Hallo,
ich hoffe ich bekomme hier Auskunft, da ich im Internet leider nicht wirklich fündig geworden bin. Ich benötige dringend Rechtsberatung (Umgangsbegehren des anderen Elternteils). Hierfür brauche ich einen Beratungsschein vom Amtsgericht. Ich hatte in dieser Sache schon einmal eine anwaltliche Beratung über einen Beratungsschein. Das Ganze ist allerdings schon 2,5 Jahre her und seitdem ist auch nichts passiert, d.h. es gab keinen Kontakt. Nun meine Frage: Gilt der Beratungsschein von damals noch? Oder kann ich einen neuen beantragen? Denn eigentlich möchte ich nicht mehr zum Anwalt von damals, sondern zu jemandem der mir an mehreren Stellen empfohlen wurde. Danke und Gruß
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Neuer Beratungsschein
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



quote:
Gilt der Beratungsschein von damals noch?
Der ist, wie der Name schon sagt, für eine Beratung. Danach ist er "benutzt".
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Dass der Beratungsschein von damals nicht für einen neuen Anwalt verwendet werden kann ist mir klar. Also nochmal etwas deutlicher: Es heisst dass in einer Angelegenheit nur einmal ein Beratungsschein gewährt wird. Nun ist es damals auch um Probleme mit dem anderen Elternteil gegangen, aber nicht direkt um ein Umgangsbegehren seitens des anderen Elternteils. Daher ist es für mich (nach meinem Verständnis) nicht die gleiche Angelegenheit. Daher war meine Frage: Kann ich einen neuen Beratungsschein beantragen? Oder muss ich wegen dieser Sache (weil das AG meinen könnte, es ist die gleiche Angelegenheit) wieder zum alten Anwalt, weil dieser ja den Beratungsschein von damals hat. Oder kann es einfach sein, dass es zwar die gleiche Angelegenheit ist, aber im Grunde genommen abgeschlossen, weil ja mittlerweile 2,5 Jahre verstrichen sind, sodass es allein aufgrund des langen Zeitraums schon eine "neue" Angelegenheit ist? Mensch ist das kompliziert
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