Nicht bestelltes Päckchen erhalten

28. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3215 Beiträge, 996x hilfreich)
Nicht bestelltes Päckchen erhalten

Hi,
also ich weiss nicht, ob ich mit dem Beitrag hier richtig bin, falls nicht bitte verschieben.
Vor ca. 2 Wochen habe ich ein Päckchen erhalten, das völlig korrekt an mich adressiert war. Aussen eine Banderole mit dem Aufdruck "umgelabelt".
Ich habe das Päckchen geöffnet und drin waren zwei gebrauchte Smartphones mit einem Preis von ca. 320€ lt. (falschem!) Lieferschein. Weder habe ich diese Smartphones bestellt, noch wurde der Betrag von meinem Konto eingezogen. Mit der Tracking ID konnte ich den Weg des Päckchens nicht wirklich nachvollziehen, da dieses Päckchen zeitgleich an zwei verschiedenen Orten aufgegeben wurde. Irgendwas ist da bei DPD gründlich schiefgelaufen.
Meine Frage(n) jetzt: gehören die Smartphones nun mir und wenn nicht, wie lange muss ich warten, ob sich jemand rührt, bis sie mir gehören?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



40 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109125 Beiträge, 38259x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
Mit der Tracking ID konnte ich den Weg des Päckchens nicht wirklich nachvollziehen,

Ja das kommt vor.
Wobei - im Gegensatz zum philosophischen - hier nicht der Weg das Ziel ist, sondern der Absender. Den würde ich mal fragen / informieren bzw. mit den anderen Angaben zu ermitteln.



Zitat (von kathi2008):
Meine Frage(n) jetzt: gehören die Smartphones nun mir

Ganz offensichtlich nicht.



Zitat (von kathi2008):
wenn nicht, wie lange muss ich warten, ob sich jemand rührt, bis sie mir gehören?

Bis zu 30 Jahren. (§ 197 BGB)


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3215 Beiträge, 996x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wobei - im Gegensatz zum philosophischen - hier nicht der Weg das Ziel ist, sondern der Absender. Den würde ich mal fragen / informieren bzw. mit den anderen Angaben zu ermitteln.

Der Absender steht drauf, aber es lässt sich weder eine Mailadresse, noch eine Telefonnummer recherchieren.
Und es ist doch nicht meine Aufgabe denen das Päckchen hinterher zu tragen. Die Tracking ID haben die auch und können sehen, wo das Päckchen gelandet ist. Wenn da nichts kommt .............
Zitat (von Harry van Sell):
Ganz offensichtlich nicht.

Aber der Geschädigte muss doch auch reagieren.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4081 Beiträge, 654x hilfreich)

Die einfachste Möglichkeit: Einfach bei DPD zurückgeben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27223 Beiträge, 5041x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
Aber der Geschädigte muss doch auch reagieren.
Muss er nicht. Aber denkbar ist es. Vielleicht weiß er auch nicht, wie und wo und wann er reagieren könnte?
Vermutlich fragt er zuerst beim Verkäufer an, der teilt mit, alles ordnungsgemäß per DPD zugestellt.
Ringelpietz ist eröffnet. :sad:

DPD hat gelabelt?
Dann würde ich das Päckchen zu DPD bringen, schriftlich erklären.
Fotos von Banderole, Lieferschein und Geräten machen. Für alle Fälle.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3215 Beiträge, 996x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Muss er nicht. Aber denkbar ist es. Vielleicht weiß er auch nicht, wie und wo und wann er reagieren könnte?
Vermutlich fragt er zuerst beim Verkäufer an, der teilt mit, alles ordnungsgemäß per DPD zugestellt.
Ringelpietz ist eröffnet. :sad:

Wieso Ringelpietz? Man sieht durch das Tracking ganz genau an wen das Päckchen geliefert wurde. Das sieht der Verkäufer, das sieht der Käufer und das sieht DPD. Und das war nicht ordnungsgemäß, sondern an die falsche Person.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27223 Beiträge, 5041x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
an wen das Päckchen geliefert wurde.
Zitat (von kathi2008):
das völlig korrekt an mich adressiert war.
Was sollte der arme DPD-Zusteller tun? Eigentlich soll der immer nur an die korrekte Adresse liefern/zustellen. Im Laufschritt möglichst.
Der Zusteller hatte das Päckchen mit deiner korrekten Adresse zuzustellen. Du als Adressat hast das Päckchen in Empfang genommen, evtl. sogar quittiert?
(Bei uns lässt DPD sich den Empfang nicht quittieren, die werfen einfach zu oder schieben rüber.)
Den Zusteller interessiert doch Verkäufer oder Käufer oder gar Inhalt nicht.

Zitat (von kathi2008):
sondern an die falsche Person.
Ja. Das hast du erst nach Öffnen festgestellt.
Natürlich kannst du selbst die Personen gem. Lieferschein kontaktieren und eine gepflegte Postfreundschaft beginnen.

Du kannst dem Kundendienst/Reklamationsdienst/Customer Service von DPD gern die Arbeit abnehmen.
Wird so oder so Ringelpietz. :)

Oder möchtest du die gebrauchten Dinger behalten, bis jemand zur Abholung kommt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3215 Beiträge, 996x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was sollte der arme DPD-Zusteller tun? Eigentlich soll der immer nur an die korrekte Adresse liefern/zustellen. Im Laufschritt möglichst.
Der Zusteller hatte das Päckchen mit deiner korrekten Adresse zuzustellen. Du als Adressat hast das Päckchen in Empfang genommen, evtl. sogar quittiert?
(Bei uns lässt DPD sich den Empfang nicht quittieren, die werfen einfach zu oder schieben rüber.)
Den Zusteller interessiert doch Verkäufer oder Käufer oder gar Inhalt nicht.

Wie kommst du jetzt auf die Person des armen DPD-Zustellers? Der kann ganz sicher nichts dafür, aber das hatte ich doch auch gar nicht behauptet.
Zitat (von Anami):
Oder möchtest du die gebrauchten Dinger behalten, bis jemand zur Abholung kommt?

Genau, bis mich irgendjemand kontaktiert und das Päckchen abholt oder zumindest einen Retourenschein zuschickt. Bei einem Wert von über 300€ die vermutlich bereits von irgendeinem Konto abgebucht worden sind, wird der Geschädigte sich doch auf jeden Fall rühren.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109125 Beiträge, 38259x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Die einfachste Möglichkeit: Einfach bei DPD zurückgeben.

DPD wird kein geöffnetes Paket mehr zurücknehmen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109125 Beiträge, 38259x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
Und es ist doch nicht meine Aufgabe denen das Päckchen hinterher zu tragen.

Nein, aber man kann das so sehen, dass man angesichts des Wertes und der Umstände gehalten sein könnte den Absender zu informieren (§ 242 BGB, § 254 BGB).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27223 Beiträge, 5041x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
Bei einem Wert von über 300€ die vermutlich bereits von irgendeinem Konto abgebucht worden sind, wird der Geschädigte sich doch auf jeden Fall rühren.
Na, wenn du meinst, dass es so herum laufen wird.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3215 Beiträge, 996x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Na, wenn du meinst, dass es so herum laufen wird.

Ähm, blöde Frage, aber was würdest du denn machen, wenn du dir etwas bestellt hast, das Geld bereits abgebucht wurde, du vielleicht sogar eine Mailbenachrichtigung bekommen hättest, dass das Päckchen zugestellt wurde, aber kein Päckchen da ist?
Däumchendrehen bis sich irgendjemand meldet? Doch wohl kaum.

Aber Update, bzw. Korrektur: Habe mir nochmal den Lieferschein angeschaut (Päckchen lag im Keller). Auch da steht mein Name drauf. Fehler also nicht bei DPD, sondern beim Versender oder eine anonyme Spende.
Zitat (von Harry van Sell):
Nein, aber man kann das so sehen, dass man angesichts des Wertes und der Umstände gehalten sein könnte den Absender zu informieren (§ 242 BGB, § 254 BGB).

In den §§ geht es doch um Schuldner und Geschädigte. Ich bin weder das eine noch das andere. Schuldner ist ganz eindeutig der Versender.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109125 Beiträge, 38259x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
In den §§ geht es doch um Schuldner und Geschädigte. Ich bin weder das eine noch das andere.

Doch, Schuldner bezüglich der Geräte bist Du, insofern trifft Dich natürlich auch eine Schadenminderungs- und Mitwirkungspflicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27223 Beiträge, 5041x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
aber was würdest du denn machen,
Die Frage stellt sich nicht. DU hast das Päckchen, welches vermutlich nicht für dich bestimmt ist. Ein Fehler ist passiert.
Zitat (von kathi2008):
sondern beim Versender
Kannst du aus dem Lieferschein den Versender erkennen? Dann würde ich dem --Versender-- mitteilen, dass ein Fehler vorliegt. Ihn fragen, was nun zu tun sei.
Evtl. hat der Besteller/Käufer/Kunde auch schon beim Versender nachgefragt, wo seine Ware bleibt. Oder tut das bald, weil schon bezahlt wurde.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3215 Beiträge, 996x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Doch, Schuldner bezüglich der Geräte bist Du, insofern trifft Dich natürlich auch eine Schadenminderungs- und Mitwirkungspflicht.

Schuldner ist erstmal der Versender, denn mit dem hat der Geschädigte einen Vertrag. Die Schadenminderungs- und Mitwirkungspflicht besteht für mich in meinen Augen darin, dass ich das Päckchen zurückschicke, sobald ich dazu aufgefordert werde und ein Retourenschein beiliegt. Der Versender wird erkennen können, dass er das Päckchen falsch adressiert hat.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4081 Beiträge, 654x hilfreich)

Krude Rechtsauffasung. Ist es so schwer, in diesem Fall kurz den Versender zu informieren?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3215 Beiträge, 996x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die Frage stellt sich nicht. DU hast das Päckchen, welches vermutlich nicht für dich bestimmt ist.

Natürlich stellt sich die Frage, wenn du schreibst
Zitat (von Anami):
Na, wenn du meinst, dass es so herum laufen wird.

Denn das ist m.E. ganz normales Verhalten, wenn man Ware nicht bekommt, die man bereits bezahlt hat.
Zitat (von Anami):
Kannst du aus dem Lieferschein den Versender erkennen? Dann würde ich dem --Versender-- mitteilen, dass ein Fehler vorliegt. Ihn fragen, was nun zu tun sei.

Natürlich kann ich das erkennen, aber wie oben schon geschrieben weder Mailadresse, noch Telefonnummer recherchierbar. Oldschoolmässig einen Brief mit Porto zu verschicken habe ich keine Lust.
Zitat (von Anami):
Evtl. hat der Besteller/Käufer/Kunde auch schon beim Versender nachgefragt, wo seine Ware bleibt. Oder tut das bald, weil schon bezahlt wurde.

Genau das ist das wovon ich ausgehe, weil es der normalste Weg ist. Und der Versender sollte dann relativ schnell in der Lage sein herauszufinden, dass er an die falsche Person und Adresse versendet hat. Zumindest sofern sein System einigermassen funktioniert, was vielleicht nicht der Fall ist, da wie schon oben geschrieben auch der Lieferschein falsch ist (stimmt nicht mit der Ware überein).

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3215 Beiträge, 996x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Krude Rechtsauffasung. Ist es so schwer, in diesem Fall kurz den Versender zu informieren?

Ist es für den Geschädigten schwer den Versender zu informieren, oder für den Versender schwer mich zu informieren?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109125 Beiträge, 38259x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
Schuldner ist erstmal der Versender,

Nö, hier gibt es mehrere Schuldner.



Zitat (von kathi2008):
Oldschoolmässig einen Brief mit Porto zu verschicken habe ich keine Lust.

Ok, das ist Deine Sache



Zitat (von kathi2008):
Die Schadenminderungs- und Mitwirkungspflicht besteht für mich in meinen Augen darin, dass ich das Päckchen zurückschicke, sobald ich dazu aufgefordert werde und ein Retourenschein beiliegt.

Das wäre der zweite Teil.



Zitat (von kathi2008):
Ist es für den Geschädigten schwer den Versender zu informieren, oder für den Versender schwer mich zu informieren?

Keine Ahnung, Hellseher gibt es hier nicht. Aber eventuell wird das noch kommen.
Im Worst Case bekommt man dann halt nicht nur Post von einem von Beiden und hat dann etwas Erklärungsnot ... im jedem Falle steigt der Stresslevel.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3215 Beiträge, 996x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Im Worst Case bekommt man dann halt nicht nur Post von einem von Beiden und hat dann etwas Erklärungsnot ... im jedem Falle steigt der Stresslevel.

In dem Fall hätte aber der eigentliche Schuldner ganz eindeutig gegen seine Schadenminderung - und Mitwirkungspflicht verstoßen, wenn ein einfacher Brief mit der Bitte um Rücksendung, einschliesslich Retourenschein, genügt hätte.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109125 Beiträge, 38259x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
In dem Fall hätte aber der eigentliche Schuldner ganz eindeutig gegen seine Schadenminderung - und Mitwirkungspflicht verstoßen,

Richtig, da Strafanzeigen auch vom einfachsten Bürger ohne Anwalt gestellt werden können, wird er da keine Kostenerstattung durchbekommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3215 Beiträge, 996x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Richtig, da Strafanzeigen auch vom einfachsten Bürger ohne Anwalt gestellt werden können, wird er da keine Kostenerstattung durchbekommen.

Bitte? Strafanzeige? Weshalb denn? Und gegen wen?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109125 Beiträge, 38259x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
Bitte? Strafanzeige? Weshalb denn? Und gegen wen?

Natürlich gegen Dich, z.B. wegen Verdacht auf Unterschlagung


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4081 Beiträge, 654x hilfreich)

Name und Adresse auf dem Paket passen zur TE. Name und Adresse auf Lieferschein passen zur TE. TE nimmt Paket an und öffnet Paket. TE wartet einfach ab.

Könnte daraus ein findiger Rechtswanwalt ein konludentes Handeln hinsichtlich eins Kaufvertrags machen?

Insbesondere müsste die TE ja eigentlich bei dem Versender schon mal was bestellt haben ... oder wie kommen ihre Daten in das System des Versenders?

-- Editiert von bostonxl am 30.08.2021 12:25

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 218x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Könnte daraus ein findiger Rechtswanwalt ein konludentes Handeln hinsichtlich eins Kaufvertrags machen?


Nein - denn § 241a BGB sagt ganz klar: (1) Durch die Lieferung beweglicher Sachen, die nicht auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen gerichtlichen Maßnahmen verkauft werden (Waren), oder durch die Erbringung sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an den Verbraucher wird ein Anspruch gegen den Verbraucher nicht begründet, wenn der Verbraucher die Waren oder sonstigen Leistungen nicht bestellt hat.

Die Verbraucherzentralen gehen übrigens noch einen Schritt weiter Link und weisen drauf hin, dass man je nach genauer Konstellation die Ware sogar behalten darf. Gerade einige Amazon Marketplace Händler haben sich auf das "Auskehren" ihrer Lagerbestände an ex-Kunden spezialisiert: Wenn der Postmann öfters klingelt...

Also gegen das Gegenteil von der von HvS erdachten Unterschlagung - es fehlt hier schlichtweg an der rechtswidrigen Zueignung.... aber das ist ja nix neues, dass HvS gerne da Straftaten sieht wo so überhaupt keine sind (Stichwort Paypal Freunde+Bekannte Option).

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4081 Beiträge, 654x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Nein - denn § 241a BGB sagt ganz klar:
Danke. Damit kann also auch durch Schweigen kein Kaufvertrag entstehen. Wenn ich dem Link der Verbraucherzentrale Glauben schenken darf, sollte die TE den Inhalt des Pakets 6 Monate aufheben und kann dann entscheiden, was sie mit dem Inhalt anstellt.

Moralisch würde ich trotzdem den Versender informieren, dass nicht bestellte Ware angekommen ist, gerade bei dem hohen Warenwert.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27223 Beiträge, 5041x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
Denn das ist m.E. ganz normales Verhalten, wenn man Ware nicht bekommt, die man bereits bezahlt hat.
Weißt du denn, ob der eigentliche Empfänger/Käufer/Kunde/Besteller *normal* ist? Ob er die Ware schon bezahlt hat? Ob er sehnsüchtig auf das Päckchen wartet? Ob er noch bis Oktober auf den Malediven oder im Krankenhaus weilt? Ich schreibe nie zum Spaß ---vermutlich/vielleicht/evtl---. Auch normale Wege dauern manchmal länger bei der Täter-/Opfer-/Fehlersuche/Rückabwicklung als 2 Wochen.
Deine Annahmen übertreffen meine Vermutungen bei weitem. :grins:

Was man theoretisch und juristisch daraus flechten kann--- ist nicht mein Ding. ...weil ich kein Jurist bin und sowieso ziemlich ***. Ist hier nur meine Meinung.
Zitat (von kathi2008):
Oldschoolmässig einen Brief mit Porto zu verschicken habe ich keine Lust.
Aha. Dann lass es. Warte, bis jemand sich meldet. Dann kannst du hier evtl. nachfragen, wie man die Folgen abwehren könnte. Aus purer Unlust verschuldet---Hilfe!! o.s.ä.
Zitat (von kathi2008):
In dem Fall hätte aber der eigentliche Schuldner
Der Versender? Der sollte dir... Tja, schaumermal, watt kütt.
----------------------------------------
Zitat (von bostonxl):
Moralisch würde ich trotzdem den Versender informieren,
Der TE mangelt es an Lust und an Bereitschaft, 80Cent auf das Brieflein zu pappen. Vermutlich auch an Moral.
Ich würde das Päckchen zum Lager von DPD bringen. Dorthin, wo ich manchmal was abhole, wenn nicht zu uns zugestellt werden konnte.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3215 Beiträge, 996x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Die Verbraucherzentralen gehen übrigens noch einen Schritt weiter Link und weisen drauf hin, dass man je nach genauer Konstellation die Ware sogar behalten darf. Gerade einige Amazon Marketplace Händler haben sich auf das "Auskehren" ihrer Lagerbestände an ex-Kunden spezialisiert: Wenn der Postmann öfters klingelt...

Bingo! Das ging über Amazon Marketplace. Vielen Dank für die Links. Passt auch alles zusammen ... der nichtstimmige Lieferschein, die unprofessionelle Verpackung etc. Wobei ich mich schon frage, wo der Versender meine Adresse herbekommen hat. Ich bin zwar Kundin bei Amazon, habe aber nie über Amazon Warehouse etwas bestellt und der Händlername sagt mir auch nichts.
Zitat (von Anami):
Weißt du denn, ob der eigentliche Empfänger/Käufer/Kunde/Besteller *normal* ist? Ob er die Ware schon bezahlt hat? Ob er sehnsüchtig auf das Päckchen wartet? Ob er noch bis Oktober auf den Malediven oder im Krankenhaus weilt?

Deine Argumentationen werden immer seltsamer. Natürlich geht man von normal aus und natürlich weiss ich nicht, ob der Käufer auf den Malediven weilt, aber da ich nicht die Absicht habe die nächsten Monate die Smartphones zu benutzen/wegzuwerfen/zu verkaufen kann mir das völlig egal sein, denn wenn sich jemand wegen der Telefone meldet und die Retour bezahlt, bekommt er sie selbstverständlich zugeschickt.


Zitat (von Anami):
Aha. Dann lass es. Warte, bis jemand sich meldet. Dann kannst du hier evtl. nachfragen, wie man die Folgen abwehren könnte. Aus purer Unlust verschuldet---Hilfe!! o.s.ä.

Hast du dir überhaupt die Mühe gemacht und mal die Links von Tehlak angeklickt? Oder überhaupt seinen Beitrag gelesen?

Zitat (von bostonxl):
Moralisch würde ich trotzdem den Versender informieren, dass nicht bestellte Ware angekommen ist, gerade bei dem hohen Warenwert.

Zitat (von Anami):
Der TE mangelt es an Lust und an Bereitschaft, 80Cent auf das Brieflein zu pappen. Vermutlich auch an Moral.

An die beiden Moralapostel oder vielleicht besser Gutmenschen,die dann auch gleich beleidigend werden.
Ihr habt offensichtlich nicht verstanden, dass sowohl Käufer wie Verkäufer in der Lage sind den Empfänger des Päckchens herauszufinden und damit durchaus in der Lage mich zu kontaktieren. Das dürfen sie gerne tun und dann bekommen sie auch ihr Päckchen. Was daran unmoralisch sein soll ist mir absolut nicht ersichtlich.
Zitat (von Anami):
Ich würde das Päckchen zum Lager von DPD bringen. Dorthin, wo ich manchmal was abhole, wenn nicht zu uns zugestellt werden konnte.

Mal abgesehen davon, dass ich kein Lager von DPD in unmittelbarer Nähe habe, sondern hin und zurück ca. 1 1/2 Stunden Fahrtzeit, werden die das offene Päckchen wohl kaum kostenlos annehmen, zumal der Fehler nicht bei denen liegt.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27223 Beiträge, 5041x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
Hast du dir überhaupt die Mühe gemacht und mal die Links von Tehlak angeklickt? Oder überhaupt seinen Beitrag gelesen?
Ja, natürlich. Aber was willst du daraus saugen? Du kannst doch so verfahren, wie du es für richtig hältst. Oder wie die VZ es schreibt. Wenn irgendwann die Situation eintritt, dann verweist du auf die VZ. Was denn sonst?
Eine der 4 dort vorgestellten Möglichkeiten wird es wohl bei dir gewesen sein. Ich weiß nicht, welche.

Zitat (von kathi2008):
Mal abgesehen davon, dass ich kein Lager von DPD in unmittelbarer Nähe habe
Woher soll ich das wissen? Ich habe lediglich geschrieben, was ich täte. Was ist daran so schwer zu verstehen?
Zitat (von kathi2008):
werden die das offene Päckchen wohl kaum kostenlos annehmen...
Das wissen wir beide nicht.
Zitat (von kathi2008):
Natürlich geht man von normal aus
Na dann, hoffentlich endet das Abenteuer ganz normal.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4081 Beiträge, 654x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
An die beiden Moralapostel oder vielleicht besser Gutmenschen,die dann auch gleich beleidigend werden.
Wer beleidigt hier? Was für eine Haltung!

Nochmal: Du kannst auch einfach auf dem faulen Hintern sitzen bleiben und nichts tun und dem Egoismus frönen.

Vielleicht kannst Du Dir auch einfach mal vorstellen, dass jemand anderes auf die zwei Smartphones wartet. Und bis dieser bemerkt, dass die Dinger fehlgeleitet wurden, bis dann entsprechende Schritte beim Versendet unternommen werden, bis sich dann DPD der Sache annimmt ... vergeht einiges an Zeit.

Der einfachste Weg ist sich damit bei DPD zu melden. Diese holen (!) die fehlgeleitete Sendung sogar ab. Und statt hier seit drei Tagen zu lamentieren, hättest Du auch ganz einfach DPD anrufen können oder das Kontaktfomular von DPD genutzt: https://www.dpd.com/de/de/support/kontakt/fragen-zu-einem-paket/

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9023 Beiträge, 4857x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Vielleicht kannst Du Dir auch einfach mal vorstellen, dass jemand anderes auf die zwei Smartphones wartet.
Als ob das die TE interessiert. Ihr Ziel ist es die Phones zu behalten.
Zitat (von kathi2008):
wie lange muss ich warten, ob sich jemand rührt, bis sie mir gehören?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 244.048 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
99.603 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12