Hallo,
wir haben gerade eine Schenkung vom Haus meiner Eltern an mich durch. Das Haus hatte noch einen Kredit und steht auf einem Erbbaupachtgrundstück.
Wir sind damit zu einem Notar in der Gegend und der sollte das dann Regeln. Wir haben ihm die Unterlagen die wir hatten zukommen lassen. Erbaupachtvertrag von der Zeit des Kaufes des Hauses, die letzte erhöhung des Zins etc.
Dann hat der Notar den Vertrag aufgesetzt und zur Unterschift geladen.
Danach sollte dann das ganze zum Grundstücksbesitzer, riene formalie.
Nein. Der Unifonds gab Einspruch. Sie wurden nicht gefragt und die Angaben im Vertrag waren falsch. Der Notar hatte den Zins von vor 20 Jahren rein geschrieben und viele Formulierungen fand der Verpächter (Unifond) nicht gut.
Danach ging es Wochenlang zwischen Uni und Notar hin und her, da der Notar Absätze anpassen musste. (Mir kam es so vor als ob der Notar da keine große Erfahrung hatte).
Nach langem hin und her (Uni meinte, sowas haben die noch nie erlebt mit einem Notar), wurde dann ein Nachtrag beglaubigt und einer vom Notariat hat dann für den Unifond das ganze unterschrieben.
Nun hat mir der Notar eine Rechnung geschickt über 363 € wegen dem riesigen Aufwand das alles nochmal anpassen zu lassen.
Ich hätte hier eher an § 21 GNotKG gedacht. Wäre es nicht Aufgabe des Notares im Vorfeld alle nötigen Informationen einzusammeln ? Zb. den aktuellen Erbzins erfragen, besonders wenn der Hauseigentürmer ja wechselt, wird sich ja sicher eine Anpassung ergeben.
Generell mal beim Grundstücksbesitzer anfragen, ob das überhaupt klar geht ?
Wie sehen das andere ?
grüße
-- Editiert von User am 16. Januar 2025 00:54
Notar verlangt Geld für zusätzlichen Aufwand
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



ZitatNun hat mir der Notar eine Rechnung geschickt über 363 € wegen dem riesigen Aufwand das alles nochmal anpassen zu lassen. :
Benennt er auch eine Rechtsgrundlage?
ZitatDer Unifonds gab Einspruch. :
Das gibt es nicht.
Zitat:Die wurden nicht gefragt werden
Der Grundstückseigentümer muss nicht im Vorfeld gefragt werden.
Zitat:Angaben im Vertrag waren falsch.
Was genau war falsch?
Der Notar erstellt den Vertrag auf der Grundlage der Grundbucheintragungen im Grundbuch.
Zitat:Der Notar hatte den Zins von vor 20 Jahren rein geschrieben....
Dieser steht im Grundbuch?
Zitat:Nach langem hin unNun hat mir der Notar eine Rechnung geschickt über 363 € wegen dem riesigen Aufwand das alles nochmal anpassen .
Wenn ein Nachtrag erforderlich ist, darf der Notar diesen abrechnen.
Zitat:Wäre es nicht Aufgabe des Notares im Vorfeld alle nötigen Informationen einzusammeln ? Zb. den aktuellen Erbzins erfragen, besonders wenn der Hauseigentürmer ja wechselt, wird sich ja sicher eine Anpassung ergeben.
Nein, diese Information müssen die Vertagsparteien "liefern".
Die Eltern müssen doch wissen, welchen Erbbauzins sie zahlen.
Zitat:Generell mal beim Grundstücksbesitzer anfragen, ob das überhaupt klar geht ?
Das ist Sache der Erbbauberechtigten.
Der Notar holt lediglich nach der Beurkundung die erforderliche Zustimmung ein.
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ZitatNein, diese Information müssen die Vertagsparteien "liefern". :
Die Eltern müssen doch wissen, welchen Erbbauzins sie zahlen.
sehe ich auch so
Ich sehe das so, dass die Auftraggeber viele Informationen nicht bereitgestellt haben und somit einen Mehraufwand verursacht haben, den der Notar auch abrechnen darf.ZitatWie sehen das andere ? :
Der Schilderung nach liegt das Problem hier nicht beim Notar! Dieser hat genau das getan wofür er beauftragt wurde. Die fehlenden/falschen Informationen hat der Notar nicht zu vertreten.
Hallo und vielen Dank schon mal für die Antworten.
Da haben wir dann wohl die Sache verschuldet. Ich finde es spannend was man alles Wissen muss bei so einer Aktion. Wir hatten gar keine Ahnung von der Sache und haben dem Notar einfach nur die Unterlagen gegeben und gingen davon aus, wenn er was braucht, wenn wir noch was machen müssen, würde er uns das dann halt sagen. Falsch gedacht.
Dann werden wir den Nachtrag dann bezahlen. Btw sind ich es dann schon krass, wieviel ein Notar für diese "Arbeit" bekommt.
Hat jemand einen Tipp, wie man sowas dann macht wenn man halt keine Ahnung vom Thema hat ? Braucht man da einen Anwalt ? Gibt es da Beratungsstellen?
Ich frage nun einfach nur um anderen da einen Tipp zu geben. Wir hatten es Verstanden, das der Notar hier Unterstützt. Aber falsch gedacht
ZitatDann werden wir den Nachtrag dann bezahlen. Btw sind ich es dann schon krass, wieviel ein Notar für diese "Arbeit" bekommt. :
Die Notarkosten werden nicht willkürlich berechnet, sondern nach dem GNotKG.
Zitat:Hat jemand einen Tipp, wie man sowas dann macht wenn man halt keine Ahnung vom Thema hat ? Braucht man da einen Anwalt ?
Klar kann man einen Anwalt beauftragen. Dann zahlt man eben den Anwalt und die Notarkosten. Billiger wird dadurch ganz sicher nicht. Eher im Gegenteil...

Zitat:Gibt es da Beratungsstellen?
Nein, es gibt keine Beratungsstellen zur vorbereitung von Notarterminen.
Zitat:Wir hatten es Verstanden, das der Notar hier Unterstützt. Aber falsch gedacht![]()
Was stellst du dir unter "Unterstützung" vor?
Du hast meine Fragen noch nicht beantwortet:
- Was genau war falsch?
- Steht der Erbbauzins in Höhe von 20 % im Grundbuch?
- Warum stellen die Eltern nicht bereits vor der Beurkundung klar, dass der Erbbauzins höher ist?
-- Editiert von User am 16. Januar 2025 13:08
Tut er, wenn es aber keine offenen Fragen gibt dann macht er einfach seine Arbeit. Dass eure bereitgestellten Informationen falsch sind und dass ihr euch mit der Gegenpartei noch gar nicht über die Modalitäten unterhalten habt, das kann er nicht wissen. Es versteht sich aber doch einfach von alleine, dass wenn man etwas von einer anderen Partei möchte, man sich auch mit dieser austauscht. Der Notar ist nicht euer Verhandlungsführer, das müsst ihr schon selbst erledigen.ZitatWir hatten es Verstanden, das der Notar hier Unterstützt. :
Ich möchte hier gar nicht Diskutieren bzw mich rausreden
Es war eine Schenkung von meinen Eltern an mich. Wir sind dann zu einem Notar. Sagten.. wir wollen, dass das Haus von meinen Eltern auf mich übertragen wird. Wie läuft das.
Wir sollten dann den Erbpachtvertrag bringen. Danach wurde ein Entwurf erstellt. Jedemenge Paragraphen etc. Das wurde dann beglaubigt. Danach sollte es rein Formell noch an den Erbbaupacht Besitzer. Bis hierhin kamen keine Fragen vom Notar.
Die Uni sagte dann, halt Stopp... so geht das nicht. Warum wurden wir nicht gefragt (ich seh ja ein das wir das wohl hätten Machen sollen. Meine Eltern dachten da nicht dran.). Wir haben ja ein Vorkaufsrecht, wieso wurden wir nicht gefragt ?
Dann steht in dem Vertrag ja der Erbbauzins aus 2004. Der passt nicht und überhaupt passen wir den bei der Gelegenheit auch an. Dann stehen da viele Formulierungen drinnen, die Passen so garnicht. Das kann ich aber auch nicht beurteilen.
bsp: Der Notar hat folgendes ohne Rückfrage mit irgendwem in den Vertrag geschrieben:
9. Das Erbbarecht läuft noch bis zum 10.11.2102, kann aber auf Wunsch
des Käufers, unter Berücksichtigung des erhöhten Erbbauzinses, auf
erneut 99 Jahre verlängert werden.
Da legte die Uni dann gleich mal Einspruch ein.
"Was stellst du dir unter "Unterstützung" vor?"
Naja. Ich finde so ein Thema ist bei weitem kein Alltägliches und mit den ganzen Paragrafen und Rechtstexten ist man schnell als Laie überfordert.
Ich dachte der Notar begleitet einen durch das Thema.
Weiß auf Themen hin bzw Stellt halt fragen:
Haben Sie mit dem Erbpachtbesitzer gesprochen ? Liegt da ein Einverständnis vor ?
Der Erbzins hier ist 20 Jahre alt. Hat sich da was geändert ?
Sachen die halt über, ich nehme Stumpf das auf was mir gesagt wird und trage es in eine Wordvorlage ein..
Wenn man Googlet, findet man zb. den Text gleich zuerst:
Welche Aufgaben hat ein Notar?
Ein Notar ist dafür zuständig, den Kaufvertrag einer Immobilie im Beisein von Käufer und Verkäufer notariell zu beurkunden. Dieser Vorgang ist in Deutschland nach § 311 b BGB verpflichtend, da nur mit Abschluss eines notariell beglaubigten Kaufvertrags der Hausverkauf auch wirklich rechtskräftig wird. Der Notar prüft im Vorfeld, ob alle Bedingungen für den Verkauf gegeben sind und keine Grundschulden mehr im Grundbuch stehen – er oder sie überwacht also den gesamten Verkaufsprozess.
So Sachen halt. Aber scheinbar nicht.
Notare haben nach Tabelle abzurechnen. Da gibts keine Erhöhungsgebühren.
Letztlich gehört es irgendwie zum Lebensrisiko, in Situationen zu geraten, in denen man sich nicht auskennt.
Da kann man sich dann möglichst ausführlich belesen, Menschen/Vereine/Gruppen/Foren suchen, die bereits Erfahrungen haben oder kostenpflichtig zum Beispiel einen Anwalt mit der Einschätzung der Situation bitten.
Ich hätte wohl eine Ähnliche Erwartung an einen Notar gehabt, mich aber tatsächlich zunächst selbst in das Thema eingearbeitet.
ZitatEs war eine Schenkung von meinen Eltern an mich. Wir sind dann zu einem Notar. Sagten.. wir wollen, dass das Haus von meinen Eltern auf mich übertragen wird. Wie läuft das. :
Wir sollten dann den Erbpachtvertrag bringen. Danach wurde ein Entwurf erstellt. Jedemenge Paragraphen etc. Das wurde dann beglaubigt. Danach sollte es rein Formell noch an den Erbbaupacht Besitzer. Bis hierhin kamen keine Fragen vom Notar.
Alles der ganz normale Ablauf.
Zitat:Die Uni sagte dann, halt Stopp... so geht das nicht.
Doch, genau so geht das.
Zitat:Warum wurden wir nicht gefragt (ich seh ja ein das wir das wohl hätten Machen sollen. Meine Eltern dachten da nicht dran.). Wir haben ja ein Vorkaufsrecht, wieso wurden wir nicht gefragt ?
Die Uni sollte eigentlich wissen, wie ein Vorkaufsrecht ausgeübt wird. Der Notar übersendet den beurkundeten Vertrag an den Grundstückseigentümer und dieser kann dann das Vorkaufsrecht zu genau diesen Bedingungen ausüben.
Allerdings geht es hier um einen Schenkungsvertrag. Ob da auch das Vorkaufsrecht ausgeübt werden kann, ist die die Frage.
Zitat:Dann steht in dem Vertrag ja der Erbbauzins aus 2004. Der passt nicht und überhaupt passen wir den bei der Gelegenheit auch an. Dann stehen da viele Formulierungen drinnen, die Passen so garnicht. Das kann ich aber auch nicht beurteilen.
bsp: Der Notar hat folgendes ohne Rückfrage mit irgendwem in den Vertrag geschrieben:
9. Das Erbbarecht läuft noch bis zum 10.11.2102, kann aber auf Wunsch
des Käufers, unter Berücksichtigung des erhöhten Erbbauzinses, auf
erneut 99 Jahre verlängert werden.
Das sind alles Dinge, die im Erbbaurechtsvertrag (und nicht im Schenkungsertrag) geändert werden müssen. Die Änderung muss der Grundstückseigentümer und der Erbbauberechtigte beurkunden lassen.
Zitat:Da legte die Uni dann gleich mal Einspruch ein.
Wie ich bereits geschrieben habt, gibt es keinen "Einspruch".
Ich sehe es eher so, dass der Grundstückseigentümer keine Ahnung hat.
Zitat:Naja. Ich finde so ein Thema ist bei weitem kein Alltägliches und mit den ganzen Paragrafen und Rechtstexten ist man schnell als Laie überfordert.
Ein solcher Vertrag ist Standard für den Notar.
Zitat:Ich dachte der Notar begleitet einen durch das Thema.
Weiß auf Themen hin bzw Stellt halt fragen:
Haben Sie mit dem Erbpachtbesitzer gesprochen ? Liegt da ein Einverständnis vor ?
Der Erbzins hier ist 20 Jahre alt. Hat sich da was geändert ?
Du hast völlig falsche Vorstellungen.
Der Notar erhält die Angaben von den Beteiligten und erstellt auf dieser Grundlage sowie dem Grundbuchauszug den Vertrag.
Zitat:Wenn man Googlet, findet man zb. den Text gleich zuerst:
Welche Aufgaben hat ein Notar?
Ein Notar ist dafür zuständig, den Kaufvertrag einer Immobilie im Beisein von Käufer und Verkäufer notariell zu beurkunden. Dieser Vorgang ist in Deutschland nach § 311 b BGB verpflichtend, da nur mit Abschluss eines notariell beglaubigten Kaufvertrags der Hausverkauf auch wirklich rechtskräftig wird. Der Notar prüft im Vorfeld, ob alle Bedingungen für den Verkauf gegeben sind und keine Grundschulden mehr im Grundbuch stehen – er oder sie überwacht also den gesamten Verkaufsprozess.
Ja und?
-- Editiert von User am 16. Januar 2025 20:51
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