Neuer Personalausweis

24. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.10.2011 18:12:27
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Neuer Personalausweis

Servus miteinander.
Hab mal ne Frage zum neuen Ausweis und die Gebühren.

Wie bekannt sein dürfte, sind die Gebühren für den neuen Ausweis von 8,- € auf 28,80 € gestiegen. Anscheinend für den Verwaltungsaufwand, die Kosten für die Wartung (welch Hohn) und für den Arbeitsaufwand. Diese Gebühren sollen kostendeckend sein, was ich im Vergleich zu Bankkarten nicht nachvollziehen kann, denn die sind ebenfalls aufwendig mit Chips, evtl auch Foto,und Magnetstreifen versehen.

Laut PAusWG § 1 bin ich verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, es steht aber da nicht drin, dass dieser gültig sein muss noch wird explizit auf den neuen hingewiesen. In den weiteren §§ ist nur schwammig auf die Neuerungen hingewiesen und wenn die fehlen, würde der neue Ausweis aber seine Gültigkeit nicht verlieren. Damit ist wohl die Funktion des neuen Chips gemeint.

So meine Frage: Ist aufgrund der schwammigen Auslegung des Gesetzes die Höhe der Gebühr noch der neue Ausweis überhaupt rechtsgültig!
Greetz Thomas

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



42 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Laut PAusWG § 1 bin ich verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, es steht aber da nicht drin, dass dieser gültig sein muss <hr size=1 noshade>


Ah, wir betreiben mal wieder Rabulistik. Warum behauptest du nicht gleich, aus

"Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen " (§1 I PAuswG)

folge noch nicht mal, daß man verpflichtet sei, einen *eigenen* Ausweis zu besitzen und man könne sich auch mit einem fremden ausweisen?

§28 PAuswG verstehst du auch nicht oder willst ihn bewußt falsch verstehen? Ein ungültiger Ausweis ist kein Ausweis, sondern nur ein wertloses Stück Material.

quote:<hr size=1 noshade>noch wird explizit auf den neuen hingewiesen <hr size=1 noshade>


Nö, du mußt ja auch keinen neuen haben. Nur wenn dein alter abgelaufen ist, wirst du nur noch einen neuen ausgestellt bekommen (weil du keinen Rechtsanspruch auf einen "neuen alten" hast, dazu fehlt es an der Gesetzesgrundlage).

quote:<hr size=1 noshade>Ist aufgrund der schwammigen Auslegung des Gesetzes die Höhe der Gebühr noch der neue Ausweis überhaupt rechtsgültig <hr size=1 noshade>


Schwammig ist ja allenfalls deine Satzkonstruktion mit einem "noch" an völlig unpassender Stelle. Oder fehlt da ein "weder" vor "die Höhe"?

Die Gebühr ergibt sich nicht direkt aus PAuswG, sodaß da auch nichts mit "Auslegung des Gesetzes" zu wollen ist.

Aus PAuswG kannst du überhaupt nichts für dich Günstiges herleiten, weil es schlechterdings keine Angaben darüber macht, wie der Ausweis im Detail aussehen soll. §5 PAuswG beschreibt, was alles drin sein muß und daß ein "einheitliches Muster" zu verwenden ist. Wie dieses Muster aussieht, bestimmt das Gesetz nicht.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

quote:
Wie dieses Muster aussieht, bestimmt das Gesetz nicht.

Rischtisch, denn dafür gibt es ja die Personalausweisverordnung:

http://bundesrecht.juris.de/pauswv/index.html

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
So meine Frage: Ist aufgrund der schwammigen Auslegung des Gesetzes die Höhe der Gebühr noch der neue Ausweis überhaupt rechtsgültig!

Gesetze – und auch „Juristendeutsch" – ist eben nun einmal nicht immer leicht verständlich. Weil Otto Normalverbraucher aber nicht immer sofort kapiert, was gemeint ist, ist die Sache nicht gleich unwirksam. Und auch wenn Otto Normalverbraucher seinen grauen Zellen anstrengt und zu verstehen versucht, was gemeint ist (=das Gesetz auslegt), und dann dabei zu einem anderen Ergebnis als die Behörde kommt, ist das Gesetz nicht gleich „schwammig".

Apropos, dass der neue Ausweis 28,80 € kostet hat Thomas42 ja verstanden. Da ist überhaupt nichts schwammig. Thomas hat sich die Frage, ob die Höhe der Gebühr nicht wegen „Schwammigkeit" rechtsungültig ist, quasi selbst beantwortet.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12301.10.2011 18:12:27
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für deine Hilfestellung, bin ich doch der deutschen Sprache nicht mächtig!!!


quote:
Nö, du mußt ja auch keinen neuen haben. Nur wenn dein alter abgelaufen ist, wirst du nur noch einen neuen ausgestellt bekommen (weil du keinen Rechtsanspruch auf einen "neuen alten" hast, dazu fehlt es an der Gesetzesgrundlage).



Im Umkehrschluss hab ich aber auch keine Verpflichtung einen neuen zu beantragen, da fehlt es nämlich auch an der Gesetzeslage!

Das Speichermedium ist nicht zwingend vorgeschrieben, dass der Ausweis seine Gültigkeit behält ( 28 Absatz 3). Somit ist meiner Meinung nach dieser Ausweis nicht zwingend notwendig.

Jetzt stellt sich bei mir aber die Frage, wenn das Gesetz nicht eindeutig aussagt, wie der PA auszusehen hat, hat dann die Verordnung eine Rechtsgültigkeit.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
Im Umkehrschluss hab ich aber auch keine Verpflichtung einen neuen zu beantragen, da fehlt es nämlich auch an der Gesetzeslage!


hat auch niemand behauptet, dein vorhandener alter wird ja nicht ungültig

quote:
Somit ist meiner Meinung nach dieser Ausweis nicht zwingend notwendig.


es gibt aber keinen anderen mehr...und da du einen gültigen Ausweis besitzen musst, brauchst du irgendwann zwingend einen der neuen PA

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>m Umkehrschluss hab ich aber auch keine Verpflichtung einen neuen zu beantragen, da fehlt es nämlich auch an der Gesetzeslage! <hr size=1 noshade>

§ 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.


§ 28 Ungültigkeit

(1) Ein Ausweis ist ungültig, wenn
1.

3.
die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist.



Nicht Jeder, der sich 'deutsch' nennt, kann auch deutsch lesen und verstehen.
Wer mit einem abgelaufenen Ausweis herumirrt, der hat keinen Ausweis mehr, sondern ein umrandetes Nichts.

Fehlt nur noch die Frage, wieso das Ding Personalausweis genannt wird, wo Deutschland doch eine GmbH ist...



-----------------
""

-- Editiert am 25.03.2011 17:37

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Jetzt stellt sich bei mir aber die Frage, wenn das Gesetz nicht eindeutig aussagt, wie der PA auszusehen hat, hat dann die Verordnung eine Rechtsgültigkeit.


Lies doch mal §5 PAuswG, den ich oben schon erwähnt habe. Und dann das Link was DerRaecher geposten haben tat.

Was ist dann noch "nicht eindeutig"?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ed Wood
Status:
Schüler
(349 Beiträge, 249x hilfreich)

Moin.

Meine Frage in der Sache:
Warum sind abgelaufene Ausweise ab "Verfallsdatum" nicht mehr gültig?
Ein Personalausweis dient logischerweis dazu, die zugehörige Person zu identifizieren. Die dazu nötigen Angaben auf dem abgelaufenen unterscheiden sich aber meist nicht von denen auf dem neuen. Weshalb also ist man automatisch verpflichtet, sich einen neuen anzuschaffen?

Außer (eventuell) der Adresse ändert sich so gut wie nie etwas - und selbst das würde als Argument nicht ziehen, denn wenn ich innerhalb der Laufzeit eines Ausweises umziehe, muss ich ja auch keinen neuen beantragen.

Jedes Gesetz muss einen logisch nachvollziehbaren Grund haben - und meist ist es so - aber in diesem Fall erschließt sich mir der Sinn einfach nicht.

Ich bin heute Hugo Meier, 44 Jahre alt, Augenfarbe Grau usw - aber wenn mein Ausweis morgen abläuft, und übermorgen muss ich mich ausweisen - dann wird plötzlich angezweifelt, dass ich dieser Hugo Meier bin?

Eine sehr seltsame Sache, dies.

-----------------
"Vor Gericht und auf See sind wir alle in Gottes Hand."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
Die dazu nötigen Angaben auf dem abgelaufenen unterscheiden sich aber meist nicht von denen auf dem neuen.


das Foto aber i.d.R. schon...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Warum sind abgelaufene Ausweise ab "Verfallsdatum" nicht mehr gültig?


...weil es so im Gesetz steht. Eine abgestempelte oder entwertete Fahrkarte ist auch nicht mehr gültig

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(577 Beiträge, 310x hilfreich)

quote:
Jedes Gesetz muss einen logisch nachvollziehbaren Grund haben

Das ist mir aber neu. Logisch und nachvollziehbar für wen?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ed Wood
Status:
Schüler
(349 Beiträge, 249x hilfreich)

quote:
das Foto aber i.d.R. schon...

Nicht zwingend.
Auf meinem 20 Jahre alten Führerschein bin ich immer noch gut zu erkennen.
Und selbst wenn dem nicht so wäre, ist mein Führerschein trotzdem unbegrenzt gültig.

quote:
...weil es so im Gesetz steht. Eine abgestempelte oder entwertete Fahrkarte ist auch nicht mehr gültig


Eine Fahrkarte ist ein Zeit- und Leistungsgebundener Nachweis für die Entrichtung eines Fahrpreises und ist danach nicht mehr vonnöten, dieses Beispiel passt also nicht. Denn ein Ausweis ist vonnöten.

quote:
Das ist mir aber neu. Logisch und nachvollziehbar für wen?

Für jeden, für den es gilt natürlich.
Schließlich muss sich jeder danach richten.

-----------------
"Vor Gericht und auf See sind wir alle in Gottes Hand."

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Eine Fahrkarte ist ein Zeit- und Leistungsgebundener Nachweis für die Entrichtung eines Fahrpreises und ist danach nicht mehr vonnöten, dieses Beispiel passt also nicht


.,.passt gerade, vollumfänglich und zutreffend.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ed Wood
Status:
Schüler
(349 Beiträge, 249x hilfreich)

quote:
,.passt gerade, vollumfänglich und zutreffend.


Inwiefern?
Wenn die Busfahrt vorbei ist, ist die Fahrkarte abgelaufen.
Wenn der Ausweis abgelaufen ist, bin ich aber keinesfalls "vorbei", im Gegensatz zur Busfahrt existiere ich weiterhin und auch sonst hat sich nichts geändert.

-----------------
"Vor Gericht und auf See sind wir alle in Gottes Hand."

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Wenn das kein Beweis ist, dass die BRD nur eine GmbH ist und kein Staat, dann weiß ichs auch nicht.
Ihr Dienststellenbeauftragter
Eddy

-----------------
"Vor Gericht und auf See sind wir alle in Gottes Hand."

von Ed Wood

Ist schon klar..........

:banana:

Aber auch für GmbH-Personal gilt:

Personalausweise sind für Reisen innerhalb der EU und des EWR für Staatsangehörige
von EU- und EWR-Mitgliedsstaaten durch die Richtlinie 2004/38/EG vom 29. April 2004
als Passersatz vorgesehen und erfüllen in dieser Beziehung die gleiche Funktion. Hinzu
kommt, dass im Zuge der europäischen Einigung der Personalausweis in weitem Umfang
im grenzüberschreitenden Verkehr und ebenso wie der Pass als Grenzübertrittspapier
anerkannt wurde; aufgrund bilateraler Abkommen kann er auch zu Reisen in einige Länder außerhalb der Europäischen Union genutzt werden




-----------------
""

-- Editiert am 26.03.2011 13:01

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(577 Beiträge, 310x hilfreich)

quote:
Logisch und nachvollziehbar für wen?


Für jeden, für den es gilt natürlich.
Schließlich muss sich jeder danach richten.

Was denn nun?

Gilt es nur für denjenigen, für den es logisch und nachvollziehbar ist (also könnte man sich aussuchen, was man logisch und nachvollziehbar findet und nur die entsprechenden Gesetze befolgen und die anderen nicht), oder gilt ein Gesetz für "jeden"?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Jedes Gesetz muss einen logisch nachvollziehbaren Grund haben


Das sieht das BVerfG aber ganz anders.

Der Gesetzgeber ist grundsätzlich frei in dem, was er an Gesetzen erlassen darf. Auch ein "unsinniges" Gesetz ("beim Überholen von Kamelen muß eine grüne Fahne geschwenkt werden") ist aus verfassungsrechtlicher Sicht unbedenklich - und außer Verfassungswidrigkeit gibt es nichts, das ein Gesetz "ungültig" macht.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Jedes Gesetz muss einen logisch nachvollziehbaren Grund haben


hat es ja auch...man muss nur die entsprechenden Bundestagsdrucksachen lesen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Ed Wood
Status:
Schüler
(349 Beiträge, 249x hilfreich)

@ meri:

quote:
Ist schon klar..........

Aber auch für GmbH-Personal gilt:

Ist dir aber schon klar, dass das von mir zitierte ironisch gemeint war, gelle ;)

Das weitere von dir zitierte hat nichts mit der Ablauffrist von Ausweisen zu tun.
Dass man einen haben muss, bestreite ich ja nicht.

-----------------
"Vor Gericht und auf See sind wir alle in Gottes Hand."

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119898 Beiträge, 39791x hilfreich)

@ Ed Wood

quote:
quote:Das ist mir aber neu. Logisch und nachvollziehbar für wen?


Für jeden, für den es gilt natürlich.

Da die meisten Gesetze auch für geistig Schwerbehinderte gelten die nicht einmal einfachste Sachverhalte verstehen, wären deiner Meinung nach also eigentlich alle Gesetze ungültig?
Dann die Bedingung 'Verständlich für jeden, für den es gilt' wäre ja nicht erfüllt?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Ed Wood
Status:
Schüler
(349 Beiträge, 249x hilfreich)

quote:
Was denn nun?

Gilt es nur für denjenigen, für den es logisch und nachvollziehbar ist (also könnte man sich aussuchen, was man logisch und nachvollziehbar findet und nur die entsprechenden Gesetze befolgen und die anderen nicht), oder gilt ein Gesetz für "jeden"?


Da hast du mich missverstanden. Dass man sich Gesetze "aussuchen" kann, habe ich nie behauptet.

Beispiel:
Das Befahren einer Einbahnstraße in der falschen Richtung ist verboten. Logischer Grund: Ansonsten kann es, aufgrund der Beschaffenheit der Straße, eventuell zu Unfällen kommen.
Das ist für jeden sofort nachvollziehbar.

Was ist nun der logische Grund, dass ein Ausweis alle paar Jahre ersetzt werden muss, auch wenn sich an der Person nichts ändert?

-----------------
"Vor Gericht und auf See sind wir alle in Gottes Hand."

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Ed Wood
Status:
Schüler
(349 Beiträge, 249x hilfreich)

quote:
Da die meisten Gesetze auch für geistig Schwerbehinderte gelten die nicht einmal einfachste Sachverhalte verstehen, wären deiner Meinung nach also eigentlich alle Gesetze ungültig?
Dann die Bedingung 'Verständlich für jeden, für den es gilt' wäre ja nicht erfüllt?


OK, ich präzisiere: "Für jeden geistig gesunden, erwachsenen Menschen nachvollziehbar."

So, jetzt passt es aber. :)


-----------------
"Vor Gericht und auf See sind wir alle in Gottes Hand."

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Was ist nun der logische Grund, dass ein Ausweis alle paar Jahre ersetzt werden muss, auch wenn sich an der Person nichts ändert?


Der Besitzer nähert sich dem Verfallsdatum, der Ausweis auch :devil:




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
JDavis
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 26x hilfreich)

quote:
Auch ein "unsinniges" Gesetz ("beim Überholen von Kamelen muß eine grüne Fahne geschwenkt werden") ist aus verfassungsrechtlicher Sicht unbedenklich - und außer Verfassungswidrigkeit gibt es nichts, das ein Gesetz "ungültig" macht.

Ab einem gewissen Grad an Unvernunft entfällt aber die Rechtfertigung für einen evtl. mit dem Gesetz verbundenen Grundrechtseingriff. Wenn das Grüne-Fahne-Schwenken also mit keinerlei Verbesserung der Kamelverkehrssicherheit einhergeht, könnte man hier gewisse Zweifel haben.

Beim Personalausweis ist der Ablauf zumindest über das im Laufe der Zeit anzupassende Photo zu rechtfertigen. Die Rechtfertigung wäre freilich noch etwas glaubhafter, wenn die Aktualität bei der Neuausstellung auch tatsächlich geprüft würde...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(577 Beiträge, 310x hilfreich)

Bezüglich des Fahneschwenkens darfst Du gerne so viele Zweifel haben wie Du willst, befolgen musst Du das Gesetz trotzdem (oder ggf. eine Bestrafung in Kauf nehmen).

Gesetze sind eben gerade dazu da, dass sich ALLE daran halten müssen, nicht nur die, die sie jeweils gut (oder "sinnvoll") finden.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
JDavis
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 26x hilfreich)

quote:
befolgen musst Du das Gesetz trotzdem (oder ggf. eine Bestrafung in Kauf nehmen)

Gegen die ich dann aber ggf. bis vor das BVerfG ziehen kann, das dann möglicherweise das Gesetz für verfassungswidrig erklärt.

quote:
Gesetze sind eben gerade dazu da, dass sich ALLE daran halten müssen, nicht nur die, die sie jeweils gut (oder "sinnvoll") finden.

Richtig, darum lautet der Prüfstein ja auch "Verfassungsmäßigkeit". In deren Rahmen wird in gewissem Umfang auch der Sinn geprüft. Naheliegenderweise aber nicht von mir, darum ist es in aller Regel nicht ratsam, auf eine noch nicht festgestellte Verfassungswidrigkeit zu vertrauen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(577 Beiträge, 310x hilfreich)

Nun gut. Inwiefern ist der neue Perso denn verfassungswidrig?

"Nicht sinnvoll" und "verfassungswidrig" sind zwei extrem verschiedene Paar Schuhe.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12301.10.2011 18:12:27
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Nun gut. Inwiefern ist der neue Perso denn verfassungswidrig?


Verschiedene Datenschützer haben schon lange vor der Einführung dieses Dokuments gewarnt, dass hier Daten ablesbar werden, die der einzelne nicht einsehen kann. Wer sagt, dass hier nicht Daten eingespeist werden, die mit der Person zu tun haben, siehe Johnny MneCormick oder George Orwell. Und was die Datensicherheit anbelanngt, ist genau zwei Tage nach Erscheinen der App einem Hacker gelungen, diese zu knacken und nachzulesen ist dies sogar auf der HP des BMI. Soviel zur Sicherheit.
Zweitens wird ebenfalls damit geworben, dass die Verwaltung vereinfacht wird, da man mittels des Internets seine Behördengänge tätigen kann. Das spart Millionen von Verwaltungsgebühren und wir müssen dennoch den Aufwand für die Wartung und die Software überteuert zahlen.
Man bedenke, man geht jeden Tag auf die Behörde Offtoppic! ne ist klar.

Wie bei jedem Vorgang wird hier über jeden Einwohner/Mitarbeiter einfach bestimmt und vergisst da bei das GG mit freier Entfaltung und so!

ich für meinen Teil brauch so einen Chip nicht!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
JDavis
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 26x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Inwiefern ist der neue Perso denn verfassungswidrig? <hr size=1 noshade>

Hab ich das behauptet...?

quote:<hr size=1 noshade>"Nicht sinnvoll" und "verfassungswidrig" sind zwei extrem verschiedene Paar Schuhe. <hr size=1 noshade>

Richtig, hab ich ja auch geschrieben. Aber es muß eben irgendeinen vernünftigen Grund für ein Gesetz geben, sofern es Grundrechte einschränkt. Zu § 175 StGB hat sich das BVerfG auch recht ausführlich mit Fragen der Rechtfertigung eines Strafgesetzes auseinandergesetzt.

Wenn ein Bürger diese Gründe nicht nachvollziehen kann oder selbst vielleicht andere Prioritäten setzen würde, entbindet das selbstverständlich nicht von der Pflicht, das Gesetz zu befolgen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Richtig, darum lautet der Prüfstein ja auch "Verfassungsmäßigkeit". In deren Rahmen wird in gewissem Umfang auch der Sinn geprüft.

Die Verwaltungsbehörde - die den Ausweis ausstellt oder sonst irgendein Gesetz vollzieht - interessiert sich für die Verfassungsmäßigkeit nicht, ja sie darf sich sogar gar nicht dafür interessieren (abgesehen von krassen Ausnahmefällen), denn es ist nicht Aufgabe der Exekutive, das Handeln der Legislative zu überprüfen. Dazu kommt es frühestens dann, wenn eine Sache vor Gericht geht. Hat der Richter dann Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit, kann er den BVerfG vorlegen, oder aber der Kläger geht durch alle Instanzen und dann bis zum BVerfG. Nur dass BVerfG kann die Verfassungswidrigkeit feststellen.
Bei Behörden aber muss der Bürger mit dem Argument, das Gesetz sei verfassungswidrig, schon aus rechtsstaatlichen Gründen auf taube Ohren stoßen.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.518 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.117 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12