Nicht nutzbares Wohn-/Nutzungsrecht durch Straftat des Wohnrechtsgebers

24. Oktober 2002 Thema abonnieren
 Von 
Meininger
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nicht nutzbares Wohn-/Nutzungsrecht durch Straftat des Wohnrechtsgebers

Haben Wohn-/ und Nutzungsrecht an Wohnung mit Garten, alles kosten- und zeitintensiv saniert. Wohnrechtsgeber lebt mit im Haus.

Durch eine massive, wiederholte Straftat (von uns angezeigt) an unserem Kleinkind ist das Wohn- und Nutzungsrecht nicht mehr nutzbar.

Es bestehen kostenintensive Maßnahmen um das Kind zu schützen, das Kind ist psychisch traumatisiert und in Behandlung. Ein normales Leben ist in der Wohnung nicht möglich, da der Straftäter (Wohnrechtsgeber) im Haus lebt. Ängste, Sicherheitsvorkehrungen (der Garten ist nicht nutzbar), zerstörter Familienalltag ec. bestimmen unser Leben hier.

Können wir um eine neue Existenz aufzubauen und dem Kind zu helfen, die Wohnung mit Wohn- / und Nutzungsrecht vermieten oder ist eine Auszahlung, Entschädigungszahlung möglich? Wir haben ja auch Sanierungsschulden, durch die Straftat des Wohnrechtsgebers, der ja im Haus lebt, ist das Wohnrecht nicht nutzbar. Momentan müssen wir es aber, da wir durch die Sanierungsschuld nicht ausziehen können. Die Umstände der Straftat lassen nur einen Verdiener zu, was sollen wir tun? Kind muß von Mutter ständig betreut und beschützt werden, aus Angst vor im Haus lebenden Täter. Der Wohnrechtsgeber hat durch seine Straftat das Wohn-/und Nutzungrecht für uns unnutzbar gemacht. Aber wir hängen dadurch auch hier fest, was tun, um wieder normal leben zu können?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen