Hallo, vorweg es handelt sich um einen besonderen Fall, daher helfen mir leider keine Antworten die bereits im forum stehen. Ich bitte daher um eure Hilfe.
Ich habe heute ein Paket erhalten von der Firma Telli
Nach Recherche habe ich die Webseite des Anbieters gefunden
https://www.my-telli.de/
Ja diese zeigt nur ein Logo.
Kein Impressum oder überhaupt eine kontaktmöglichkeit.
In dem Paket waren einige Haushaltswaren.
Diese Firma ist mir jedoch komplett unbekannt und ich habe dort auch nichts bestellt.
Zudem man kann ja dort auch nichts bestellen da die Webseite ja nur ein Logo zeigt.
Ich habe das Paket Dan geöffnet da ich hoffe es liegt eine rechung oder ähnliches bei und Kontakt mit dieser Firma aufzunehmen.
Aber im Paket war nur ware keine rechung oder ähnliches.
Kurz um:
Ich habe keine Möglichkeit diese Firma zu kontaktieren, zudem ist das was mir zugesedent wurde absoluter Müll, waren die teils sogar beschädigt sind.
Da ich nun keine Möglichkeit habe diese Firma zu kontaktieren wie sollte ich vorgehen? Am liebsten würde ich das zeug einfach in den Müll schmeißen, uns ich sehe es auch nicht ein Kosten für das rückporto zu zahlen.
Nicht bestellte Ware wie umgehen ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wegwerfen würde ich die Sachen (noch) nicht.
Zurücksenden können und müssen Sie übrigens auch nicht. Schon gar nicht auf eigene Kosten.
Wie die Sachen zurückkommen ist Problem des Versenders.
Der hat allerdings einen Herausgabeanspruch so er sich überhaupt meldet. Möglich wäre ihm das. Er hat ja auch die Sendung an Sie adressiert.
Um sicher zu gehen lagern Sie den Plunder eine Weile (aus dem Bauch heraus würde ich sagen 6 Monate). Wenn sich dann niemand meldet, sollte eine angemessene Zeit verstrichen sein in der sich der Eigentümer hätte melden können. Danach in die Tonne mit dem Zeug.
Allerdings haben Sie mal in nächster Zeit sicherheitshalber einen wachsamen Blick auf ihre Mails (auch Spamfilter) und die sonstigen Accounts. Nicht dass jemand mit ihren daten Unfug treibt.
ZitatHallo, vorweg es handelt sich um einen besonderen Fall, :
Nö, mehr 0815 geht fast nicht, siehe § 241 BGB (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__241a.html)
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ZitatDer hat allerdings einen Herausgabeanspruch :
Nö.
Gar nicht vorgehen. Kann man gleich entsorgen.ZitatDa ich nun keine Möglichkeit habe diese Firma zu kontaktieren wie sollte ich vorgehen? :
https://www.hna.de/leben/multimedia/empfaenger-unverlangter-pakete-hat-keinerlei-pflichten-zr-11754653.html
Einfach entsorgen und fertig.Zitat....wie sollte ich vorgehen? :
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