Sind Notargebühren bundesweit gleich?
-- Editier von nobi2015 am 17.10.2015 09:06
Notargebühren gleich?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
An sich ja. Bis auf wenige Ausnahmen (§ 126 GNotKG ) darf der Notar nur gesetzliche Gebühren nach dem GNotKG berechnen und die sind überall gleich. Allerdings kann es trotzdem zu unterschiedlichen hohen Rechnungen kommen, weil es manchmal mehrere Möglichkeiten mit unterschiedlichen Kostenfolgen gibt das gewünschte Ziel zu erreichen oder sich der Geschäftswert nicht eindeutig aus dem Gesetz ergibt.
Es geht um den Verkauf eines Anteils am Haus im Wert von 100 000,.Eu. (Wert des Hauses 400 000.-) Es gibt 4 Miteigentümer und einer soll ausgezahlt werden. Hierzu benötigen wir einen Notar.
Ich vermute dass die Gebühren sich nach den 100 000,- berechnet werden.
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Nicht zwingend, kommt auf den Vertrag an. Hier sollte der Notar im Vorfeld nach den Kosten gefragt werden.
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