Netzbetreiber gibt an Anbieter immer neu Ausgedachte Zählerstände raus wie vorgehen.

18. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Passionlavier
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Netzbetreiber gibt an Anbieter immer neu Ausgedachte Zählerstände raus wie vorgehen.

Hallo zusammen,

lang lang, war ich am Überlegen ob ich überhaupt hier frage oder gleich zu nem Anwalt damit gehe, nun hab mich erstmal für hier entschieden und ich hoffe ihr könnt mir helfen, denn Ich habe massive Probleme mit unserem Netzbetreiber der Avacon.

Mehrfach ist es nun vorgekommen das die Avacon rein erfundene Zählerstände an neue Anbieter raus gegeben hat, raus kam das ganze dadurch das uns die letzten Anbieter nach vertragsschluss aber noch vor dem Ersten Tag des Vertragsbeginnes erst einen Abschlag von 85 Euro anboten dann aber plötzlich ab dem ersten Tag doch über 330 Euro für Strom haben wollten, das machte mich natürlich Stutzig, weswegen ich dann beim Letzten Anbieter nachfragte, die Antwort ergab dann das die Avacon ihm einen Zählerstand mitteilte der frei erfunden war im letzten Jahr sollen wir Angeblich so die letzte Abrechnung 14000 Kw/h verbraucht haben. Die Werte der letzten Abrechnung waren auch alle samt geschätzt obwohl die Zählerstände mitgeteilt wurden.

Ein nachfragen bei Avacon wie die auf die Zählerstände kommen bzw. wo Sie diese denn her hätten ergab dann leider überhaupt nichts, das Callcenter konnte oder wollte nicht helfen, und auf Briefe wird bis Heute nicht reagiert.

Nun also die Frage kann man da überhaupt irgendwas machen, ich meine wir haben hier nichts Laufen was auch nur im Ansatz einen Verbrauch von 1200 Kw/h im Monat, also 40 Kw/h am Tag rechtfertigen würde,

Mal ne kurze zusammenfassung der Geräte die wir haben:

2 Kühlschränke
2 Fernseher
2 PC´s
1 Herd

Alles bereits durch gecheckt mit einem Strommessgerät und es war nie ein Auffällig hoher wert, gut die Geräte sind auch alle neu.

Die der Avacon mitgeteilten werte waren aber auch nie so hoch das man daraus einen Verbrauch von 14000 Kw/h schustern könnte.

Ich weiß echt langsam nicht mehr weiter, auf dauer werde ich mir keinen Abschlag von 330 Euro im Monat leisten können. die Avacon gibt erfunde Zählerstände weiter und demnächst darf ich dann vielleicht noch nen Abschlag für 28000 Kw/h bezahlen obwohl ich die im Leben nicht verbraucht habe.

Kurz um die Avacon steckt den Kopf in den Sand und spielt ne Runde Pfau und ich darf hier zusehen wie ich Werte die Frei Erfunden sind wieder Los werde.



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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BE CE
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist auch bei anderen Anbietern leider nicht allzu ungewöhnlich und m.E. schlichtweg auf automatisierte bzw. nachlässige Arbeitsweise zurückzuführen.
Es kann helfen, den aktuellen Zählerstand schriftlich nachweisbar (z.B. mittels EINWURF- Einschreiben) zur Kenntnis zu geben, verbunden mit dem Hinweis, seit dem Zählerstand der letzten Jahresabrechnung bzw. des Nutzerwechsels insgesamt [123xyz] kw/h verbraucht zu haben, woraus sich unter Berücksichtigung des zum Zeitraum betreffenden kw/h- Preises zuzüglich der monatlichen Grundgebühr auf das Abrechnungsjahr hochgerechnet geteilt durch 12 ein monatlicher Abschlag von ...€ ergibt, der nunmehr jeweils fristgerecht gezahlt werden wird.
(= Also im Grunde deren Arbeit einer korrekten Abschlagsberechnung selbst machen.)

Ergänzend darauf hinweisen, dass es an einer Rechtsgrundlage fehlt, höhere als die angesichts obiger Berechnung objektiv voraussichtlich geschuldeten Abschläge zu zahlen und zudem in Aussicht stellen, im Falle trotz obiger Berechnung fortgesetzt überhöht eingeforderter Abschlagszahlungen wegen dieser unberechtigten Berühmung von Zahlungsansprüchen eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Erhebung einer negativen Feststellungsklage zu beauftragen.

Eigentlich sollte dann erstmal Ruhe einkehren.

-- Editiert von BE CE am 19.05.2021 05:21

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125910 Beiträge, 40558x hilfreich)

Ein ganz verwegener Gedankengang: Man könnte an den Anbieter die Zählerstände direkt melden ...

Gegen den Netzbetreiber, da würde ich die Zählerstände entsprechend gerichtsfest melden und bei Missachtung unverzüglich Klage einreichen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Passionlavier
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ein ganz verwegener Gedankengang: Man könnte an den Anbieter die Zählerstände direkt melden


Ein ganz verwegener Gedankengang: Man könnte sich die Frage auch richtig durch Lesen um dann Fest zu stellen das ich genau dieses bereits mehrfach getan habe.

Zitat:
Die Werte der letzten Abrechnung waren auch alle samt geschätzt obwohl die Zählerstände mitgeteilt wurden.



1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35022 Beiträge, 5984x hilfreich)

Ich hoffe, ich habe nichts überlesen. Seit wann streitest du?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Passionlavier
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Sorry das ich erst jetzt Antworte, bin nicht jeden Tag am Pc.

Streiten tun wir jetzt seit anfang Februar.

Mit besten

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Also die Zählerstände auf dem Zähler stimmen nachweislich nicht mit denen überein die von AVACON verschickt werden?

Die Frage mag Ihnen vielleicht komisch vorkommen aber:
Besteht ihre Zählernummer nur aus Ziffern (Keine Buchstaben) und ist länger als 15 Zeichen?

Zu meinen Vorrednern:

Keine Klage, das ist unnötig und nicht zielführend.

Ich würde hier, wenn der Disput schon länger geht, unverzüglich die Schlichtungsstelle Energie, sowie ggf. die BNetzA einschalten.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35022 Beiträge, 5984x hilfreich)

Zitat (von Passionlavier):
Streiten tun wir jetzt seit anfang Februar.
Dann mal aus Erfahrung:
Schon innerhalb eines Versorgers (wegen Umzug/Nutzerwechsel) hatte im letzten Jahr eine Endabrechnung und Korrektur insgesamt 11 Monate gedauert.
Wohlgemerkt---*Inhouse*-Berechnung/Prüfung/Reklamation.

Endabrechnung für Single-Mieter 1 mit mtl. Abschlag von 35,-(gleicher, minimaler Verbrauch über knapp 4 Jahre) ergab eine Nachzahlung von ca 320,-. BOAHH. :augenroll:
Diese Endabrechnung kam 8 Monate nach Auszug des Mieters. Alle Zählerstände und -nummern waren korrekt (das war der erste Verdacht auf Fehler). Dann sofort schriftlich Widerspruch erhoben, Prüfung verlangt.
Es würde dauern... war die mündliche Antwort. Da war schon Pandemie.

Aus der korrigierten Endabrechnung, nach 3 Monaten, ergab sich eine Nachzahlung von 38,xx- :)

Wie man erst sehr viel später vom Nachmieter erfuhr, wurde der (auch 1 Person mit Miniverbrauch) mit einem Abschlag von 65,- mtl. *eingestuft*.
Auch das wurde dann zurück-gewälzt und ihm gutgeschrieben.

Hilft dir nicht--- aber so gehts manchmal.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Passionlavier
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Also die Zählerstände auf dem Zähler stimmen nachweislich nicht mit denen überein die von AVACON verschickt werden?

Ja stimmen nachweislich nicht.

Die Frage mag Ihnen vielleicht komisch vorkommen aber:
Besteht ihre Zählernummer nur aus Ziffern (Keine Buchstaben) und ist länger als 15 Zeichen?


Die Zählernummer besteht aus 12 Zeichen eines davon ein Bindestrich keine Buschtaben
Oder wenn Sie die Nummer unter dem Barcode meinen sind es 6 Ziffern keine Buchstaben

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14497 Beiträge, 4488x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Mal ne kurze zusammenfassung der Geräte die wir haben:
Das ist doch gar nicht von Belang, ihr habt doch einen Zählerstand.

Einfach dem Versorger den Verbrauch des letzten Jahres nachweisen, (viel) mehr darf er nicht als Abschlag verlangen.

Zitat:
Die Werte der letzten Abrechnung waren auch alle samt geschätzt obwohl die Zählerstände mitgeteilt wurden.
Und das wurde akzeptiert?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Passionlavier
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein dem ganzen wurde Wiedersprochen, nützt nur leider überhaupt nichts wenn darauf schon nicht reagiert wird.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1955x hilfreich)

Welche Art von Reaktion erwartest du denn?

Du hast 2 verschiedene Baustellen

1) überhöhte Abschläge
Du schreibst, dass dein Versorger aufgrund von angeblich "durch den Netzbetreiber mitgeteilter falscher Zählerstände" überhöhte Abschläge fordert.
Du hast auch bereits deinen tatsächlichen Vorjahresverbrauch nachgewiesen.

Wo liegt denn nun dein Problem, dann eben auch die monatlichen Abschläge gemäß § 13 StromGVV auch nur in angemessener Höhe zu leisten?
Dadurch vermeidet man dann auch leicht die weiteren Folgen.

Nebenbei: ich habe schon mehrfach erlebt, dass es sich bei "Netzbetreiber hat diesen Zählerstand/Vorjahresverbrauch mitgeteilt - leider müssen wir daher ihre monatlichen Abschlag erhöhen" um wahrweitswidrige Behauptungen des Versorgers handelte (gerade kurz nach einem Versorgerwechsel) - einfach nur um schonmal im voraus überhöhte Abschläge einzukassieren.

Andererseits habe ich bei einem Objekt auch einen Netzbetreiber (e-netz Südhessen AG) am Hals, der es trotz etlicher Mitteilungen/Beschwerden in vielen Jahren nicht schafft seine Zählerstandmitteilungs-Anfrage korrekt zu adressieren - wodurch dann immer wieder mal Verwirrung entsteht, wenn irgendein Nachbar auf "unserer" Zählerkarte, die er erhalten hat, dann seinen Zählerstand mitteilt. Bei diesem Grundversorger hilft auch absolut nichts - für weitere Kommunikation/Auseinandersetzung ist mir inzwischen meine Zeit auch zu schade - da kommuniziere ich inzwischen nur noch mit neuem+altem Versorger > manchmal etwas holprig, aber letztendlich hat das dann doch immer geklappt.

2) Bei einer fehlerhaften Abrechnung bleibt letzten Endes dann nur der Rechtsweg > d.h. Klage auf korrekte Abrechnungserteilung.
Wobei das ja nur Sinn macht, wenn man noch mit einer Erstattung rechnet > nur davon schreibst du aber nichts.

Schlichtungsstelle bzw. BNetzA > hatte in meinen Fällen bisher nie etwas gebracht (wollen oder können nix verstehen, fühlen sich nicht zuständig, blablabla)

Erfolg hatte ich dagegen schon mehrmals mit einer öffentlichen Relamation über reclabox
> hier ... habe ich einfach selbst mal nach AVACON = eon gesucht
Nach meinen Erfahrungen halte ich das immer für noch einen letzten Versuch wert.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

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