


Danke!

-- Editiert von erran am 21.05.2021 12:39

-- Editiert von erran am 21.05.2021 12:40

-- Editiert von Moderator am 21.05.2021 12:51

-- Thema wurde verschoben am 21.05.2021 12:51

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

1. Nein

2. Wahrscheinlich nicht.

Die ganze Frage ist aber eher eine des Zivilrechts als des Strafrechts.

2x Hilfreiche Antwort

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