Ich las in einem Forum den Ausspruch "Gemeinnutz gehr vor Eigennutz" in Zusammenhang mit den Worten kommisarische Reichsregierung und Reichsminister der Finanzen im Bezug auf die heutige Regierung. Ist das nicht strafbar? Kann man da irgendwas gegen tun, oder ist das eher aussichtslos? Ich selbst halte das für bedenklich, weil dieser Spruch im Zuge der Enteignung der Juden während des Naziregimes verwendet wurde und im Kontext geht es genau darum, nur eben heutzutage. Jetzt wurde diese Parole genauso auch vom damaligen Regime verwendet und steht jetzt 1 zu 1 so da zu lesen. Für einen TIp wäre ich dankbar.
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Naziparolen generell verboten?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:
Ist das nicht strafbar?
Nein. Zumal die Nazis den Spruch auch nicht erfunden haben.
"Nazi-Parolen" (also jeder (Propaganda-)Spruch, den die Nazis jemals benutzt haben) sind per se sowieso nicht strafbar, sie müssen schon im Einzelfall den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen.
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"Eingeblendete Werbung ist Werbung des Forenbetreibers, nicht meine."
Ok, Danke für die schnelle Info! Dann wird sich eine Meldung an Behörden eh nicht lohnen.
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--- editiert vom Admin
@adminator...
Nimm den Arm wieder runter Du Vollpfosten...
Wenn Du zu blöd zum lesen bist antworte auch nicht drauf...
@walterr
Zitate und dumme Sprüche benutzen Regime seit eh und je,
gleich welcher Nationalität um Ihre Taten zu verniedlichen, ich erinnere nur
an das "Arbeit macht Frei" der Nazis, einen änlichen Spruch fand man bei den Russen auch an den Gulags.
Wobei "Gemeinnutz geht vor Eigennutz" ein eher sozialistisch angehauchter Spruch ist...den hab die Braunen eben halt mal geklaut weils gepasst hat.
Jemanden nun einen Strick drauf zu drehen weil man diesen Spruch wieder verwendet ist wohl.....sinnlos.
Der betreffende hätte genausogut schreiben können, Enteignet alle Millionäre, wäre wohl genausowenig strafbar.
Abdul
-- Editiert am 09.09.2009 17:07
quote:
Enteignet alle Millionäre
Das hört sich allerdings schon nach Volksverhetzung an.
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Nö.
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"Eingeblendete Werbung ist Werbung des Forenbetreibers, nicht meine."
Nach § 86a StGB
ist die Verwendung von Kennzeichen – darunter fallen auch Parolen – verfassungswidriger Organisationen strafbar.
Wegen des Legalitätsprinzips kann nur das bestraft werden, dessen Strafbarkeit zuvor gesetzlich festgelegt worden ist. Ein Gesinnungsstrafrecht gibt es nicht. Deshalb ist auch nicht alles generell strafbar, was sich nach Nazikram anhört. Wegen der besonderen Befindlichkeit von uns Deutschen wird das Strafrecht in diesem Zusammenhang immer wieder kontrovers und vor allem emotionsgeladen diskutiert.
Beispiel „Hakenkreuz in der Mülltonne“
Ein Antifa-Aktivist wurde verurteilt wegen des Verkaufs von Buttons, Aufklebern etc. die ein in die Mülltonne geworfenen Hakenkreuz zeigen. Da das Hakenkreuz unzweifelhaft ein Kennzeichen einer verfassungsfeindlichen Organisation ist, wurde der gute Mann (zunächst) verurteilt. Das Urteil wurde später, nach viel Tamtam, vom BGH aufgehoben, da nicht isoliert auf das Hakenkreuz abgestellt werden könne.
Beispiel „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“
Ein politisch verwirrter Mitbürger hatte denn oben genannten Spruch auf den Anrufbeantworter eines „nationalen Infotelefons“ gesprochen. Nach BGH Feststellung (damals noch) straflos, denn bei dem Spruch handelt es sich um eine Fantasieparole die niemals von einer verfassungswidrigen Organisation verwand worden ist und die auch keiner im dritten Reich verwandten Parole zum Verwechseln ähnlich war.
Um derartigen Blödsinn doch bestrafen zu können, ist inzwischen der § 130 Abs. 4 StGB
eingeführt worden. Ein „Demonstrationsteilnehmer“, der ein T-Shirt mit ebendiesem (bislang straffreien) Spruch trug, wurde danach verurteilt, weil er mit diesem T-Shirt den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise gestört hat, indem er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft mit seinen T-Shirt-Aufdruck zumindest gebilligt hat. Na ja, - moralisch und wohl auch rechtlich richtiges Ergebnis, allerdings ist § 130 Abs. 4 StGB
sicherlich kein Vorbild in Sachen Normklarheit.
Nun zu Ihrem Fall:
„Gemeinnutz vor Eigennutz“ mag vielleicht ein Parole aus der damaligen Zeit sein, sie ist aber kein Kennzeichen – besser: Erkennungszeichen – einer verfassungswidrigen Organisation. Nicht jede politische Parole oder Redewendung ist gleich ein Erkennungszeichen. Auch wird damit die Würde der Opfer nicht durch Billigung der NS-Herrschaft verletzt – wenn schon, dann eher durch die geschmacklose Aufforderung, man möge doch nach Antwerpen fahren, um so sehen, dass es Juden mehr als gut gehe.
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quote:<hr size=1 noshade>Um derartigen Blödsinn doch bestrafen zu können, ist inzwischen der § 130 Abs. 4 StGB eingeführt worden. <hr size=1 noshade>
Nennt man das eigentlich Bestrafungseifer ?
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Die Zeit der Liberalisierung des Strafrechts ist schon lange vorbei. Der Trend zu ständiger Verschärfung in materieller, vor allem aber auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht ist unverkennbar und treibt mitunter merkwürdige Blüten - ein Thema über das man viel schreiben könnte.
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-- Editiert am 09.09.2009 20:38
Eben kam in den Nachrichten, daß Schäuble eine Expertenkommission ins Leben gerufen hat, um irgendwelche Hintergründe zum Antisemitismus zu erforschen (oder so ähnlich).
Offenbar versucht schon wieder jemand, den perfekten Menschen zu erschaffen.
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--- editiert vom Admin
@adminator
Lol, über sowas wie Dich lach ich doch nur...und halt einfach mal
mit den Ärzten dagegen...
Deine Gewalt ist nur ein stummer Schrei nach Liebe
Deine Springerstiefel sehnen sich nach Zärtlichkeit
Du hast nie gelernt dich zu artikulieren
Und deine Eltern hatten niemals für dich Zeit
Oh oh oh A---loch
Ach so...nochwas..
Don't judge the man by looking at the name. Ich bin vielleicht Deutscher als Du es in Deinen Träumen je sein wirst.
Abdul
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" "
quote:
und halt einfach mal mit den Ärzten dagegen...
Also, das erinnert mich jetzt an etwas.
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quote:
Also, das erinnert mich jetzt an etwas.
bunten Pillchen noch nicht genommen?
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--- editiert vom Admin
Das war nur eine Nachfrage von mir und sie ist in meinem Sinne gut beantwortet worden. Danke sehr für die Antwort!
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--- editiert vom Admin
Am Beispiel von Horst Mahler kann man deutlichst sehen, dass es zwischen Linken und Braunen überhaupt keinen Unterschied gibt.
Und solange die Braunen unter Polizeischutz aufmarschieren dürfen, werden die scheinbar Linken auch nicht weit sein. Wendehälse gab es damals und auch noch heute.
quote:
Am Beispiel von Horst Mahler kann man deutlichst sehen, dass es zwischen Linken und Braunen überhaupt keinen Unterschied gibt.
Finde ich etwas arg vereinfachend.
Richtig ist aber, daß manchen Leuten egal ist, wem sie nachlaufen, solange es nur ihren Zielen ("gegen den Staat" o.ä.) geeignet scheint.
Und genau wie weder Bloods noch Cribs sich in "gut" und "böse" trennen lassen, wird auch ein Kommunist nicht zum "Widerstandskämpfer", wenn er Nazis umbringt mit dem Ziel der Errichtung eines kommunistischen Staates; und ein Rechter wird nicht zum Helden, wenn er einen Marxisten vermöbelt.
"Keinen Unterschied" gibt es jedenfalls darin, daß "Linke" wie Braune ideologisch verbohrte Spinner mit keinerlei Respekt für Leben und Andersdenkende sind. ("Echte" Linke würden sich erinnern, daß "Freiheit ist auch immer die Freiheit des Andersdenkenden" ein Leitspruch einer linken Galionsfigur ist. Aber wie religiöse Eiferer ignorieren sie alles an ihrer eigenen Lehre, was gerade nicht opportun ist.)
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"Eingeblendete Werbung ist Werbung des Forenbetreibers, nicht meine."
--Finde ich etwas arg vereinfachend--
Richtig. Es war auch für eventuell mitlesende Nazis gedacht.
quote:
Und solange die Braunen unter Polizeischutz aufmarschieren dürfen
Wie nennt sich noch mal die Staatsform, in der wir leben ?
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...noch Demokratie....noch.
Gäbe es keinen Polizeischutz für diese braunen Horden, wären die Strassen wieder sauber.
Es kann sicherlich nicht angehen, dass ein demokratischer Staat diese Gesellen, welche ihn, den demokratischen Staat offensichtlich abschaffen wollen, noch schützt.
-- Editiert am 15.09.2009 18:08
--- editiert vom Admin
quote:
Es kann sicherlich nicht angehen, dass ein demokratischer Staat diese Gesellen, welche ihn, den demokratischen Staat offensichtlich abschaffen wollen, noch schützt.
Wenn er es nicht täte, wäre er damit bereits abgeschafft.
Wohl denen, die im Besitz der einzigen Wahrheit sind.
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quote:
die megagroßmoschee protestiert werden sollte, die eigendlich im ursprung höhere minaretten haben sollte, als der kölner dom seinen turm
Das ist natürlich Unsinn; eine größere Höhe als 55m war niemals geplant. Und so klein ist der Dom dann ja nun doch nicht (genauer gesagt, er ist fast dreimal so hoch).
Was ist denn deine Quelle? Die Träumereien irgendeines Kleinstgrüppchens? Keine Moschee der Welt hat so hohe Türme, was sollte das auch bringen? Aus über 150m Höhe hört man niemanden mehr, auch nicht mit Lautsprecher.
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