Nachweis durch hacker verloren

9. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.07.2023 12:43:34
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachweis durch hacker verloren

Hallo, vorweg ich bin extrem vorsichtig im Umgang mit meinen Daten.
Ich habe 1 Haupt mail Adresse und 1 für Käufe, Anmeldungen etc.
Selbstverständlich sind alle Passwörter unterschiedlich, mit groß klein Schreibung Zahlen und Sonderzeichen. Diese habe ich auch nicht auf dem PC oder ähnlich gespeichert und auch nicht einer cloud oder einem keypass.
Dennoch wurde ich vor gut 5 Monaten gehackt, und mir ist dadurch ein Schaden von ca. 400 Euro entstanden. Geschweisegeden der Streß mit den fake Bestellungen auf meinen Namen.

Also habe ich mein Handy und meinen PC neu aufgesetzt alle Passwörter, Sicherheitsfragen und mail Adresse geändert.

Natürlich wurde auch Anzeige erstattet.

Natürlich nutze ich immer einen aktiven vorenschutz Bitdefender.

Ich drucke meine Mails zur Sicherung auch jede Woche aus.

Ich hatte online eine Bestellung (abo) aufgegeben. Da ich mich dan doch anderes entschied habe ich da Abo wiederuffen, per Mail wie in den AGB gefordert.

Leider wurde meine mail Adresse wiederholt gehackt, ich kann nicht nachvollziehen wie das ging, auch der Virenscanner hat nichts gefunden.

Nun ist die Bestätigung weg, der Anbieter jedoch mahnt mich an, da kein wiederuf ersichtlich sei.

Nach längerem Hin und her durch den Support des mail Anbieters, habe ich zwar auf diese Mail wieder Zugriff, jedoch wurden alle Mails gelöscht, und der Anbieter kann diese nicht wiederherstellen.

Auch dies wurde umgehend angezeigt.

Nun habe ich jedoch einen Abo vertag über 12 Monate an der backe.

Habe ich hier die Möglichkeit dennoch irgendwie aus dem vertag rauszukommen?

Ich kann den wiederuf leider nicht mehr nachweisen.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124003 Beiträge, 40306x hilfreich)

Zitat (von Frager8446):
Ich kann den wiederuf leider nicht mehr nachweisen.

Wieso nimmt man da nicht das Backup?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 191x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wieso nimmt man da nicht das Backup?


woraus ersiehst du, lieber Harry, dass er ein Backup hat???

-------------------
@Frager: Hast du denn mal den PC auf Malware und auf Ransomware gecheckt?

Zitat (von Frager8446):
...Abo widerrufen, per Mail...


ich zitiere mal Harry und wundere mich, dass er das nicht erwähnt hat: "Die Mail ist einfach nie angekommen!"
(und ums verständlicher zu machen: Nicht angekommen: NICHT weil du gehackt wurdest, sondern weil du die Ankunft nicht nachweisen kannst!)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12310.07.2023 12:43:34
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, genau aus diesen Grund wegen Malware und auf Ransomware, habe ich meine Beiden Gerät komplett neu Aufgesetzt (zur Vorsicht), und mein Virenscanner das ist ja das Komplett Paket von Bitdefender, hat nichts gefunden.

Leider hate ich die Mail noch nicht ausgedruckt.

Habe ich eine Chane mit der Angezeigte Bestätigung ?

PS. bezüglich der Mail die Adresse habe ich direkt aus den AGB kopiert.
Selbstverständlich habe ich darauf geachtet das die mail nicht mit zb. (at) aufgeführt war.

Daher bin ich mir zu 100 % sicher das die Mail korrekt war,
auch die Kundenummer hatte ich aus der Bestell Bestätigung herauskopiert.

-- Editiert von User am 9. Juli 2023 15:36

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5632 Beiträge, 2514x hilfreich)

Also keinerlei Nachweis, dass die Mail gesendet wurde.

Dann ist es völlig egal, ob du den Rechner neu aufgesetzt hast oder nicht: du kannst den Widerruf nicht nachweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124003 Beiträge, 40306x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
woraus ersiehst du, lieber Harry, dass er ein Backup hat???

Diese Indizien
Zitat (von Frager8446):
ich bin extrem vorsichtig im Umgang mit meinen Daten.

Zitat (von Frager8446):
Ich drucke meine Mails zur Sicherung auch jede Woche aus.

sprachen stark dafür.



Zitat (von Daskalos):
ich zitiere mal Harry und wundere mich, dass er das nicht erwähnt hat

Vermutlich weil Harry das
Zitat (von Frager8446):
Nun ist die Bestätigung weg

las?
Eine bessern Nachweis als eine Bestätigung des Empfängers gibt es bekanntermaßen nicht.



Zitat (von Frager8446):
Habe ich eine Chane mit der Angezeigte Bestätigung ?

Naja, so 0,1% - basierend auf der Kulanz des Anbieters.

Eine valide Rechtsgrundlage ergibt sich daraus jedenfalls nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14225 Beiträge, 4428x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
woraus ersiehst du, lieber Harry, dass er ein Backup hat???
Das schreibt der TS doch, beispielsweise hier: Zitat "ich bin extrem vorsichtig im Umgang mit meinen Daten."

Zu "extrem Vorsichtig" gehört selbstverständlich auch ein Backup.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Also keinerlei Nachweis, dass die Mail gesendet wurde.


Das würde auch nichts nutzen, TE braucht einen Beweis, dass die Mail *zugegangen* ist.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.047 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.531 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen