Niesbrauch vs. Wohnrecht

11. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
gdorf
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Niesbrauch vs. Wohnrecht

Ist mit einem eingetragenen Niesbrauchsrecht für ein Haus (z.B. für die Lebensgefährtin des verstorbenenen Eigentümers) automatisch die Pflicht zur Unterhaltung / Pflege des Objektes verbundenen oder kann es sein, daß diese die Erben erbringen müssen ?

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"gh"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

hier eine Fundstelle bezüglich
Rechte und Pflichten des Nießbrauchers:

http://www.ratgeberrecht.de/fragen/view/rf09368.html

Fazit: Er muß das Objekt in seinem Bestand erhalten


mfg

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#2
 Von 
harri
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nach dem Tod meines Vaters hat seine Lebensgefährtin ein Wohnrecht auf Lebenszeit erhalten. Sämtliche Nebenkosten müssen meine Geschwister und ich zahlen. Mittlerweile hat sie auch schon große Teile von Sammlungen meines Vaters verschenkt bzw. ihrer Tochter übergeben (Taschenuhren, Bierkrugsammlung, wertvolle Bücher, Werkzeugmaschinen,...) desweiteren behauptet sie meinem Vater Geld übergeben zu haben, dass er auf ein Festgeldkonto angelegt hatte. Ein Rechtsstreit würde uns 5-7 tausend € kosten. Dieses Geld haben wir nicht, die Lebensgefährtin schon, da sie mehrfache Millionärin ist. Bleibt das Recht also den Reichen vorbehalten? :(

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