Nebenkostenabrechnung - Dezember 2022 Soforthilfe viel zu niedrig - Stadtwerke verweigern Anpassung

8. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Chrisdc
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung - Dezember 2022 Soforthilfe viel zu niedrig - Stadtwerke verweigern Anpassung

Hallo,

also ich bin in folgender Situation. Wir mieten seit einigen Jahren ein Einfamilienhaus - 180m² Fläche.
Für die Verbrauchsnebenkosten sind wir vollkommen selber zuständig - das heißt Gas, Wasser und Strom haben wir beim Anbieter selber angemeldet.
Als Ende 2021 abzusehen war, das sich die Energiepreise massiv erhöhen würden - haben wir nach einem zuverlässigen Anbieter gesucht bei dem die Preise dem Markt angemessen waren und sind zum 01.02.2022 zu unseren Stadtwerken gewechselt und beziehen dort seitdem Komplett Gas, Wasser und Strom.

Wir haben nun unsere erste Jahresendrechnung erhalten - für den Zeitraum 01.02.2022 - 31.12.2022 Wasser (waren wir vorher schon bei den Stadtwerken hier ist auch der Januar enthalten) und Strom sind soweit in Ordnung.
Beim GAS gab es 2022 natürlich so einige besonderheiten zu beachten - Soforthilfe ( aussetzen des Abschlags im Dezember, Anpassung der MwSt auf 19% EEG Umlage etc.)

Nichts desto trotz haben wir folgende FAKTEN!

Grundpreis fürs Gas waren 108,90 €Netto @ 365 Tage ... in unserem Fall 334 Tage

Rechnung 118,90/365 *334 = 98,70 Netto * 1,07 = 105,61 € Brutto

Abschläge fürs Gas wurden wie folgt bezahlt und sind auf der Rechnung auch ausgewiesen:

Feb-Aug ==> 402 €/ Monatlich
Okt+Nov ==> 302 € / Monatlich
Dezember - kein Abschlag
(Januar ==> 302 €)

Nach ein paar Randinformationen:

1. Unser Vorhahresverbrauch beim Gas lag bei 44124 KW/H
2. Die Abschläge wurden dementsprechend für einen Verbrauch von ca 40.000 KW/H berechnet und auch gezahlt
3. Die Abschlagsanpassung war mit den Stadtwerken besprochen wurde angenommen und war in Ordnung.


Unser Verbrauch war zum Ablesestichtag 31.12.2022 = 28740 KW/H

(Meine Ablesung am 31.01.23 hat 34521 KW/H ergeben)

Nach den diversen Rechnern online müssten wir eine Soforthilfe von ca. 250 € erhalten.

https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/rechner-so-hoch-faellt-die-dezemberentlastung-beim-gas-fuer-sie-aus-79300

Selbst wenn ein "Prognose-Wert" verwendet wurde - müssten mehr erhalten haben wenn der tatsächliche Verbrauch zum STICHTAG 30.09.2022 verwendet worden wäre der zu dem Zeitpunkt nämäch 16452 KW/H war. Selbst mit diesem Wert und davon ausgehend das man in der HEIZPERIODE KEINEN VERBRAUCH hätte - würden wir laut den Rechnern mindestens das dreifache erhalten.

Tatsächlich gewährt wurden uns von den Stadtwerken aber lediglich 56,86 €! ! !

Diesen Umstand habe ich mit der Mitarbeiterin von den Stadtwerken besprochen und sie teilte mir mit das mit einem "Prognose-Verbrauch von nur 5600 KW/H Jahresverbrauch gerechnet wurde - da ja kein Vorjahreswert vorhanden war.
Das aber der Vertrag mit 40.000! Kwh und die Abschläge bei 402 bzw. 302 Euro lagen - scheint egal zu sein.

Angeblich wurde Ihnen der Wert vorgegeben und sie können diesen nicht ändern.

Anders gesagt "tough Luck".

Ich sehe zwischen der Soforthilfe oder einer selbst gezahlten Abschlagszahlung rechtlich keinen Unterschied.
Ich fühle mich an dieser Stelle tatsächlich "bestohlen" und ich weiß nicht wie ich mir helfen soll.

Es geht immerhin um ca. 200 Euro oder sogar mehr.
Da mir leider nicht klar ist - mit welchem Wert exakt gerechnet wird bei der Ermittlung der Soforthilfe.
Aber die 56 € die ich erhalten habe sind leider wirklich ein Witz.


Hat jemand eine Idee wie ich hier vorgehen kann? Natürlich macht es keinen Sinn großartige Kosten in Anwalt oder ähnliches zu stecken - da der "Streitwert" einfach nicht ausreicht.


-- Editiert von User am 8. Februar 2023 09:38

-- Editiert von Moderator topic am 8. Februar 2023 09:49

-- Thema wurde verschoben am 8. Februar 2023 09:49

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Ich rate zu einem Termin in einer Verbrauchschutzzentrale: https://www.verbraucherzentrale.de/beratung

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Verstehe ich das richtig, dass sie 2021 schon in dem Haus gewohnt haben?

Wie hoch war ihr Jahresverbrauch 2021?

Hintergrund: ihr Versorger bekommt tatsächlich hier ihre Planzahlen vorgeschrieben. Die kommen bei Haushalten vom Gasnetzbetreiber.
Wenn ihr Verbrauch und den Vorjahren ebenfalls so bei 35.000 bis 40.000 kWh Gas lag kann man m.e. hier tätig werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Chrisdc
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Wie hoch war ihr Jahresverbrauch 2021?


Wie ich oben geschrieben habe haben wir im Vorjahr 44.000 KW/H verbraucht - und die Rechnung liegt natürlich ebenfalls vor - war nur ein anderer Versorger.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Chrisdc):
da ja kein Vorjahreswert vorhanden war.

Da kann ja nun der Versorger nichts für, Ansprechpartner ist da der Gasnetzbetreiber.
Warum hat der keine Meldung an den Versorger gemacht?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von Chrisdc):
Wie ich oben geschrieben habe haben wir im Vorjahr 44.000 KW/H verbraucht - und die Rechnung liegt natürlich ebenfalls vor - war nur ein anderer Versorger.


Dann halte ich die Aussage des Versorgers für nicht zutreffend..hier könnte man Mal eine Anfrage per Email an den örtlichen Gasnetzbetreiber stellen. Hier wird es erfahrungsgemäß ein wenig dauern. Die Schlagworte hier sind SLP Bilanzierung und Jahreswert bzw. wenn sie den Fachterminus nutzen wollen den sog. Kundenwert.

Darüber hinaus der Hinweis, dass eine clearingstelle eingerichtet werden soll, um solche Themen zu klären.

Ich würde aber, sofern sie es sich finanziell leisten können, hier die Rechnung erstmal voll bezahlen. Die Zahlen stellt hier mWn insoweit keine Anerkennung dar.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Chrisdc
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
0x
Umm okay vielleicht bin ich da zu doof den Unterschied zu verstehen - ich bin direkt bei unseren Stadtwerken -ich habe nie mit jemandem anderen Kontakt gehabt - ich weiß im Zweifelsfall garnicht wer der netzbetreiber ist - habe ja mit dem direkt nichts zu tun.
Und wer den "Fehler" nun gemacht hat - darf am Ende des Tages aber nicht MEIN Problem sein oder?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von Chrisdc):
ich bin direkt bei unseren Stadtwerken


Bei mir ist es so, dass die "Stadtwerke Musterstadt Netz GmbH" der Netzbetreiber ist und die "Stadtwerke Musterstadt GmbH" ist der Grundversorger. Formell handelt es sich also um zwei verschiedene Firmen, auch wenn sie gesellschaftsrechtlich zusammen gehören, da der Netzbetreiber eine 100%-ige Tochtergesellschaft des Grundversorgers ist.

Wahrscheinlich ist das in Deinem Fall genauso, da das EnWG vorschreibt, dass Netzbetreiber und Energieversorgung getrennt sein müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Chrisdc):
Und wer den "Fehler" nun gemacht hat - darf am Ende des Tages aber nicht MEIN Problem sein

Die Stadtwerke werden sich wohl nicht darum kümmern müssen, das der Netzbetreiber korrekte Daten liefert.



Zitat (von Chrisdc):
den Unterschied zu verstehen

Den Netzbetreiber betreibt das Netz, also Leitungen, Messtellen etc.
Der Versorger liefert den Inhalt, das Gas.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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