Leider wurde der im Betreff genannte Beitrag von der Fragestellerin geschlossen, wohl weil man hier nicht bereit ist, ihr Weltbild, Kinder würden in Deutschland wegen "unsichtbarer" Erkrankungen diskriminiert, bestätigt wurde.
Der Hinweis des Rektors auf die besseren Optionen an einer Schule für besondere Förderungsmöglichkeiten ist doch völlig zutreffend. Bei uns stehen in diesen Schulen für eine Klasse von maximal 15 Schülern 2 Lehrer zur Verfügung; Lücken können deshalb individuell viel besser aufgearbeitet werden. In kleinen Gruppen. Hinzu kommen Sozialarbeiter, nach meiner Erinnerung auf 2-3 Klassen jeweils einer/eine, die bei Bedarf eben auch Kinder aus dem laufenden Unterricht raus nehmen können, sie individuell trainieren können. Also da sind ganz andere Vorgaben/Optionen da. Und, die meisten Besucher dieser Schulen haben optisch nicht erfassbare Besonderheiten. Aber deshalb sind sie nicht auf der speziellen Schule.
Es gibt genug Schüler dieser Einrichtungen, die später ihre schulische Ausbildung auf einer Regelschule fortsetzen. Mein persönlicher Renner ist ein Autist, mit dem die Grundschule nicht wirklich was anfangen konnte, der überflüssigerweise noch neben ein hyperaktives Kind gesetzt wurde, mit dem man auch nichts anfangen konnte. Mir ist auch schleierhaft, wie der Grundschullehrer "mittlerer Art und Güte" das in einer Klasse mit 20-30 Schülern managen sollte, ganz abgesehen von den fehlenden Spezialkenntnissen. Der Autist kam in die Förderschule, nach drei Jahren intensivem Training hat er den Übergang ins normale Gymnasium (7. Klasse) geschafft und dort auch sein Abi gebaut.
Inklusion - ganz klar, nicht jedes Kind mit Defiziten welcher Art auch immer, gehört in eine Förderschule. Aber nicht für jedes Kind mit Defiziten ist die Regelschule die optimale Lösung. Und ein "wir, also die Familie, ignorieren einfach gewisse Fakten" ist da wenig hilfreich. Wirklich nicht. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass bei Aufbau von erheblichen Wissenslücken wegen Abwesenheit in der Schule dem Kind das Gefühl "ich bin das Dummerchen der Klasse" sonderlich weiter hilft.
wirdwerden
Nachtrag zu "Schule chronisch krankes Kind"
Zitat :Inklusion - ganz klar, nicht jedes Kind mit Defiziten welcher Art auch immer, gehört in eine Förderschule. Aber nicht für jedes Kind mit Defiziten ist die Regelschule die optimale Lösung.
Das ist sicherlich richtig, so wie jede Aussage in der Art "nicht für jedes Kind ist ..." richtig ist. Allerdings ist die der Verweis auf eine Förderschule für Autisten im Zusammenhang mit einer chronischen Erkrankung nicht zielführend, hier käme primär wohl nur eine Förderschule für kranke Kinder in Frage.
Wenn ein indirekte Beschulung über einen Avatar (habe ich zwar noch nie gehört) möglich sein sollte so bringt das für die Regelschule doch erst einmal auch keinen nennenswerten Mehraufwand, insofern sind die Aussagen des Schulleiters hinsichtlich des Schulleiters nicht nachvollziehbar.
Es bleibt das Empfinden, das ich nachvollziehen kann, das die Schulleitung primär "Problem" abschieben will.
In dem Bundesland, in welchem ich mich diesbezüglich auskenne kann ich ergänzend erklären: Befreiung von der Schulpflicht bedeutet nicht, dass die Kinder nicht hingehen dürfen, wenn es der gesundheitliche Zustand zulässt. Aber in den anderen Zeiten kommt ein Lehrer (bei uns ein Referendar) nach Hause und es erfolgt individueller Einzelunterricht. Eben, bis das Kind wieder am üblichen Schulunterricht teilnehmen kann.
Autismus war nur als Beispiel genannt. In den Förderschulen kommt doch vieles zusammen, es ist doch dort einfacher möglich, individuell auf Kinder einzugehen. Darum geht es doch.
wirdwerden
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat :keinen nennenswerten Mehraufwand,
Aber natürlich.
Zunächst mal müssen alle, die potentiell in die Nähe des Gerätes kommen, zustimmen, dass sie gefilmt und aufgenommen werden und diese Aufnahme ins Internet gestreamt werden.
Das muss sichergestellt sein und eben auch unterjährig verwaltet werden.
Dann muss der Avatar jeweils so platziert werden, dass dem Unterricht angemessen gefolgt werden kann.
Dann muss der Avatar jeweils täglich vor und nach dem Unterricht vom/zum Lagerplatz transportiert werden und untertägig ggf. in andere Räume (zum Beispiel Fachräume) gebracht werden.
Das ist jetzt nichts, was den Einsatz hart ausschließt, aber eben schon ein nennenswerter Mehraufwand.
Zitat :Das ist jetzt nichts, was den Einsatz hart ausschließt, aber eben schon ein nennenswerter Mehraufwand.
Ich bin davon ausgegangen das dieser Mehraufwand nicht primär von der Schule geleistet werden soll, sondern von einer zusätzlichen Integrationshilfe.
Zitat :Ich bin davon ausgegangen das dieser Mehraufwand nicht primär von der Schule geleistet werden soll, sondern von einer zusätzlichen Integrationshilfe.
bzw. von Mitschülern. Ob so ein Avatar auf Dauer einer Klassengemeinschaft gut tut, würde ich mal hinterfragen. Avatare werden bei Krebspatienten eingesetzt usw. Auf Dauer - ist mir das neu. Und das ist doch der springende Punkt. Tut es der Klasse, dem kranken Schüler gut, wenn auf Dauer so ein Avatar da steht.
Zitat :bzw. von Mitschülern.
Die sich dazu aber auch erstmal bereit erklären müssten, auch unter Berücksichtigung von Haftungsgesichtspunkten.
Zitat :Ob so ein Avatar auf Dauer einer Klassengemeinschaft gut tut, würde ich mal hinterfragen
Auch das ein guter Punkt, der berücksichtigt werden muss.
Ich bin nicht gegen den Einsatz von Avataren. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass mehr dazu gehört, als nur das Gerät in die Klasse zu stellen - und dass eben auch Interessen abgewägt werden müssen.
Zitat :Tut es der Klasse, dem kranken Schüler gut, wenn auf Dauer so ein Avatar da steht.
Wie ich den EP des Parallelthemas verstanden hatte ging es zwar um eine längere, aber eben nicht um eine dauerhafte (jahrelange) Einrichtung des Avatars.
Man schrieb von "das Schule im Moment nur über einen Avatar möglich ist".
Zitat :Ob so ein Avatar auf Dauer einer Klassengemeinschaft gut tut, würde ich mal hinterfragen.
Das auf Dauer kann aber doch aktuell nicht mal die Ärzteschaft abschätzen, der Schüler hat (seit einem Jahr) eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes, welche es ihm *im Moment (*Zitat der TE) nicht ermöglicht persönlich am Unterricht teilzunehmen.
Und damit landen wir beim Kernproblem, auch an einer "Schule mit Sonderbedarf" wird das Kind nicht persönlich am Unterricht teilnehmen können.
Und da möchte ich behaupten, dass bei einer Teilnahme am Unterricht per Avatar, es für den betroffenen Schüler weitaus besser ist, weiterhin das gewohnte Umfeld und Lehrpersonal zu hören und zu sehen, als digital in eine andere Schule versetzt zu werden.
Die aktuelle Schule will sich hier kein digitales Kind ans Bein binden und hat Angst vor Mehrkosten, welche aber nicht wirklich entstehen würden, wenn sich die Parteien einigen würden.
Den Avatar selbst würde ein Verein stellen, und da die TE sagte dass sie ihn sogar selbst bezahlt hätten, nehme ich mal an, dass diese auch den Unterhalt des Avatars (~900€ / Jahr) tragen würde.
Hier wird aber nach "Straftaten" seitens eines Lehrkörpers, anstatt nach Lösungen gesucht.
Wenn die Schulleitung nicht will, wendet man sich an die nächst höhere Instanz, wie das zuständige Schulamt oder das Kultusministerium des Bundeslandes.
Das sollte der Inklusionsbeauftragte allerdings ebenfalls alles wissen, deswegen sehe ich aktuell mehr ? als Antworten oder Lösungen.
Grundsätzlich muss man sich dann aber auch die Frage stellen, ob die aktuelle Schule, bei einer solchen Verweigerungshaltung, wirklich die Richtige für den Sohn ist.
Mich hat nur die grundsätzliche Haltung der Eltern gestört. Da werden aus Prinzip gewisse Optionen ausgeschlossen. Es wäre ja durchaus auch möglich, eben Präsenzunterricht in der Schule, wenn es denn möglich ist, mit individuellem Unterricht zu Hause zu kombinieren. Auch so Fälle sind mir bekannt. Gewisse Krankheiten haben es ja so an sich, dass man eben nicht für die nächsten Jahre verbindlich planen kann.
Und nur, weil ein Rektor eine mögliche Option ins Spiel bringt, hier mit Strafanzeige zu drohen, sorry, da fehlt mir jedes Verständnis. In problematischen Fällen ist nun mal auszuloten, was das Kind wie leisten kann und eben auch, ob das umsetzbar und mit dem (schulischen) Umfeld vereinbar ist. Und weder das Schulamt noch das zuständige Ministerium haben Planstellen für Zauberfeen. Abweichungen von der gesetzlichen Regel (Schulpflicht, Präsensunterricht) bedürfen eben individueller Vereinbarungen. Und da hilft Bockigkeit nicht weiter.
wirdwerden
Zitat :Mich hat nur die grundsätzliche Haltung der Eltern gestört. Da werden aus Prinzip gewisse Optionen ausgeschlossen.
das ist auch mein Bauchgefühl dabei
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten