Nicht geschäftsfähige Personen -Botengänge

13. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
thormarcon
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 9x hilfreich)
Nicht geschäftsfähige Personen -Botengänge

Hallo,
Wir haben in der Berufsschule eine Klassenarbeit über Geschäftsfähigkeit geschrieben.
Dabei war folgende Aufgabe:

"Der 6-jährige Klaus soll im Auftrag seiner Mutter mit abgezähltem Geld 20 Brötchen vom Bäcker holen."
Ist ein wirksames Rechtsgeschäft zustande gekommen?

Ich habe gelesen, dass nicht geschäftsfähige Personen Botengänge für ihren gesetzlichen Vertreter machen dürfen, somit können sie die Willenserklärung des Vormundes überbringen.
Aber ist das in diesem Beispiel der Fall?
Wie kann sich der Bäcker sicher sein, dass das Kind nur der Überbringer der Willenserklärung ist?
Zunächst hatte ich geschrieben, dass das Rechtsgeschäft gültig ist, weil der Junge einen Botengang macht.
Doch dann stand in einer anderen Aufgabe ein ähnliches Beispiel, wo aber gesagt wurde, dass kein Rechtsgeschäft zustande gekommen wäre.
Also habe ich es nach diesem Beispiel abgeändert. Zusätzlich habe ich geschrieben, dass der Junge als Bote fungiert hätte, wenn die Mutter dem Bäcker ihre Willenserklärung, 20 Brötchen zu kaufen, vorher telefonisch übermittelt und darauf ihren Sohn mit dem Geld losgeschickt hätte.

Ich würde mich sehr über Ihre Meinungen freuen.

Beste Grüße,
thormarcon

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Ich verstehe nicht ganz das mit dem anderen Beispiel. War das eine zweite Aufgabe in dieser Klausur? Oder haben Sie dieses Beispiel woandersher gekannt. Sie schreiben zum einen, dass Sie wegen dieses Beispiels den Text umgeschrieben haben. Zum anderen kannten Sie zu diesem Beispiel aber schon die Lösungshinweise. Das verwirrt mich etwas. Aber egal.
Wenn Sie diesen anderen Fall auch noch skizzieren würden, könnten wir etwaige Missverständnisse besprechen.


Zu dem Fall mit dem Jungen, der genau 20 Brötchen zu einem bestimmten Preis kaufen soll und das Geld auch genau abgezählt mitbekommt:

Der ist ein Bote, ziemlich deutlich sogar.
Das Geschäft soll hier ganz ersichtlich für die Mutter geschlossen werden. Diese formuliert auch die Willenserklärung und bestimmt diese in jeder Hinsicht eindeutig. Der Junge hat keinerlei Entscheidungsmöglichkeiten mehr. Gerade diese Entscheidungsmöglichkeit würden aber eine eigene Willenserklärung ausmachen, die ihn wiederum zum Vertreter machen könnten. Stattdessen plappert er aber einfach nur nach, was die Mutter gesagt hat. Das ist absolut charakteristisch für die Botenschaft.

Mit ganz viel Fantasie könnte man doch noch eine Vertretung daraus machen, eben indem man in den Sachverhalt doch eine eigene Willenserklärung hineinzaubert. Was wäre etwa, wenn es dort die "normalen" Brötchen und die Mehrkornbrötchen zum gleichen Preis (=unrealisrisch) gegeben hätte? Dann hätte der Junge selber gewählt und man könnte diskutieren, ob das für eine Vertretung reicht. Aber damit dehnen Sie den Sachverhalt stark und eigentlich ist klar, was der Aufgabensteller von Ihnen wollte.

Was Sie dort geschrieben haben, geht meiner Meinung nach fehl. Über die Legitimierung eines Boten muss nicht gesondert informiert werden. Wenn die Mutter mit dem Bäcker telefoniert hätte, dann häten die beiden schon am Telefon einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen. Der Junge überbringt dann zwar noch Geld und Brötchen, hilft damit aber nur bei der Erfüllung eines bereits geschlossenen Kaufvertrages. Eine Willenserklärung hingegen überbringt er nicht mehr, ist also kein Bote im eigentlichen Sinne ("Erklarungsbote") mehr.

Demnach sehe ich das so, dass Sie sich ein wenig verrannt haben. Andere mögen das gerne anders sehen. Denn sioche Abgrentungsfragen sind nicht immer einfach und die Theorie dahinter ist auch nicht sicher, eben weil sich das BGB zu solchen Fällen ausschweigt. So gibt es bestimmt irgendwo ein schlaues Buch, indem auch dieser Beispielsfalls als Vertretung bewertet wird. Aber rein praktisch gesehen ist meines Erachtens klar, dass das der Junge Erklärungsbote war.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

doppelposting

-- Editiert von Moderator am 15.12.2015 23:37

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thormarcon
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo "Rechtschreibung",
Ich hoffe, Sie sind mit meiner Rechtschreibung einverstanden :-)

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Leider kann ich mich nicht mehr genau erinnern, wie die andere Aufgabe lautete.
Es war zum Zuordnen, 4 Aussagen sollten 4 Antworten zugeordnet werden.

Das Beispiel war aber fast gleich mit dem vorherigen.
Ein nicht geschäftsfähiger Junge sollte für seine Mutter mit abgezähltem Geld etwas kaufen.
Als einzig mögliche Antwort blieb nur noch diese übrig:
"Aufgrund seiner Geschäftsunfähigkeit ist kein rechtswirksames Rechtsgeschäft zustande gekommen. "
Der Wortlaut ist sicher anders gewesen, aber inhaltlich war es so wie eben beschrieben.

Wenn es an anderer Stelle so steht, dann müsste es ja auch bei der Aufgabe mit den Brötchen so sein. Deshalb hatte ich meine ursprüngliche Antwort geändert.

Da ich aber eigentlich immer noch von einem Botengang überzeugt bin, wie Sie es auch schreiben, sehe ich die vorgegebene Antwortmöglichkeit in der Zuordnungsaufgabe als falsch an.

Beste Grüße,
thormarcon


-- Editiert von thormarcon am 14.12.2015 07:08

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Ein nicht geschäftsfähiger Junge sollte für seine Mutter mit abgezähltem Geld etwas kaufen.
Als einzig mögliche Antwort blieb nur noch diese übrig:
"Aufgrund seiner Geschäftsunfähigkeit ist kein rechtswirksames Rechtsgeschäft zustande gekommen. "


Das wäre aber nur denkbar, wenn "etwas" zu unkonkret wäre. "Eine Flasche Cola und drei Eier" => reine Boteneigenschaft. "Etwas Wurst für's Abendbrot" => Vertretung, damit unwirksam.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thormarcon
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 9x hilfreich)

Hier ist die Aufgabe, aus der hervorgeht, dass der 6-jährige kein Bote ist:
8.Ordnen Sie die folgenden Aussagen zur Geschäftsfähigkeit den unten stehenden Rechts-geschäften zu.
1.trotz beschränkter Geschäftsfähigkeit eines Vertragspartners wirksam
2.wegen beschränkter Geschäftsfähigkeit eines Vertragspartners schwebend unwirksam
3.trotz der Geschäftsunfähigkeit eines Kindes wirksam
4.wegen Geschäftsunfähigkeit eines Vertragspartners unwirksam
a)Der 16-jährige Stefan kauft ohne Wissen seiner Eltern von seinen Ersparnissen einMofa für 350,00 EUR.
b)Der Großvater schenkt seinem 12-jährigen Enkel ohne Einwilligung der Eltern einenDVD-Player.
c)Die sechsjährige Julia kauft ein Spielzeugauto. Sie zahlt mit dem Geld, das ihr ihre El-tern als Taschengeld überlassen haben.
d)Der sechsjährige Robert kauft am Kiosk mit abgezähltem Geld eine Zeitschrift. DerVerkäufer weiß, dass Robert im Auftrag des Vaters handelt.

-- Editiert von thormarcon am 15.12.2015 10:37

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16512 Beiträge, 9301x hilfreich)

1 -> b)
2 -> a)
3 -> d)
4 -> c)

Warum soll der 6-jährige Robert dann kein Bote sein?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort



#9
 Von 
thormarcon
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 9x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Jetzt ist mir der Fehler klar. Der Taschengeldparagraph gilt ja nur für Personen ab 7 Jahren.

Beste Grüße,
thormarcon

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