Ist mit einem eingetragenen Niesbrauchsrecht für ein Haus (z.B. für die Lebensgefährtin des verstorbenenen Eigentümers) automatisch die Pflicht zur Unterhaltung / Pflege des Objektes verbundenen oder kann es sein, daß diese die Erben erbringen müssen ?
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"gh"
Niesbrauch vs. Wohnrecht
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
hier eine Fundstelle bezüglich
Rechte und Pflichten des Nießbrauchers:
http://www.ratgeberrecht.de/fragen/view/rf09368.html
Fazit: Er muß das Objekt in seinem Bestand erhalten
mfg
Nach dem Tod meines Vaters hat seine Lebensgefährtin ein Wohnrecht auf Lebenszeit erhalten. Sämtliche Nebenkosten müssen meine Geschwister und ich zahlen. Mittlerweile hat sie auch schon große Teile von Sammlungen meines Vaters verschenkt bzw. ihrer Tochter übergeben (Taschenuhren, Bierkrugsammlung, wertvolle Bücher, Werkzeugmaschinen,...) desweiteren behauptet sie meinem Vater Geld übergeben zu haben, dass er auf ein Festgeldkonto angelegt hatte. Ein Rechtsstreit würde uns 5-7 tausend € kosten. Dieses Geld haben wir nicht, die Lebensgefährtin schon, da sie mehrfache Millionärin ist. Bleibt das Recht also den Reichen vorbehalten?
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