Neue Klage, gleicher Gegenstand?

11. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Knight2017
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)
Neue Klage, gleicher Gegenstand?

Guten Tag,

angenommen, A verklagt B auf Schadensersatz wegen gebrochenem Kaufvertrag. B verweist auf Unwissenheit und beschuldigt Person C. Da B trozdem mithaftet, wird ein Vergleich geschlossen.

Könnte A mit einer neuen Klage C in der gleichen Sache in die Pflicht nehmen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Knight2017):
Könnte A mit einer neuen Klage C in der gleichen Sache in die Pflicht nehmen?

Ja, da insoweit kein Klageverbrauch eingetreten ist.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Ja, neuer Beklagter, neue Klagemöglichkeit.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Knight2017
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke.

Wie siehts dabei eigentlich mit Verjährung aus? Ist das relevant, da man ja auch erst sehr spät von C erfahren hat?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Kommt drauf an wie lange das ganze schon her ist...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38468 Beiträge, 14009x hilfreich)

Und - in die Berechnung der Höhe des Schadens geht natürlich der schon erhaltene Betrag aus dem anderen Verfahren ein.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Knight2017
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Wenn das ganze ca. 4 Jahre her wäre (also der Abschluß des Kaufvertrages), man von C aber erst vor einer Woche erfahren hat, inwie weit ist eine Klage gegen C dann noch möglich (auch unter Anrechnung der vergleichssumme)?

2x Hilfreiche Antwort

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