Name eines Anwalts erwähnt. Strafbar?

9. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
hamid89
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 15x hilfreich)
Name eines Anwalts erwähnt. Strafbar?

Hallo,

Ich hatte in einem Schreiben (Widerspruch) an der Gegenseite geschrieben, dass ich mich bei MEINEM Anwalt A beraten haben lasse.

Zu dem Zeitpunkt hatte der Anwalt aber keinen Mandat. Ich hatte nur eine telefonische Beratung.

Jetzt will ihh einen anderen Anwalt B nehmen. Denn der Anwalt A hat laut eigener Angabe in meinem Fall leider keine Erfahrungen gemacht.

Kann Anwalt A jetzt Schwierigkeiten bereiten, wenn ich doch noch Anwalt B nehme? Und ist es strafbar, dass ich in dem Widerspruch den Namen vom Anwalt A erwähnt habe, obwohl noch kein Mandat vorhanden war?

Danke

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120278 Beiträge, 39863x hilfreich)

Zitat (von hamid89):
Kann Anwalt A jetzt Schwierigkeiten bereiten, wenn ich doch noch Anwalt B nehme?

Kann er, ich sehe da derzeit nur keine Erfolgsaussichten.



Zitat (von hamid89):
Und ist es strafbar, dass ich in dem Widerspruch den Namen vom Anwalt A erwähnt habe, obwohl noch kein Mandat vorhanden war?

Laut eigener Aussage gab es ja eines:
Zitat (von hamid89):
Ich hatte nur eine telefonische Beratung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
hamid89
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von hamid89):
Kann Anwalt A jetzt Schwierigkeiten bereiten, wenn ich doch noch Anwalt B nehme?

Kann er, ich sehe da derzeit nur keine Erfolgsaussichten.



Zitat (von hamid89):
Und ist es strafbar, dass ich in dem Widerspruch den Namen vom Anwalt A erwähnt habe, obwohl noch kein Mandat vorhanden war?

Laut eigener Aussage gab es ja eines:
Zitat (von hamid89):
Ich hatte nur eine telefonische Beratung.


Danke. Das Telefonat war in dem Sinne keine Beratung sondern eine Rückmeldung auf meine Email. Mir wurden auch einige Sachen erklärt. Kostenlos.

Wie kann ich dem Anwalt A höflichst erklären, dass ich doch Von Anwalt B vertreten werden möchte, weil diese in meiner Problematik mehr Erfahrung hat ohne dasAnwält A sauer wird?

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von hamid89):
Das Telefonat war in dem Sinne keine Beratung sondern eine Rückmeldung auf meine Email. Mir wurden auch einige Sachen erklärt.


Und das nennt man Beratung.

Zitat (von hamid89):
Kostenlos


Hat der RA das mitgeteilt? Oder geht man nur davon aus, weil bisher keine Rechnung kam?

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#4
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von hamid89):
Wie kann ich dem Anwalt A höflichst erklären, dass ich doch Von Anwalt B vertreten werden möchte, weil diese in meiner Problematik mehr Erfahrung hat ohne dasAnwält A sauer wird?


Da hier niemand das Gemüt von Anwalt A kennt und weiß wie empfindlich dieser ist, würde ich die Frage direkt an Anwalt A stellen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von hamid89):
Das Telefonat war in dem Sinne keine Beratung sondern eine Rückmeldung auf meine Email. Mir wurden auch einige Sachen erklärt. Kostenlos.


Ist Letzteres in der Tat so oder aber meint man dies lediglich?

Zitat (von hamid89):
Wie kann ich dem Anwalt A höflichst erklären, dass ich doch Von Anwalt B vertreten werden möchte, weil diese in meiner Problematik mehr Erfahrung hat ohne dasAnwält A sauer wird


Am besten man erklärt sich überhaupt nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von hamid89):
Danke. Das Telefonat war in dem Sinne keine Beratung sondern eine Rückmeldung auf meine Email. Mir wurden auch einige Sachen erklärt. Kostenlos.

Ich vermute mal, die Beratung ist kostenlos, wenn danach eine Mandatierung erfolgt. Wenn nicht, wird wohl eine Erstberatung in Rechnung gestellt werden...könnte ich mir vorstellen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hamid89
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):
Zitat (von hamid89):
Das Telefonat war in dem Sinne keine Beratung sondern eine Rückmeldung auf meine Email. Mir wurden auch einige Sachen erklärt.


Und das nennt man Beratung.

Zitat (von hamid89):
Kostenlos


Hat der RA das mitgeteilt? Oder geht man nur davon aus, weil bisher keine Rechnung kam?


Sie hat mich wie gesagt zurück gerufen und hat wegen meiner Email und sagte nur, ich solle auf die Ablehnung warten und sie dann anrufen sobald ich einen Beratungsschein erhalten habe. Es war nie die Rede von einer kostenpflichtigen Beratung. Sie hat von sich aus angerufen.

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#8
 Von 
hamid89
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Am besten man erklärt sich überhaupt nicht.


Das wäre ja unhöflich. Denn sie wollte meine Unterlagen vorab haben um sich ein Bild zu machen. Aber über ein mandat war bis jetzt nicht die Rede. Weiterhin wurde über Kosten nie gesprochen. Denn ich habe sie erst erneut vorgestern kontaktiert und mitgeteilt, dass ich ein beratungsschein bekommen habe.

Sie sagte dann, ich solle ihr mein Widerspruch zuschicken, damit sie sich vorab ein Bild machen kann. Ein mandat hat sie bis jetzt nicht. Ebenfalls sagte sie nirgends etwas über die Kosten.

Die Anwältin B hat aufgrund ihrer Abwesenheit leider erst später sich gemeldet. Sie wollte ich unbedingt beauftragen. Denn Sie kennt sich sehr gut dem Thema aus.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120278 Beiträge, 39863x hilfreich)

Zitat (von hamid89):
Aber über ein mandat war bis jetzt nicht die Rede.

Ja was soll es denn sonst gewesen sein? Freizeitvergnügen?



Zitat (von hamid89):
Weiterhin wurde über Kosten nie gesprochen.

Aber sicher wurde es. Das mit dem Beratungsschein hat sie ja nicht in der Zeitung gelesen.
Im übrigen müssen Anwälte nicht über Kosten sprechen, sofern sie nur die im Gesetz festgelegten beanspruchen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hamid89
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja was soll es denn sonst gewesen sein? Freizeitvergnügen?
Zitat (von Harry van Sell):


Das haben Anwälte auch damals bei meiner Scheidung gemacht. Nicht alle sind auf Geld. Wenn ein Anwalt nach einer Email. Mich anruft, dann habe ich es nicht beauftragt. Heisst, sie hat mich angerufen um mich aufklären. Nicht einen Auftrag zu bekommen. Denn damals als sie mich angerufen hat hatte ich noch keinen Beratungsschein. Und rückwirkend und ohne Mandat kann man eh nicht mit der Staatskasse abrechnen.

Aber sicher wurde es. Das mit dem Beratungsschein hat sie ja nicht in der Zeitung gelesen.
Im übrigen müssen Anwälte nicht über Kosten sprechen, sofern sie nur die im Gesetz festgelegten beanspruchen.


Schreibst du aus Erfahrung oder versuchst nur irgend etwas zu schreiben. Das kann jeder. Fakt ist. Ohne mandat, und Auftrag usw.. Keine Kosten. Ausserdem hat sie in einem Sinne nicht einmal mit der Krankenkasse Kontakt aufgenommen. Ebenso wusste sie nichts über meinem Fall als sie mich angerufen hat. Hab nur geschrieben, dass ich eine anwältin brauche um gegen die Entscheidung meiner Krankenkasse vorzugehen.

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#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von hamid89):
Fakt ist. Ohne mandat, und Auftrag usw..


Nein, dass ist eben nicht Fakt, nicht bei Anwälten und auch sonst nicht im täglichen Leben.

Es hört sich so an, als ob alle Voraussetzungen für eine mündliche Beratung die auch telefonisch erfolgen kann erfüllt sind. Ein Mandat =Vertretungsvollmacht ist dafür nicht erforderlich.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hamid89
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von hamid89):
Fakt ist. Ohne mandat, und Auftrag usw..


Nein, dass ist eben nicht Fakt, nicht bei Anwälten und auch sonst nicht im täglichen Leben.

Es hört sich so an, als ob alle Voraussetzungen für eine mündliche Beratung die auch telefonisch erfolgen kann erfüllt sind. Ein Mandat =Vertretungsvollmacht ist dafür nicht erforderlich.

Berry


Stimmt leider nicht. Heute Anwalt gewechselt ohne Probleme. Wie sich hier alle als möchtegern Anwälte ausgeben wollen. Krass

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von hamid89):
Stimmt leider nicht.


Doch.

Zitat (von hamid89):
Heute Anwalt gewechselt ohne Probleme.


Warum sollte es Probleme geben, einen Anwalt kann man immer und jederzeit wechseln.
Ich wette aber gerne mit Dir, dass Dir von Anwalt A in den nächsten Tagen / Wochen eine Rechnung für eine Erstberatung zugehen wird.
Oder hat Anwalt A ausdrücklich gesagt, dass seine Beratung kostenlos war?

Zitat (von hamid89):
Wie sich hier alle als möchtegern Anwälte ausgeben wollen.


Konnte ich nirgends lesen.

Zitat (von hamid89):
Krass


Ja machen Dinge und Vorstellungen sind wirklich krass.

-- Editiert von spatenklopper am 12.12.2019 13:47

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hamid89
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von hamid89):
Stimmt leider nicht.


Doch.

Zitat (von hamid89):
Heute Anwalt gewechselt ohne Probleme.


Warum sollte es Probleme geben, einen Anwalt kann man immer und jederzeit wechseln.
Ich wette aber gerne mit Dir, dass Dir von Anwalt A in den nächsten Tagen / Wochen eine Rechnung für eine Erstberatung zugehen wird.
Oder hat Anwalt A ausdrücklich gesagt, dass seine Beratung kostenlos war?

Zitat (von hamid89):
Wie sich hier alle als möchtegern Anwälte ausgeben wollen.


Konnte ich nirgends lesen.

Zitat (von hamid89):
Krass


Ja machen Dinge und Vorstellungen sind wirklich krass.

-- Editiert von spatenklopper am 12.12.2019 13:47


Es kommt keine Rechnung. A ist ne Anwältin. Du aber bestimmt nicht. Und wie ich schon erwähnt habe, war es keine Beratung. Sie hat von sich aus aufgeklärt und sie hat es bestätigt und es gerne gemacht.

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