Hallo, ich wundere mich über die Endabrechnung meines Baudarlehens, in der die Bank Kosten für einen Notar in Rechnung stellt. Laut mündlicher Auskunft hat der Unterschriften für das Schreiben zur Löschung der Grundschuld beglaubigt. Die Rechnung habe ich nie gesehen, angeblich steht das in der Preisliste. Im Kreditvertrag stand's sicher nicht (kann ich prüfen). Das ist aber doch sicherlich gesetztlich vorgegeben. Darf die Bank die Kosten an mich weiterleiten?
Notargebühr in Endabrechnung von Baudarlehen?
3. Juni 2025
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Frage vom 3. Juni 2025 | 13:17
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 4x hilfreich)
Notargebühr in Endabrechnung von Baudarlehen?
#1
Antwort vom 11. Juni 2025 | 20:59
Von
Status: Richter (8615 Beiträge, 4680x hilfreich)
Zitat :Hallo, ich wundere mich über die Endabrechnung meines Baudarlehens, in der die Bank Kosten für einen Notar in Rechnung stellt. Laut mündlicher Auskunft hat der Unterschriften für das Schreiben zur Löschung der Grundschuld beglaubigt.
Das ist korrekt.
Zitat:Die Rechnung habe ich nie gesehen, angeblich steht das in der Preisliste. Im Kreditvertrag stand's sicher nicht (kann ich prüfen). Das ist aber doch sicherlich gesetztlich vorgegeben. Darf die Bank die Kosten an mich weiterleiten?
Ja. Die Notarkosten für die Unterschriftsbeglaubigungen darf die Bank in Rechnung stellen.
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